Ertragswertverfahren
Bei der Unternehmensbewertung hat sich vorrangig das Ertragswertverfahren durchgesetzt. Dabei gilt der Ertragswert als zukunftsorientierte Größe, die die zu erwartenden „Erträge“ unter Berücksichtigung des Barwerts der erwarteten Liquidationserlöse aus einer Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens als Bewertungsgrundlage verwendet.
Unter der Prämisse der unbegrenzten Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens werden aus den für die Zukunft geplanten Jahresergebnissen finanzielle Überschüsse abgeleitet, die an die Unternehmenseigner ausgeschüttet werden können. Die zu erwartenden Erträge werden entsprechend abgezinst, damit man den Wert dieser künftigen finanziellen Überschüsse, auf den Stichtag der Bewertung bezogen, beurteilen kann. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist die klassische Ertragswertmethode zu modifizieren.
Modifizierte Ertragswertmethode
Die Unterschiedlichkeit von kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Bezug auf deren Betätigungsfelder (Branchen), die Unternehmensgröße, die Rechtsform, die Inhaberabhängigkeit und vieler anderer Kriterien werden in der klassischen Unternehmensbewertung nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) herausgegebenen Standards für die Bewertung von Unternehmen IDW S 1 nicht hinreichend abgebildet.
Dieser Standard wird seit dem Kalenderjahr 2000 überwiegend für börsennotierte, kapitalmarktorientierte und andere Großunternehmen, meist Kapitalgesellschaften, entwickelt und fortgeschrieben. Damit wird der IDW S 1 jedoch lediglich der sachgerechten Unternehmensbewertung von ca. 1 % der deutschen Unternehmen gerecht. 99 % der Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Diese sind meist unternehmergeprägt und werden in Form von Einzelunternehmen, als Personengesellschaften oder in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft geführt. In dieser, sind diese Unternehmen häufig geprägt durch eine überschaubare Anzahl an Gesellschaftern und deren persönliche enge Verbundenheit zum Unternehmen.
Mit der Modifizierten Ertragswertmethode steht ein anerkanntes Verfahren zur Verfügung, das auf den Grundlagen des IDW S 1 aufbaut und den Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen gerecht wird. Dieses Verfahren findet im Rahmen der Bewertung von KMU immer häufiger Anwendung. Das Modifizierte Ertragswertverfahren unterscheidet sich von der klassischen Ertragswertmethode durch eine Begrenzung des Kapitalisierungszeitraums auf wenige Jahre (i.d.R. 1-10 Jahre) und eine daraus resultierende Notwendigkeit einer zusätzlichen Würdigung des Substanzwertes.
Autor: Butz Consult