Letter of Intent

Der "Letter of Intent" (LoI), den man im Deutschen wohl mit "schriftliche Absichtserklärung" übersetzen würde, ist ein zentraler Bestandteil im Rahmen einer M&A Transaktion. Der Letter of Intent gibt den zum Zeitpunkt der Erstellung bestehenden Verhandlungsstand wieder. Gleichzeitig handelt es sich aber nur um eine rechtlich nicht bindende Absichtserklärung. Der Letter of Intent wird nach Abschluss der ersten Sondierungsgespräche gemeinsam verhandelt und stellt somit den Übergang dar hin zu detaillierten Kaufverhandlungen.
 

Bedeutung des Letter of Intent

Auch wenn der Letter of Intent nicht bindend ist, sollte er auf keinen Fall leichtfertig behandelt werden. Hier werden die Weichen für die zukünftige Verhandlungsführung gesetzt. Sind gewisse Vertragsbedingungen erst einmal in einem Letter of Intent niedergeschrieben, lassen diese sich meist nicht mehr ohne weiteres zurücknehmen. Wichtig ist auch, dass bedeutende Grundsatzfragen und mögliche „Deal Breaker“ geklärt sind, bevor der Käufer im Rahmen der Due Diligence einen umfangreichen Einblick in interne Unterlagen des Unternehmens erhält.

Inhalt des Letter of Intent

Ein Letter of Intent enthält üblicherweise diese Regelungen:

1. Beschreibung der Transaktion und der beteiligten Parteien

Einer der wohl wichtigsten Punkte im Letter of Intent ist die Frage, was überhaupt zum Verkauf steht. Handelt es sich um die Holding mit allen Tochterunternehmen? Werden Betriebsgebäude, die der Eigentümer möglicherweise noch im Privatbesitz hält, ebenfalls verkauft? 

2. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

Die typischen Inhalte eines LoI sind die Identifizierung der Parteien, die Absicht, einen Vertrag abzuschließen, die wichtigsten Vertragskonditionen und Bedingungen, wie z. B. Preis, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen, Garantien und Gewährleistungen. Zudem kann er auch Informationen über den geplanten Zeitrahmen für die abschließenden Verhandlungen und den Abschluss des Vertrags enthalten.

3. Formen der Strukturierung

Neben dem Kaufpreis stellt sich auch die Frage, wie dieser konkret bezahlt wird. Hier kommen verschiedene Formen der Strukturierung in Frage. Beispielsweise könnte der Verkäufer bereit sein, einen Teil des Kaufpreises als „Vendor Loan“ bzw. Verkäuferdarlehen zu gewähren. In diesem Fall wird die Finanzierung der Transaktion für den Käufer erheblich erleichtert. Alternativ wäre beispielsweise auch die Aufnahme einer Earn-out-Klausel möglich, bei der ein Teil des Kaufpreises aus den zukünftig erzielten Gewinnen des Unternehmens bezahlt wird. 

4. Exklusivität und Break-up-Fees

Oft versuchen Käufer die Verkäuferseite dazu zu drängen Exklusivität zu vereinbaren, also keine parallelen Verhandlungen mit anderen Käufern zu führen. Hier limitiert der Verkäufer die eigenen Optionen dramatisch, da so ein möglicher Bieterwettbewerb zwischen verschiedenen Käufern ausgeschlossen wird. Unter Break-up-Fees versteht man die Vereinbarung möglicher Strafzahlungen die fällig werden, wenn eine Partei aus den Vertragsverhandlungen aussteigt. 

5. Vertraulichkeit

Sofern nicht schon ein NDA geschlossen wurde, sollte vor Beginn der Due Diligence Prüfung unbedingt eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen werden. So kann sichergestellt werden, dass vertrauliche Informationen des Unternehmens auch als solche behandelt werden. 

Zusammenfassung

Dem Letter of Intent kommt insgesamt eine hohe Bedeutung im Rahmen des Transaktionsprozesses zu. Hier werden vor dem Beginn der Due Diligence Prüfung und den finalen Vertragsverhandlungen die für beide Seiten besonders wichtigen Fragestellungen zur Transaktion festgehalten. Da im Rahmen einer Due Diligence oftmals zusätzliche Informationen zutage treten, ist es für Käufer und Verkäufer umso wichtiger vorab über den Letter of Intent einen wichtigen Anker für die später folgenden finalen Kaufpreisverhandlungen zu setzen. 

Zurück zum Glossar

Gastautor

  • Professor Dr. Adrian von Düring