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Franchisevertrag
Unternehmensnachfolge

Marken, Designs, Know-how & Co. – das Herz des Franchisevertrages

Der Franchisevertrag ist ein besonderer Vertriebsvertrag. Eine zentrale Vertragspflicht des Franchisenehmers ist die Zahlung der Franchisegebühr. Dies ist oftmals eine einmalige Eintrittsgebühr für den Zugang zum Franchisesystem und die Vermittlung des erforderlichen Know-how sowie die regelmäßige Zahlung einer Lizenzgebühr („Royalty“) für die Nutzung von geistigen Eigentumsrechten wie Marken, Designs, Patenten, Urheberrechten, Unternehmensnamen und Know-how des Franchisegebers. Franchisenehmer sollten ein genaues Verständnis haben, wie sie Know-how und Schutzrechte des Franchisegebers nutzen dürfen und schützen müssen. Denn die Verletzung dieser vertraglichen Pflichten kann hohe Schadensersatzansprüche gegen den Franchisenehmer nach sich ziehen.

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