Geheimhaltungsvereinbarung / non-disclosure agreement (NDA)
Bei einem Unternehmensverkaufs-Prozess ist die Geheimhaltung oberste Priorität, deshalb ist es üblich, dass beide Parteien vor dem Austausch vertrauensvoller Informationen, eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben. Der Vorteil ist, dass vor der Anbahnung von Verhandlungen das Risiko durch bekannt geben vertraulicher Informationen an Dritte minimiert werden kann, weil beide Seiten sich zur Geheimhaltung verpflichten.