So starten Sie Ihren Betriebsverkauf
Viele Kaufinteressenten und Investoren suchen aktiv nach seriösen Angeboten, um einen Betrieb zu übernehmen. Die Deutsche Unternehmerbörse ist seit über zehn Jahren am Markt etabliert. Schalten Sie jetzt Ihr Verkaufsinserat – so neutral und anonym, wie Sie möchten – und werden Sie per E-Mail informiert, sobald ein Interessent Kontakt aufnehmen will. Die erste Kommunikation läuft anonym und verschlüsselt über Ihr Kundenkonto.
Betriebsverkauf und Steuern: das Wichtigste im Überblick
Neben der strategischen Planung der Übergabe sollten Sie sich rechtzeitig mit den steuerlichen Aspekten befassen – in vielen Fällen profitieren Sie als Verkäufer von Vergünstigungen:
Veräußerungsgewinn (§ 16 EStG): Gewinne aus der Betriebsveräußerung zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauerhaft berufsunfähig ist, kann ab einem Gewinn von 45.000 € einen Freibetrag geltend machen.
Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG): mildert die Steuerprogression bei außerordentlichen Einkünften, indem der Gewinn rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird.
Ermäßigter Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG): alternativ auf Antrag, einmal im Leben, bis zu einem Veräußerungsgewinn von 5 Mio. € und ab dem 55. Lebensjahr.
Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1a UStG): die Geschäftsveräußerung im Ganzen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei, sofern der Erwerber das Unternehmen fortführt.
Diese Übersicht ersetzt keine Beratung – ziehen Sie für Ihren konkreten Fall einen Steuerberater hinzu.
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