Franchiseunternehmen verkaufen – So geht der Franchise Resale!

Wer ein Franchiseunternehmen verkaufen will (Franchise Resale), der braucht immer die Zustimmung des Franchisegebers. Häufig werden in die Verträge auch Vorkaufsrechte festgeschrieben. Aus Käufersicht lautet die wichtigste Regel: Je mehr Infos über den Betrieb vorliegen, umso besser.

Franchise Unternehmen verkaufen: erlaubt der Vertrag überhaupt einen Weiterverkauf?

Franchise-Resale – Wie funktioniert der Weiterverkauf?

Verkaufen ist immer ein Prozess, der am Besten in vertrauensvoller Atmosphäre abläuft. Vertrauen gewinnt der Verkäufer beim möglichen Käufer vor allem dadurch, dass möglichst detaillierte Informationen über die Einnahmen und Ausgaben präsentiert werden. Zudem muss sich der Verkäufer bemühen, das Alleinstellungsmerkmal seines Unternehmens und das Markenkonzept überzeugend zu verdeutlichen. Über konkrete Informationen zu den Lieferkonditionen und die Kundendatenbank freut sich ebenfalls jeder Kaufinteressent.

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Bewusst sein sollte sich jeder Verkäufer, dass mit jedem Betrieb ein leistungsfähiges Geschäftsmodell veräußert wird. Um das jeweilige Franchise-System genau zu verstehen, sollten deshalb Interessenten die Entwicklung des Unternehmens kennenlernen dürfen, den Akquise-Prozess für Franchise- oder Lizenznehmer und das Franchisehandbuch, die Bibel des jeweiligen Systems, kennen.

In den meisten Franchise-Systemen ist ein Verkauf eines Franchise-Betriebs im Franchise-Vertrag geregelt. Festgelegt sind dann auch die Kriterien, nach denen der Wert des einzelnen Franchise-Betriebs ermittelt wird. Ein unabhängiger Unternehmensberater kann nach diesem Bewertungsmuster den Preis des Betriebs berechnen.

Unternehmensverkauf gegen den Willen des Franchisegebers undenkbar

Wie wichtig der Franchise-Vertrag zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer ist, zeigt sich auch beim Verkauf. Denn viele Franchisegeber schreiben in ihren Franchise-Verträgen Vorkaufsrechte fest, um den Betrieb selbst an einen neuen Franchisenehmer verkaufen zu können. Wenn der Franchisegeber einverstanden ist, kann der Franchise Resale auch direkt zwischen dem ehemaligen und dem neuen Franchisenehmer stattfinden.

Gegen den Willen des Franchisegebers ist ein Verkauf meistens undenkbar. Allenfalls darf ein Franchisenehmer, wenn dies der Franchisevertrag vorsieht, Betriebsmittel verkaufen. Allein: Das bringt einen Käufer nichts, da das Franchiseunternehmen erst durch seinen Kundenstamm und seine Bekanntheit wertvoll ist.

„Franchise Nachfolge“ – selten unter Franchisenehmern

Wenn der Franchisegeber bereit ist, den bisherigen Unternehmer aus dem Franchise-Vertrag zu entlassen und den Erwerber als neuen Franchisenehmer aufzunehmen, steht einem Verkauf des Unternehmens nichts im Wege. Wenn der Standard-Vertrag keine Regelung vorsieht, sind viele Franchisegeber auf Anfrage bereit, eine Zusatzvereinbarung abzuschließen.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass ein Franchisenehmer A das von ihm betriebene Franchisepartnerunternehmen an Franchisenehmer B verkaufen kann. Zumindest nicht, ohne die Zustimmung des Franchisegebers.

Selbst, wenn de Franchisegeber zustimmt, werden häufig vertragliche Vereinbarungen getroffen, die in der Folge bedeuten, dass Franchisenehmer A unter bestimmten Aspekten vorzeitig aus dem bestehenden Vertrag entlassen wird. Mit Franchisenehmer B wird der Franchisegeber dann einen neuen, eigenen Vertrag abschließen.

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