Insolvenz in Eigenregie, M&A und Unternehmenserhalt – Wie passt das zusammen?

Das moderne Sanierungsrecht bietet außerordentlich gute Möglichkeiten, sich in der Krise neu aufzustellen und das Verfahren ohne Insolvenzverwalter zu durchlaufen. Ein Beitrag.

Viele Unternehmen geraten trotz eines guten Managements und einwandfreier strategischer Aufstellung ohne eigenes Verschulden in eine existenzielle Krise. Der Unternehmer läuft damit nicht nur Gefahr die Kontrolle zu verlieren. Nimmt erst einmal der Insolvenzverwalter die Steuerung in die Hand, droht der endgültige Verlust der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit ohne Aussicht auf Rückkehr. Dass es auch anders geht, zeigt die kluge Kombination eines gut vorbereiteten gerichtlichen Sanierungsverfahrens in der Kombination mit einer strukturierten Investorensuche. Die Insolvenzordnung (InsO) bietet die Möglichkeit einer finanziellen Sanierung in kürzester Zeit. Voraussetzung für eine schnelle Entschuldung ist, dass bei sich abzeichnender Krise frühzeitig ein Insolvenzantrag (§ 18 InsO) gestellt wird. Wie ein erfolgreicher Neustart gelingen kann, verdeutlicht der nachfolgende Weg.

Die Krise ist da
Leidet das Unternehmen unter einem zunehmenden Verfall der Nachfrage nach den eigenen Produkten und Dienstleistungen, führt die verschlechterte Ertragslage zu einer Liquiditätskrise mit Insolvenznähe. Kommt eine schlechte Bilanzstruktur hinzu, sind die Stakeholder nicht mehr bereit, die Risiken zu tragen. Es kommt zum Bruch.

Die Regelungen der Insolvenzordnung sind eindeutig. In Abhängigkeit vom Fortschritt der Krise besteht entweder die Antragspflicht oder das Antragsrecht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Bei der Entscheidungsfindung greift der Unternehmer auf externes Insolvenz-Expertenwissen zurück. Die Entscheidungsfindung muss qualifiziert und kurzfristig getroffen werden. Steht die Zielsetzung, die Überlebensfähigkeit des Unternehmens zu sichern, ist die eigenverwaltete Insolvenz passgenau. Die Geschäftsführung übernimmt zusätzlich mit Hilfe der externen Beratung die Aufgaben des Verfahrens, ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt. Die Zeit zwischen der Stellung des Insolvenzantrags und der Eröffnung des Verfahrens wird genutzt, um die Neuausrichtung des Unternehmens zu justieren.

Neustrukturierung
Ist der Kern des Unternehmens in Ordnung, wird sofort und parallel der Prozess zu einer Partnersuche angestoßen. Der Einstieg eines externen Kapitalgebers in das Unternehmen erfordert in der Krisensituation eine besondere Überwindung, den Betrieb loszulassen und offen für neue Partner zu sein. Es ist regelmäßig ein emotionaler Prozess, bis der Entschluss zur Hereinnahme eines Investors gefasst wird bzw. es zu einem gemeinschaftlichen Konsens zwischen allen am Sanierungsprozess Beteiligten kommt, wenn diese Entscheidung unter hohem Zeitdruck getroffen werden muss. Von Seiten der externen M&A-Beratung erfordert dies neben fachspezifischen Kenntnissen gleichermaßen Erfahrung, Flexibilität, ein sehr gutes Verständnis sowie Feingefühl, um die Akzeptanz bei allen Beteiligten erreichen zu können.

Durch die Zusammenarbeit zwischen der Insolvenz-Beratung und der M&A-Beratung wird der Unternehmer einerseits entlastet, andererseits gelingt es, den Fortbestand des Unternehmens und den Erhalt der Vermögenswerte zu sichern. Aus dieser Kombination entsteht das Konzept zur Weiterführung des Kerngeschäfts. Die zukünftige Position des Unternehmers nach dem Ende der Insolvenz rückt dabei idealerweise in den Mittelpunkt.

Verwirklicht sich das gemeinschaftliche Interesse, das Unternehmen weiterzuführen und die Shares für die Beteiligten motivierend zu verteilen, wird im letzten Schritt der Insolvenzplan vorgelegt. Inhaltlich bietet der Insolvenzplan große Freiheiten. Mit ihm wird das Unternehmen abweichend von den allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung individuell saniert (§ 217 InsO). Nicht zuletzt können dadurch die Unternehmensanteile neu verteilt werden. Der Insolvenzplan wird vom Unternehmer aus der Feder der Insolvenz-Beratung vorgelegt. Seine Vorteile liegen damit auf der Hand.

Fazit
Die Ziele des Insolvenzverfahrens und seine starke zeitliche Belastung fördern eine Zusammenarbeit der eigenverwalteten Insolvenz und der spezialisierten M&A-Beratung. Der Spagat zwischen einem Dual Track-Verfahren und dem gewichtigen Ziel, das Unternehmen für den Unternehmer zu erhalten, stellt in dieser Kombination eine große Chance dar.

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Gastautor

Dr. Christian Matiebel
Dr. Christian Matiebel
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)
gnm
generationen nachfolge management

Kanzlei Rechtsanwalt
Olaf Schubert

Sanierungs- und Insolvenzberatung
Tel.: +49-40-524 790 591

 

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