Eigenkapital in schwierigen Zeiten

Für gesunde mittelständische Unternehmen gibt es ein breites Kapitalangebot zur Stärkung des Eigenkapitals und für die Finanzierung einer Nachfolgeregelung. Der Handlungsspielraum für Unternehmen in Umbruchsituationen ist jedoch deutlich eingeschränkt.

Hilfe in Umbruch- und Krisensituationen: Die NRW.BANK unterstützt Unternehmen mit Zukunftsperspektive dabei, wieder auf Wachstumskurs zu kommen (Foto: NRW.BANK / Yavuz Arslan)

Mit dem Ende 2020 in Kraft getretenen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ist ein neues Instrument für die Überwindung von Krisensituationen geschaffen worden. Das StaRUG ermöglicht Unternehmen eine Restrukturierung von Finanzverbindlichkeiten außerhalb der Insolvenz. Ein wesentlicher Vorteil ist die Nicht-Öffentlichkeit des Verfahrens, das Insolvenzstigma und Reputationsverluste durch eine Insolvenz vermeidet. Die operative Sanierung ist nicht Bestandteil des Verfahrens und muss außerhalb des zu erstellenden Restrukturierungsplans umgesetzt werden. Das hierfür notwendige Kapital kann durch die Neuaufstellung der Passivseite freigesetzt werden.

Sieht der Restrukturierungsplan einen deutlichen Eingriff in die Rechte und Verträge der einbezogenen Gläubiger vor, beispielsweise Komplett- oder Teil-Verzichte auf die Rückzahlung von Krediten, dann müssen auch die Gesellschafter einen Beitrag leisten. Davon kann nur abgewichen werden, wenn der Eingriff in die Rechte der Gläubiger geringfügiger Natur ist oder die Mitwirkung des Gesellschafters für die Fortführung des Unternehmens unerlässlich ist.

Erlaubt die wirtschaftliche Lage bestehender Gesellschafter keinen oder nur einen begrenzten Sanierungsbeitrag oder sind sie hierfür nicht bereit, kann neues Eigenkapital auch von bisher nicht am Unternehmen Beteiligten kommen, zum Beispiel durch das Management gemeinsam mit einer Förderbank. Die NRW.BANK hat dafür den NRW.BANK.Spezialfonds aufgelegt, der Unternehmer und Unternehmen in genau solchen Umbruch- oder Krisensituationen unterstützt. Dabei beteiligt sie sich gemeinsam mit einem oder mehreren Co-Investoren an dem Unternehmen.

Unternehmen sollten neue Eigenkapitalpartner dazu möglichst in einem frühen Stadium des Restrukturierungsverfahrens ansprechen. Dann können Eigenkapitalbeiträge sowohl bestehender als auch neuer Gesellschafter im Restrukturierungsplan berücksichtigt werden. Zudem erleichtert dies die Ansprache der Fremdkapitalgeber und erhöht deren Bereitschaft, dem Plan zuzustimmen. Wird eine Förderbank wie die NRW.BANK als Mitgesellschafter einbezogen, so wirkt dies erfahrungsgemäß vertrauensbildend. Stimmen die Finanzgläubiger dem Plan zu, liegt der Vorteil für die Gesellschafter auf der Hand: Das Unternehmen wird entschuldet, die Gesellschafter können einen Teil ihrer Anteile behalten und an der zukünftigen Geschäftsentwicklung des sanierten Unternehmens partizipieren.

Auch eine Nachfolgeregelung kann durch eine Beteiligung des Managements oder das Gewinnen externer Manager als Kapitalgeber eingeleitet werden.

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Gastautor

Guido Köcher
Direktor Abteilung Mittelstand & Fondsinvestments Bereich Eigenkapitalfinanzierungen
NRW.BANK

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