Unternehmensbewertung familiengeführter Unternehmen – Differenzen durch interne oder externe Nachfolgeregelung?

Die Unternehmensbewertung ist für Familienunternehmen von großer Bedeutung. Eine besondere Relevanz erhält diese dann im Zuge der internen oder externen Nachfolgeregelung.

Unternehmensbewertung familiengeführter Unternehmen

Familienunternehmen sind essentieller Bestandteil vieler Volkswirtschaften, insbesondere genießt der deutsche Mittelstand weltweit einen exzellenten Ruf. Davon sind viele Unternehmen im Familienbesitz und/oder familiengeführt. Damit verbunden sind häufig eine lange Firmentradition und die über Generationen gewachsenen Strukturen im Management und Gesellschafterkreis. Insbesondere für Familienunternehmen ist die Nachfolgeregelung von immenser Bedeutung, denn der klassische Grundsatz, dass Kinder ins Familienunternehmen einsteigen, ist in der Zwischenzeit nicht mehr alternativlos, sodass die externe Nachfolge immer mehr an Bedeutung für mittelständische Familienunternehmen gewinnt. Ein wichtiger Faktor der Unternehmensnachfolge ist die Ermittlung eines sachlichen Unternehmenswertes. Die Unterschiede der Unternehmensbewertung bei interner und externer Nachfolge werden im Folgenden erläutert.

Die Bedeutung der Unternehmensbewertung für Familienunternehmen

Für jedes Unternehmen und den Kreis der Gesellschafter ist die Kenntnis über den eigenen Unternehmenswert von essentieller Bedeutung. Bei Familienunternehmen sind – im Gegensatz zu kapitalmarktorientieren Unternehmen – nicht ausschließlich finanzielle Faktoren und die Maximierung des „Shareholder Values“ von Bedeutung. So spielen häufig Faktoren wie die finanzielle Altersvorsorge für die eigene oder folgende Generationen, das Ansehen und der Firmenname sowie soziale Faktoren eine größere Rolle. Unternehmen, die bereits seit Generationen im Familienbesitz sind, haben zudem häufig weit verzweigte Inhaberstrukturen, die über generationenübergreifende Schenkungen und Erbschaften entstanden. Hierdurch können auch Harmonien und Dissonanzen zwischen Familienstämmen entstehen, die die operative Leistungsfähigkeit des Unternehmens beeinflussen.

Die Unterscheidung zwischen interner und externer Nachfolge bei Familienunternehmen

Bei der internen Nachfolgeregelung wird das Unternehmen innerhalb der Familie übertragen (oft an die nächste Generation). Die Herausforderungen bei der Unternehmensbewertung für die interne Nachfolge sind mannigfaltig. Zum einen steht dabei nicht die Maximierung des Unternehmenswertes im Vordergrund und gleichzeitig sollen familieninterne Auseinandersetzungen vermieden werden. Gleichzeitig müssen die nachfolgenden Familienmitglieder entsprechende Qualifikationen für das Unternehmertum mitbringen. Steuerrechtliche Vorgaben müssen dabei stets berücksichtigt und Gestaltungsspielträume genutzt werden, um die finanzielle Belastung für die nachfolgende Generation zu minimieren.

Bei der externen Nachfolgeregelung erwirbt ein externer Investor das Unternehmen. In diesem Fall sind die Unternehmensbewertung und die Maximierung des Verkaufserlöses nicht das ausschließliche Interesse, jedoch ein maßgeblicher Faktor der veräußernden Partei.

Gleiche Bewertungsmethode bei interner und externer Nachfolge?

Die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen ist einer der Anlässe für die Erstellung einer fundierten Unternehmensbewertung. Bei der externen Nachfolge ist die Umsetzbarkeit am Markt und die Erzielung eines „marktgerechten“ Preises das vordergründige Ziel einer Wertermittlung. Der Preis bei der externen Nachfolge bildet sich durch das Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage am Markt. Investoren orientieren sich hierbei häufig an sog. Multiplikatoren zur Indikation einer marktüblichen Bewertung. Beispielsweise durch ein erfolgreich strukturiertes Bieterverfahren zwischen mehreren Investoren kann ein Verkaufspreis jedoch maximiert werden.

Bei der internen Nachfolge hingegen ist nicht die Erzielung eines maximalen Verkaufspreises das vordergründige Ziel, sondern die Ermittlung eines Unternehmenswertes, der mit den steuerrechtlichen Anforderungen der Finanzbehörden Konformität aufweist und die Vorgaben des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes erfüllt. Hierfür haben sich in Deutschland die praktisch und gerichtlichen anerkannten „Grundsätze zur Durchführung für Unternehmensbewertungen“, der sog. IDW S1, durchgesetzt. Die finanzmathematische, fundierte Bewertung gem. IDW S1 erfolgt aus der Perspektive eines Investors und berücksichtigt die unternehmensindividuellen Chancen- und Risiken durch die Verwendung einer mehrjährigen Planungsrechnung.

Generell besitzt der Bewertungsanlass bei der Durchführung einer Unternehmensbewertung eine essenzielle Bedeutung und sollte frühzeitig kommuniziert werden, um die passende Bewertungsmethodik zu identifizieren. Bei Nachfolgeregelung von Familienunternehmen ist dann wichtig zu unterscheiden, ob die Nachfolge intern oder extern angestrebt wird. Im Rahmen eines IDW S1-Bewertungsgutachtens wird dann der individuelle Unternehmenswert auf Basis der unternehmensspezifischen Faktoren und einer mehrjährigen Planungsrechnung ermittelt. Ein solches Gutachten - durch einen fachkundigen Sachverständigen erstellt - bietet sowohl eine gerichtlich als auch behördliche Anerkennung und gleichzeitig eine nachvollziehbare Verhandlungsgrundlage für jegliche Transaktion.

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Gastautor

Marcel Krieb
Marcel Krieb
MBA | Certified Valuation Analyst (CVA)
Geschäftsführer
pretium associates GmbH

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