offene Handelsgesellschaft - OHG
Die offene Handelsgesellschaft ist eine Rechtsform bei der zwei Rechtssubjekte (juristische oder natürliche Person) eine Handelsgesellschaft bilden. Mit Eintragung in das Handelsregister wird die OHG gegründet. Die Gesellschafter sind voll haftbar und es ist kein Mindestkapital nötig. Detailierte Informationen für wen sich die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft eignet, gibt es beim Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Rechtsformen/Offene-Handelsgesellschaft-OHG/inhalt.html.