Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Unternehmensform im deutschen Recht: Eine einzelne natürliche Person gründet und führt das Unternehmen allein, ohne Mindestkapital und ohne notarielle Gründung. Im Gegenzug haftet die Inhaberin oder der Inhaber unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Das Einzelunternehmen ist keine eigene Rechtsform im engeren Sinn wie GmbH oder AG, sondern die Bezeichnung für eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, die eine einzelne Person auf eigene Rechnung und in eigenem Namen betreibt. Es gibt keine Trennung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen und keine eigene Rechtspersönlichkeit der Firma. Inhaber und Unternehmen sind rechtlich identisch. Je nach Umfang des Geschäftsbetriebs wird zwischen dem eingetragenen Einzelkaufmann (e.K., mit Handelsregistereintrag und Kaufmannspflichten nach HGB) und dem nicht eingetragenen Kleingewerbetreibenden unterschieden.
In der Unternehmensnachfolge ist das Einzelunternehmen die Rechtsform mit den größten Besonderheiten beim Verkauf: Da Unternehmen und Inhaber rechtlich eine Einheit bilden, ist ein klassischer Share Deal (Verkauf von Anteilen) nicht möglich. Ein Einzelunternehmen kann nur im Wege eines Asset Deals veräußert werden, bei dem einzelne Vermögensgegenstände, Verträge und ggf. Mitarbeiter übertragen werden.
Wie gründet man ein Einzelunternehmen?
Die Gründung eines Einzelunternehmens erfordert kein Mindestkapital und in der Regel keinen Notar. Bei einer gewerblichen Tätigkeit genügt eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt; bei einer freiberuflichen Tätigkeit (z. B. Ärzte, Anwälte, viele Berater) entfällt sogar diese, hier reicht die Anmeldung beim Finanzamt. Ab einem nach Art und Umfang „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" wird die Eintragung ins Handelsregister als Einzelkaufmann (e.K.) verpflichtend; kleinere Gewerbe können sich freiwillig eintragen lassen. Mit der Eintragung entstehen zusätzliche Pflichten aus dem Handelsgesetzbuch (u. a. doppelte Buchführung, Firmenname mit Rechtsformzusatz „e.K.").
Wie haftet ein Einzelunternehmen?
Die Haftung ist unbeschränkt: Inhaberin oder Inhaber haften mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens, ohne betragsmäßige Begrenzung. Das unterscheidet das Einzelunternehmen grundlegend von Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Dieses volle unternehmerische Risiko ist der zentrale Nachteil der Rechtsform und einer der Hauptgründe, warum wachsende Einzelunternehmen häufig in eine GmbH oder UG umgewandelt werden.
Einzelunternehmen vs. GmbH vs. UG: Was ist der Unterschied?
Kriterium | Einzelunternehmen | UG (haftungsbeschränkt) | GmbH |
|---|---|---|---|
Mindestkapital | keines | ab 1 € | 25.000 € |
Haftung | unbeschränkt, mit Privatvermögen | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
Gründungsaufwand | gering, meist ohne Notar | notarielle Beurkundung nötig | notarielle Beurkundung nötig |
Anzahl Gründer | eine Person | ab einer Person | ab einer Person |
Verkauf im Rahmen einer Nachfolge | nur als Asset Deal möglich | Share Deal oder Asset Deal möglich | Share Deal oder Asset Deal möglich |
Buchführung | vereinfacht (EÜR) bis zu bestimmten Schwellenwerten, sonst doppelte Buchführung als e.K. | doppelte Buchführung (Bilanzierungspflicht) | doppelte Buchführung (Bilanzierungspflicht) |
Welche Vor- und Nachteile hat das Einzelunternehmen?
Der wesentliche Vorteil ist die einfache, kostengünstige und schnelle Gründung ohne Mindestkapital und meist ohne Notar – ideal für den unkomplizierten Einstieg in die Selbstständigkeit. Solange die Umsätze und Gewinne unter bestimmten Schwellenwerten bleiben, reicht zudem eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) statt einer vollständigen Bilanzierung. Der entscheidende Nachteil ist die unbeschränkte persönliche Haftung: Geschäftliche Risiken wirken sich unmittelbar auf das Privatvermögen aus. Hinzu kommt die eingeschränkte Verkaufsfähigkeit im Nachfolgefall, da nur ein Asset Deal möglich ist, sowie eine oft geringere Außenwirkung gegenüber Banken und größeren Geschäftspartnern im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft.
Wie wird aus einem Einzelunternehmen eine GmbH oder UG?
Ein Einzelunternehmen kann nicht formwechselnd im Sinne des Umwandlungsgesetzes in eine GmbH oder UG umgewandelt werden, da es keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Stattdessen wird das Unternehmen im Rahmen einer Ausgliederung oder Einzelrechtsnachfolge in eine neu gegründete GmbH oder UG eingebracht (Sachgründung). Die Vermögensgegenstände, Verträge und ggf. Mitarbeiter gehen dabei einzeln oder im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz (bei bilanzierenden Einzelkaufleuten unter bestimmten Voraussetzungen) auf die neue Gesellschaft über. Dieser Schritt ist bei wachsenden Unternehmen üblich, um die Haftung zu beschränken und die Nachfolge- bzw. Verkaufsfähigkeit zu verbessern.