Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben…oder der Käufer
Wer kennt es nicht, das alte Sprichwort: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Obgleich alt, hat es nicht an Aktualität verloren und ist anwendbar auf viele Bereiche im privaten sowie beruflichen Umfeld. Nun ist dies ja ein Themennewsletter von DUB.de. Insofern lassen wir die vielfältigen privaten Anwendungsmöglichkeiten außen vor, zumal dies schnell pädagogisch wie der „erhobene Zeigefinger“ wirken könnte. Wir fokussieren uns stattdessen auf den Bereich M&A und Unternehmensnachfolge. Zu spät sein kann man in diesem Kontext z.B. bei der Nutzung von Opportunitäten. Ein Grund, warum Opportunitäten nicht genutzt werden, kann Zeit sein. Auf Käuferseite keine Zeit sich mit einem potenziellen Deal zu befassen. Auf Verkäuferseite keine Zeit, sich dem Prozess zu stellen – oder, was wir als Berater sehr häufig erleben, wenn der Mandant schon im Prozess ist, das verstreichen lassen von Fristen z.B. im Rahmen der Due Diligence.
Ach ja, die Due Diligence. Von vielen gehasst oder mindestens gefürchtet. Geliebt von niemandem. In Aufwand und Bedeutung von allen Parteien in der Regel unterschätzt.
Aber Schritt-für-Schritt: Was ist eine Due Diligence? Unter einer Due Diligence (oder „DD“) versteht man wörtlich übersetzt die „sorgsame Erfüllung, im Verkehr erforderliche Sorgfalt“. Man versteht darunter im Kontext eines Unternehmenskaufs eine detaillierte Prüfung und Analyse des sog. Targets im Hinblick auf steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse durch den potenziellen Übernehmer. Man könnte auch sagen, dass ein Käufer versucht, die sprichwörtlichen Leichen im Keller zu finden.
Geprüft werden verschiedene Bereiche. Man spricht dann von einzelnen Teilbereichen, z.B. einer Tax DD, Financial Due Diligence, Commercial DD, Legal DD, Technical DD usw.
Im Rahmen einer Due Diligence werden teilweise „Berge an Informationen“ abgefragt und vom Käufer und seinen Beratern analysiert. Das macht auch Sinn: Schließlich versucht der Käufer der Informationsasymmetrie entgegenzuwirken und den Informationsvorsprung des Verkäufers zu verkürzen, indem er bzw. seine Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und andere Berater, die die Transaktion begleiten, diverse Unterlagen durcharbeiten. Ein wichtiges Thema im Rahmen der Due Diligence sind die Jahresabschlüsse des Targets. Ein Käufer möchte -oder muss- versuchen sicherstellen, dass die Jahresabschlüsse korrekt aufgestellt sind, also die Werte passen – nicht zuletzt auch, weil die in den Jahresabschlüssen enthaltenen Werte direkt und indirekt bewertungsrelevant sind. Aber auch das Geschäftsmodell und der Markt werden detailliert geprüft und analysiert.
Aus Käufersicht ist eine DD übrigens nicht nur unter diesen wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu empfehlen. Auch rechtlich ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 1 und § 91 Abs. 1 AktG bzw. § 43 Abs. 1 und Abs 2 GmbHG die Verpflichtung zur Durchführung einer Due Diligence beim Unternehmenskauf, um der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nachzukommen, wobei die Beweislast bei Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Vorstand bzw. Geschäftsführung liegt.
Aber zurück in die Praxis: Die Ergebnisse der DD werden in einem Bericht zusammengefasst. Es gibt sog. Findings, die so schwerwiegend sind, dass sie dazu führen, dass die Transaktion von Seiten des Käufers abgebrochen wird. Diese nennt man Dealbreaker. Kleinere Findings nennt man Issues. Mit diesen Issues geht man in der Art und Weise um, dass man diese im Kaufvertrag berücksichtigt, z.B. in Form von Garantien und Gewährleistungen, die ein Verkäufer abgibt.
Wie kann man sich denn nun auf eine Due Diligence vorbereiten, werden Sie sich fragen. Nun, am besten nicht erst dann, wenn es in die heiße Phase einer Transaktion geht. Am besten frühzeitig. Ich persönlich gehe sogar so weit zu sagen, seien sie immer Due Diligence Ready – also haben Sie laufend alle relevanten Informationen in aktueller Form beisammen.
Warum? Im Rahmen einer DD wird viel (sehr viel…) Papier gewälzt. Heutzutage zum Glück in digitaler Form - aber dennoch viele Informationen und Unterlagen, die zusammengetragen werden müssen. Nicht selten sind mehrere Personen Wochen damit beschäftigt einen sog. Datenraum für eine DD zu füllen. Zeit, die die beteiligten Parteien zum Teil nicht haben.
Was meine ich mit „Due-Diligence-Ready“? Es muss kein fertig gefüllter externer Datenraum sein, zumal die angeforderten Unterlagen (Due Diligence Request List) sich ohnehin von Transaktion zu Transaktion unterscheiden. Es sollten aber mindestens die folgenden Unterlagen in digitaler Form und in aktueller Fassung in einer nachvollziehbaren Struktur abgelegt sein, so dass diese dann nur noch in einen Datenraum verschoben werden müssen:
- Jahresabschlüsse der letzten fünf Jahre
- Monatsabschlüsse der letzten 18 Monate
- Steuerbescheide der letzten fünf Jahre
- Unterlagen zu Betriebsprüfungen
- Gesellschafterbeschlüsse und Protokolle der Gesellschafterversammlung lückenlos für die letzten drei Jahre
- Aktueller Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Kopie Gewerbeanmeldung, Satzung, Verträge zwischen Gesellschaftern etc.
- Übersicht bestehender Versicherungen
- Übersicht bestehender zinstragender Verbindlichkeiten und Kopien der Kreditvereinbarungen
- Kunden- und Lieferantenübersicht mit Umsätzen der letzten 12 Monate (am besten alle 6 Monate aktualisieren)
- Kopien der Verträge mit wichtigen Kunden und Lieferanten
- Kopien von Miet- und Leasingverträgen
- Plan/Budget für die nächsten drei Geschäftsjahre (ebenfalls alle 6 bis 12 Monate aktualisieren)
- Übersicht: Gibt es Change-of-Control Klausen bei Kunden, Lieferanten, in Miet- oder Finanzierungsverträgen?
Diesen eigenen „kleinen Datenraum“ anzulegen, bringt dem Unternehmer darüber hinaus weitere Vorteile: Man weiß, wo alle Unterlagen in aktueller Fassung liegen und man beschäftigt sich mit seinem Geschäft. Wie haben die Umsätze von Kunde B sich die letzten 6 Monate entwickelt, warum kaufen wir mehr von Lieferant A etc. Daneben kann man so bereits im Vorfeld einer möglichen oder geplanten Transaktion mit Hilfe spezialisierter Berater sog. Deal Breaker oder Deal Issues identifizieren und diese aktiv angehen.
Eine professionell vorbereitete Due Diligence ist außerdem ein wichtiges Instrument, um Vertrauen aufzubauen – und was meinen Sie ist das stärkste Instrument, um die Transaktionssicherheit zu erhöhen? Richtig: Vertrauen! Vertrauen des Käufers darin, dass der Verkäufer salopp ausgedrückt seinen „Laden im Griff hatte“. Vertrauen darin, dass keine Sachverhalte vertuscht werden sollen. Wenn Fristen verstreichen oder die Due Diligence ungewöhnlich lange dauert, entsteht ein ungutes Gefühl auf Seiten des Käufers. Und Käufer neigen dazu, ein ungutes Gefühl abzustrafen, z.B. mit Bewertungsabschlägen und damit einem niedrigeren Kaufpreis für den Unternehmer.
Wer kennt es nicht, das alte Sprichwort: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Obgleich alt, hat es nicht an Aktualität verloren und ist anwendbar auf viele Bereiche im privaten sowie beruflichen Umfeld. Nun ist dies ja ein Themennewsletter von DUB.de. Insofern lassen wir die vielfältigen privaten Anwendungsmöglichkeiten außen vor, zumal dies schnell pädagogisch wie der „erhobene Zeigefinger“ wirken könnte. Wir fokussieren uns stattdessen auf den Bereich M&A und Unternehmensnachfolge. Zu spät sein kann man in diesem Kontext z.B. bei der Nutzung von Opportunitäten. Ein Grund, warum Opportunitäten nicht genutzt werden, kann Zeit sein. Auf Käuferseite keine Zeit sich mit einem potenziellen Deal zu befassen. Auf Verkäuferseite keine Zeit, sich dem Prozess zu stellen – oder, was wir als Berater sehr häufig erleben, wenn der Mandant schon im Prozess ist, das verstreichen lassen von Fristen z.B. im Rahmen der Due Diligence.
Ach ja, die Due Diligence. Von vielen gehasst oder mindestens gefürchtet. Geliebt von niemandem. In Aufwand und Bedeutung von allen Parteien in der Regel unterschätzt.
Aber Schritt-für-Schritt: Was ist eine Due Diligence? Unter einer Due Diligence (oder „DD“) versteht man wörtlich übersetzt die „sorgsame Erfüllung, im Verkehr erforderliche Sorgfalt“. Man versteht darunter im Kontext eines Unternehmenskaufs eine detaillierte Prüfung und Analyse des sog. Targets im Hinblick auf steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse durch den potenziellen Übernehmer. Man könnte auch sagen, dass ein Käufer versucht, die sprichwörtlichen Leichen im Keller zu finden.
Geprüft werden verschiedene Bereiche. Man spricht dann von einzelnen Teilbereichen, z.B. einer Tax DD, Financial DD, Commercial DD, Legal DD, Technical DD usw.
Im Rahmen einer Due Diligence werden teilweise „Berge an Informationen“ abgefragt und vom Käufer und seinen Beratern analysiert. Das macht auch Sinn: Schließlich versucht der Käufer der Informationsasymmetrie entgegenzuwirken und den Informationsvorsprung des Verkäufers zu verkürzen, indem er bzw. seine Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und andere Berater, die die Transaktion begleiten, diverse Unterlagen durcharbeiten. Ein wichtiges Thema im Rahmen der Due Diligence sind die Jahresabschlüsse des Targets. Ein Käufer möchte -oder muss- versuchen sicherstellen, dass die Jahresabschlüsse korrekt aufgestellt sind, also die Werte passen – nicht zuletzt auch, weil die in den Jahresabschlüssen enthaltenen Werte direkt und indirekt bewertungsrelevant sind. Aber auch das Geschäftsmodell und der Markt werden detailliert geprüft und analysiert.
Aus Käufersicht ist eine DD übrigens nicht nur unter diesen wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu empfehlen. Auch rechtlich ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 1 und § 91 Abs. 1 AktG bzw. § 43 Abs. 1 und Abs 2 GmbHG die Verpflichtung zur Durchführung einer Due Diligence beim Unternehmenskauf, um der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nachzukommen, wobei die Beweislast bei Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Vorstand bzw. Geschäftsführung liegt.
Aber zurück in die Praxis: Die Ergebnisse der DD werden in einem Bericht zusammengefasst. Es gibt sog. Findings, die so schwerwiegend sind, dass sie dazu führen, dass die Transaktion von Seiten des Käufers abgebrochen wird. Diese nennt man Dealbreaker. Kleinere Findings nennt man Issues. Mit diesen Issues geht man in der Art und Weise um, dass man diese im Kaufvertrag berücksichtigt, z.B. in Form von Garantien und Gewährleistungen, die ein Verkäufer abgibt.
Wie kann man sich denn nun auf eine Due Diligence vorbereiten, werden Sie sich fragen. Nun, am besten nicht erst dann, wenn es in die heiße Phase einer Transaktion geht. Am besten frühzeitig. Ich persönlich gehe sogar so weit zu sagen, seien sie immer Due Diligence Ready – also haben Sie laufend alle relevanten Informationen in aktueller Form beisammen.
Warum? Im Rahmen einer DD wird viel (sehr viel…) Papier gewälzt. Heutzutage zum Glück in digitaler Form - aber dennoch viele Informationen und Unterlagen, die zusammengetragen werden müssen. Nicht selten sind mehrere Personen Wochen damit beschäftigt einen sog. Datenraum für eine DD zu füllen. Zeit, die die beteiligten Parteien zum Teil nicht haben.
Was meine ich mit „Due-Diligence-Ready“? Es muss kein fertig gefüllter externer Datenraum sein, zumal die angeforderten Unterlagen (Due Diligence Request List) sich ohnehin von Transaktion zu Transaktion unterscheiden. Es sollten aber mindestens die folgenden Unterlagen in digitaler Form und in aktueller Fassung in einer nachvollziehbaren Struktur abgelegt sein, so dass diese dann nur noch in einen Datenraum verschoben werden müssen:
- Jahresabschlüsse der letzten fünf Jahre
- Monatsabschlüsse der letzten 18 Monate
- Steuerbescheide der letzten fünf Jahre
- Unterlagen zu Betriebsprüfungen
- Gesellschafterbeschlüsse und Protokolle der Gesellschafterversammlung lückenlos für die letzten drei Jahre
- Aktueller Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Kopie Gewerbeanmeldung, Satzung, Verträge zwischen Gesellschaftern etc.
- Übersicht bestehender Versicherungen
- Übersicht bestehender zinstragender Verbindlichkeiten und Kopien der Kreditvereinbarungen
- Kunden- und Lieferantenübersicht mit Umsätzen der letzten 12 Monate (am besten alle 6 Monate aktualisieren)
- Kopien der Verträge mit wichtigen Kunden und Lieferanten
- Kopien von Miet- und Leasingverträgen
- Plan/Budget für die nächsten drei Geschäftsjahre (ebenfalls alle 6 bis 12 Monate aktualisieren)
- Übersicht: Gibt es Change-of-Control Klausen bei Kunden, Lieferanten, in Miet- oder Finanzierungsverträgen?
Diesen eigenen „kleinen Datenraum“ anzulegen, bringt dem Unternehmer darüber hinaus weitere Vorteile: Man weiß, wo alle Unterlagen in aktueller Fassung liegen und man beschäftigt sich mit seinem Geschäft. Wie haben die Umsätze von Kunde B sich die letzten 6 Monate entwickelt, warum kaufen wir mehr von Lieferant A etc. Daneben kann man so bereits im Vorfeld einer möglichen oder geplanten Transaktion mit Hilfe spezialisierter Berater sog. Deal Breaker oder Deal Issues identifizieren und diese aktiv angehen.
Eine professionell vorbereitete Due Diligence ist außerdem ein wichtiges Instrument, um Vertrauen aufzubauen – und was meinen Sie ist das stärkste Instrument, um die Transaktionssicherheit zu erhöhen? Richtig: Vertrauen! Vertrauen des Käufers darin, dass der Verkäufer salopp ausgedrückt seinen „Laden im Griff hatte“. Vertrauen darin, dass keine Sachverhalte vertuscht werden sollen. Wenn Fristen verstreichen oder die Due Diligence ungewöhnlich lange dauert, entsteht ein ungutes Gefühl auf Seiten des Käufers. Und Käufer neigen dazu, ein ungutes Gefühl abzustrafen, z.B. mit Bewertungsabschlägen und damit einem niedrigeren Kaufpreis für den Unternehmer.
- Jahresabschlüsse der letzten fünf Jahre
- Monatsabschlüsse der letzten 18 Monate
- Steuerbescheide der letzten fünf Jahre
- Unterlagen zu Betriebsprüfungen
- Gesellschafterbeschlüsse und Protokolle der Gesellschafterversammlung lückenlos für die letzten drei Jahre
- Aktueller Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Kopie Gewerbeanmeldung, Satzung, Verträge zwischen Gesellschaftern etc.
- Übersicht bestehender Versicherungen
- Übersicht bestehender zinstragender Verbindlichkeiten und Kopien der Kreditvereinbarungen
- Kunden- und Lieferantenübersicht mit Umsätzen der letzten 12 Monate (am besten alle 6 Monate aktualisieren)
- Kopien der Verträge mit wichtigen Kunden und Lieferanten
- Kopien von Miet- und Leasingverträgen
- Plan/Budget für die nächsten drei Geschäftsjahre (ebenfalls alle 6 bis 12 Monate aktualisieren)
- Übersicht: Gibt es Change-of-Control Klausen bei Kunden, Lieferanten, in Miet- oder Finanzierungsverträgen?