Eine Stiftung ist, anders als GmbH, KG oder AG, keine Gesellschaft mit Gesellschaftern, sondern eine rechtlich verselbständigte Vermögensmasse ohne Eigentümer, die dauerhaft einem vom Stifter festgelegten Zweck dient. Es gibt also keine Anteile, die verkauft, vererbt oder übertragen werden könnten. Die Stiftung „gehört" niemandem, sondern nur ihrem in der Satzung festgeschriebenen Zweck.
Was ist eine Stiftung?
Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ist in den §§ 80 ff. BGB geregelt. Ein Stifter widmet dauerhaft Vermögen einem bestimmten Zweck und legt dies in einem Stiftungsgeschäft sowie einer Satzung fest; mit der Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes entsteht die Stiftung als eigenständige juristische Person. Geleitet wird sie durch ihre Organe, meist einen Vorstand, oft ergänzt um ein Kuratorium oder einen Aufsichtsrat, nicht durch Gesellschafter, da es solche bei der Stiftung nicht gibt.
Wie gründet man eine Stiftung?
Die Gründung erfolgt durch ein Stiftungsgeschäft (die Willenserklärung des Stifters, Vermögen zu widmen) und eine Satzung, die Zweck, Vermögen, Organe und Verwendung der Erträge regelt. Ein gesetzlich fixiertes Mindestvermögen gibt es bundesweit nicht, in der Praxis verlangen die Stiftungsbehörden aber ein Vermögen, das ausreicht, um den Stiftungszweck dauerhaft aus den Erträgen zu finanzieren; häufig wird eine Größenordnung ab etwa 50.000 € als Richtwert genannt. Die Stiftung entsteht rechtlich erst mit der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde, nicht bereits mit der Unterzeichnung der Satzung.
Wie haftet eine Stiftung?
Für Verbindlichkeiten haftet ausschließlich das Vermögen der Stiftung selbst; der Stifter haftet nach wirksamer Errichtung nicht persönlich weiter. Im Gegenzug unterliegt das Stiftungsvermögen dem Grundsatz der Vermögenserhaltung: Es muss dauerhaft ungeschmälert erhalten bleiben, verwendet werden dürfen grundsätzlich nur die Erträge, nicht die Vermögenssubstanz selbst. Eine wichtige Ausnahme bildet die zeitlich befristete Verbrauchsstiftung.
Welche Arten von Stiftungen gibt es?
In der Praxis wird vor allem nach dem Zweck unterschieden: Die gemeinnützige Stiftung verfolgt einen steuerbegünstigten Zweck (z. B. Bildung, Forschung, Soziales) und ist die häufigste Form. Die Familienstiftung dient dagegen dem Interesse einer oder mehrerer Familien, etwa der Versorgung von Familienmitgliedern oder dem langfristigen Erhalt eines Familienvermögens – dazu gibt es bei DUB einen eigenen, ausführlichen Glossareintrag. Eine Unternehmensträgerstiftung hält als Gesellschafterin Anteile an einem operativen Unternehmen, ohne selbst unternehmerisch tätig zu sein, und dient primär dem dauerhaften Erhalt der Unternehmensstruktur. Nach der zeitlichen Dimension unterscheidet man außerdem die auf Dauer angelegte Ewigkeitsstiftung von der zeitlich befristeten Verbrauchsstiftung, die ihr Vermögen planmäßig für den Zweck aufbraucht.
Stiftung vs. Familienstiftung: Was ist der Unterschied?
„Stiftung" ist der Oberbegriff, „Familienstiftung" eine seiner Zweckausrichtungen. Jede Familienstiftung ist eine Stiftung, aber nicht jede Stiftung ist eine Familienstiftung. Der Unterschied liegt im Stiftungszweck, den der Stifter in der Satzung festlegt: Eine gemeinnützige Stiftung dient einem steuerbegünstigten, der Allgemeinheit zugutekommenden Zweck (Bildung, Forschung, Soziales usw.), während eine Familienstiftung überwiegend im Interesse einer oder mehrerer bestimmter Familien errichtet wird, etwa zur Versorgung von Familienmitgliedern oder zum dauerhaften Erhalt eines Familien- bzw. Unternehmensvermögens über Generationen hinweg. Rechtlich unterliegen beide denselben Grundregeln (§§ 80 ff. BGB, Anerkennung durch die Stiftungsbehörde, Vermögenserhaltungsgrundsatz), eine Familienstiftung ist aber in der Regel nicht gemeinnützig und genießt deshalb auch nicht deren steuerliche Vorteile – dafür bindet sie das Vermögen exklusiv an den Kreis der begünstigten Familie(n), was sie zum bevorzugten Instrument in der Unternehmensnachfolge macht. Ausführliche Details zur Familienstiftung – Gründung, Besteuerung, typische Einsatzszenarien in der Nachfolge – findest du im eigenen Familienstiftung-Glossareintrag.
Kriterium | Stiftung (allgemein) | Familienstiftung |
|---|---|---|
Zweck | frei wählbar, häufig gemeinnützig | Interesse einer oder mehrerer bestimmter Familien |
Steuerliche Behandlung | bei Gemeinnützigkeit steuerbegünstigt | in der Regel nicht gemeinnützig, keine Steuervorteile daraus |
Begünstigte | Allgemeinheit oder festgelegter Zweckkreis | Familienmitglieder des Stifters |
Typischer Einsatz | dauerhafte Förderung eines gesellschaftlichen Zwecks | Vermögens-/Unternehmenserhalt über Generationen, Nachfolgesicherung |
Stiftung vs. GmbH vs. GmbH & Co. KG: Was ist der Unterschied?
Kriterium | Stiftung | GmbH | GmbH & Co. KG |
|---|---|---|---|
Eigentümer/Gesellschafter | keine (verselbständigtes Vermögen) | Gesellschafter | Komplementärin + Kommanditisten |
Anteile | keine, nicht übertragbar | ja, übertragbar | ja (Kommanditanteile), übertragbar |
Haftung | nur mit Stiftungsvermögen | nur mit Gesellschaftsvermögen | keine natürliche Person unbeschränkt |
Gründungsvoraussetzung | Anerkennung durch Stiftungsbehörde | Handelsregistereintrag | zwei Gesellschaften + Handelsregistereintrag |
Typischer Einsatz | dauerhafter Zweck-/Vermögenserhalt, Nachfolgesicherung | breiter Mittelstand, Start-ups | etablierte Familienunternehmen, Nachfolgeplanung |
Welche Rolle spielt die Stiftung in der Unternehmensnachfolge?
Für die Unternehmensnachfolge ist die Stiftung vor allem als Instrument gegen die Zersplitterung von Unternehmensanteilen über Generationen interessant: Statt Anteile auf mehrere Erben zu verteilen, überträgt der Unternehmer sie auf eine Stiftung, die dauerhaft und unteilbar Eigentümerin bleibt, während die Familie über Erträge oder eine Rolle in den Stiftungsorganen eingebunden wird. In der Praxis wird dafür häufig das Modell der Doppelstiftung genutzt – eine Kombination aus gemeinnütziger Stiftung und Familienstiftung, die gemeinsam die Anteile an der Unternehmensträgergesellschaft halten. Der Nachteil: Einmal eingebrachtes Vermögen lässt sich später kaum noch aus der Stiftung herauslösen, weshalb dieser Schritt gut durchdacht sein sollte.