Franchisegründungen und Beteiligungskapital

Bei Beteiligungskapital müssen die Begriffe „Business Angel“ und „Venture Capital“ gedanklich auseinander gehalten werden, obwohl es tatsächlich viele Gemeinsamkeiten gibt.

Business Angels sind vorwiegend Privatpersonen, die über nennenswerte finanzielle Rücklagen verfügen und bereit sind, in die Geschäftsidee eines jungen Unternehmens zu investieren. Neben dem Kapital bringt ein Business Angel auch sein fachliches Know-how und seine langjährige Berufserfahrung mit ein und unterstützt junge Unternehmen bei der Organisation des Vertriebs und dem Knüpfen wertvoller Kontakte. Gesellschaften, die Venture Capital als Finanzierungsalternative anbieten, arbeiten dagegen nach den Vorgaben ihrer Gesellschafter und haben klare Vorstellungen über ihre bevorzugten Branchen.

Business-Angel oder Beteiligungsgesellschaft?

Häufig hilft bei der Unternehmensgründung ein Business Angel, der die Startphase und den Markteintritt mit Geld und persönlichem Engagement vorantreibt. Franchisegründungen sind von der Besonderheit geprägt, dass die Geschäftsidee bereits erprobt ist und der Franchisenehmer für den Business-Angel ein deutlich kleineres Risiko darstellt als beim Engagement in eine übliche Neugründung. Deutlich risikoreicher ist die Situation, wenn ein Unternehmen seine Geschäftsidee als Franchisegeber vermarkten möchte und selbst noch nicht lange genug am Markt ist. Hier wird zudem auch deutlich mehr Kapital benötigt, als bei einer Franchisegründung durch einen Franchisenehmer. In dieser Situation ist eine Venture-Capital-Gesellschaft besser, um den hohen Finanzierungsbedarf zu decken. Dieser Schritt ist aber oft mit einem Konflikt behaftet. Durch die Einbindung von Venture Capital verschiebt sich das Verhältnis der Geschäftsanteile erheblich. Ein Business Angel hat zum Beispiel für 50.000 Euro Kapital einen Geschäftsanteil von 20 % übertragen bekommen. Nun engagiert sich eine Beteiligungsgesellschaft mit 1.000.000 Euro und beansprucht entsprechende Geschäftsanteile. Die eigentlichen Unternehmensgründer wiederum werden sich jedoch nicht zu Minderheitsbeteiligten degradieren lassen. Das ist eine komplizierte Ausgangslage, aber in der Regel wird die Kuh, die alle melken wollen, von den Akteuren pfleglich behandelt.

Screening, Matching und Knock-Out Kriterien

Beim Screening werden die kapitalsuchenden Unternehmen auf ihre grundsätzliche Beteiligungseignung untersucht. Für die möglichen Kapitalgeber reicht eine Kurzfassung des Businessplans, die sogenannte Executive Summary. Die Geschäftsidee wird auf den Prüfstand gestellt, mögliche Schwachstellen werden identifiziert. Im nächsten Schritt erfolgt das Matching, entweder als Gruppenmatching oder als Einzelmatching. Das Gruppenmatching ist effektiver und bietet bessere Chancen auf die Erlangung von Kapital, da eine größere Anzahl von Business Angels gleichzeitig erreicht wird, die sich zudem untereinander über das präsentierte Konzept austauschen können um eventuell gemeinsam eine Beteiligung einzugehen. Als Gründe für das Einzelmatching sprechen die höhere Diskretion und die individuellere Betreuung von Beginn an. Das Matching ist auf keinen Fall etwas für unsortierte Endlosredner. Wer in zehn Minuten sein Konzept nicht erklären kann, hat schon verloren. Hört sich brutal an – gibt aber auch Einblicke in die Person des Unternehmers. Andere Knock-Out Kriterien sind, wenn die Ergebnisplanung nicht zur Infrastruktur des Unternehmens passt, wenn der Minderheitenschutz für den Kapitalgeber unzureichend ist und vor allem, wenn das Team nicht überzeugt.

Beteiligungsphasen und Exit

Die Investitionsphase gestaltet sich bei der Finanzierung von Franchisenehmern und Franchisegeber-Gesellschaften ziemlich ähnlich. Die dann folgende Entwicklungsphase betrifft in erster Linie Franchisegeber, denn hier werden die Produktion und der Vertrieb hochgefahren und erste Anpassungen zur organisatorischen Infrastruktur des Unternehmens vorgenommen. Die Herausforderung in dieser Phase besteht darin, langfristige Fehlentscheidungen zu verhindern und die ursprünglichen Unternehmensziele nicht aus den Augen zu verlieren. Sobald die Unternehmensziele erreicht sind, ist der Wert des Unternehmens gestiegen und der Exit steht an. Bereits bei Beginn der Beteiligung sind die Regeln vertraglich festgelegt worden, es geht nur noch um die organisatorischen Details. Der einfachste Weg zum Exit: die Anteile des Kapitalgebers werden zurückgekauft. Da die Bewertungsansätze und die Zahlungsmodalitäten bereits zu Beginn der Zusammenarbeit vereinbart worden sind, ist dies ohne zeitraubende Diskussionen und mögliche Konflikte zu organisieren. Sollte diese Variante nicht zum Tragen kommen, veräußert der Kapitalgeber seine Anteile an einen externen Dritten. Eine Variante, die vergleichsweise selten genutzt wird und ausschließlich Franchisegeber-Gesellschaften betrifft, ist der Börsengang. Ein überzeugendes Beispiel aus jüngerer Zeit ist das Unternehmen Vapiano.

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Gastbeitrag

Reinhard Wingral
Global Franchise AG

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Reinhard Wingral Global Franchise AG

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