Warum die Eigenverwaltung eine Option für den Mittelstand ist

Viele mittelständische Unternehmen stehen derzeit vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Das deutsche Insolvenzrecht bietet verschiedene Wege, um auf diese zu reagieren. Eine davon ist die Sanierung in Eigenverwaltung. Sie ermöglicht Unternehmen, sich unter eigener Führung zu restrukturieren und langfristig wettbewerbsfähig aufzustellen.
Bereits im Jahr 2012 wurde das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) eingeführt und seitdem hat sich das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung als bewährte Sanierungsoption etabliert. Das Eigenverwaltungsverfahren muss vom zuständigen Amtsgericht angeordnet werden. Die Geschäftsführung bleibt im Amt. Sie führt das Unternehmen selbst durch das Verfahren und wird unterstützt von Restrukturierungsexperten, während ein gerichtlich bestellter Sachwalter das Verfahren überwacht und die Interessen der Gläubiger wahrt. Im Gegensatz zum klassischen Insolvenzverfahren wird also kein Insolvenzverwalter eingesetzt.
Maßnahmen frühzeitig umsetzen
Als Sanierungsinstrument ist das Eigenverwaltungsverfahren vielversprechend, weil es dem Unternehmen sämtliche Sanierungsinstrumente des Insolvenzrechts zur Verfügung stellt – und dies bereits frühzeitig im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit, also bis zu 24 Monate vor dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Die Geschäftsführung kann somit Sanierungsmaßnahmen frühzeitig identifizieren und umsetzen. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen wie die Verbesserung der Liquidität oder notwendige Kostensenkungen, um wieder profitabel zu wirtschaften. Alte Verbindlichkeiten müssen zunächst nicht zurückgezahlt werden, von nachteiligen Verträgen kann sich das Unternehmen trennen und die Arbeitsentgelte der Mitarbeiter werden bis zu drei Monate durch das Insolvenzgeld getragen.
Das Schutzschirmverfahren ist eine spezielle Form der Eigenverwaltung und unterliegt strengeren Anforderungen und Voraussetzungen. Beide Verfahren ermöglichen dem Unternehmen, sich neu aufzustellen und nachhaltig zu sanieren. Immer mehr mittelständische Unternehmen nutzen diese Möglichkeiten, und in der Praxis zeigt sich, dass die Eigenverwaltung bzw. das Schutzschirmverfahren gute Optionen für eine Neuaufstellung bieten. Auch für die Gläubiger kann eine solche Sanierung von Vorteil sein, da oft höhere Quoten erzielt werden.
Fazit
Eine gut vorbereitete Eigenverwaltung eröffnet Chancen, ein Unternehmen zu retten. Der Betrieb kann alle Sanierungsinstrumente des Insolvenzrechts nutzen, während die Geschäftsführung im Amt bleibt. Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend und legt die Basis für eine nachhaltige Sanierung.
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Liquidität im Griff
Die Kernfrage für einen Unternehmer sollte immer lauten: kann ich meine fälligen Verbindlichkeiten auch kurzfristig bedienen?
Frühzeitiges Handeln
Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung sollten Unternehmen sich rechtzeitig professionelle Hilfe suchen und nicht warten, bis die Krise unüberwindbar erscheint.
Ursachen der Krise beseitigen
Der Einsatz externer Berater hilft, um alte Strukturen zu lösen und einen Betrieb zu modernisieren.
Rechtliche Pflichten im Blick
Unternehmer haften ab Eintritt der Insolvenzreife und müssen rechtzeitig einen Antrag stellen, da sonst zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur persönlichen Haftung und Freiheitsstrafe drohen.