Bewertung im Rahmen der Unternehmensnachfolge – Nur langfristige Maßnahmen sind wirksam
Eine langfristig geplante Unternehmensnachfolge sowie ein hieraus resultierender Nachfolgeprozess sind entscheidend zur Gewährleistung einer erfolgreichen Transaktion. Im Regelfall nimmt ein solch strukturierter Prozess mindestens 6 bis 12 Monate ein. Dieser Prozess wird häufig dazu genutzt, „die Braut aufzuhübschen“ und somit ein möglichst attraktives Ziel für Nachfolgende darzustellen.
Einmaleffekte verpuffen, nachhaltige Effekte begeistern
Wird der Transaktionszeitraum dazu genutzt, Optimierungsmaßnahmen auf Seiten der Bilanz oder der Ertragsstruktur des Unternehmens vorzunehmen, fallen diese spätestens im Rahmen der Unternehmensprüfung (Due Diligence) auf und stellen keine nachhaltige Grundlage zur Steigerung des Unternehmenswertes dar. Beispiele für solche kurzfristige Optimierungen sind bspw. die Auflösung von Rückstellungen (sonst. Ertrag), das „Eintreiben“ offener Forderungen oder das Unterlassen von Investitionen und Materialbeschaffungen.
Durch langfristige wirksame Maßnahmen lässt sich der Unternehmenswert maximieren
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sollten bereits frühzeitig langfristig wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Bilanz- und Ertragsstruktur umgesetzt werden, um den Unternehmenswert zu steigern. Im Rahmen des Nachfolgeprozesses stellen die nachhaltige Ertragskraft des Unternehmens sowie der Verschuldungsgrad essentielle Wertreiber dar. Im Regelfall werden bei der Unternehmensnachfolge drei bis fünf IST-Geschäftsjahre des Unternehmens analysiert, sodass auf Basis dieser mehrjährigen Betrachtung nur langfristige Effekte zur Steigerung des Unternehmenswertes beitragen.
Durch die Verbesserung von Einkaufs- und Verkaufszahlungsbedingungen kann zum Beispiel das sog. Working Capital, sprich die im Unternehmen gebundene Liquidität, reduziert werden und ein größerer Betrag an Liquidität im Rahmen der Unternehmensnachfolge ausgeschüttet werden. Von diesen Effekten profitiert dann auch der Nachfolgende, sodass es sich hierbei um einen positiven Werttreiber im Zuge der Unternehmensnachfolge handelt. Des Weiteren führt die Tilgung von Fremdverbindlichkeiten durch die Verwendung von laufenden Gewinnen zur Senkung der Verschuldungsquote und somit zur Steigerung der Attraktivität des Unternehmens für den Nachfolgeprozess.
Überprüfung der Kostenstruktur steigert die nachhaltige Ertragskraft
Insbesondere die nachhaltige Ertragskraft stellt die maßgebende Größe für die Ermittlung des Unternehmenswertes im Rahmen des Nachfolgeprozesses dar. Unabhängig davon ob ein Ertragswert- oder Multiplikatorverfahren angewendet wird, entspricht der Unternehmenswert dem Vielfachen des nachhaltigen Ertrags des Unternehmens.
Die Ertragsstruktur kann entweder durch eine Steigerung der Umsätze oder durch die Senkung von Kosten verbessert werden. Umsatzsteigerungen sind dabei nicht rein unternehmensabhängig, sondern auch durch konjunkturelle und wettbewerbstechnische Faktoren beeinflusst. Hingegen sind die Kostenstrukturen durch unternehmerische Entscheidungen veränderbar. Somit sollte frühzeitig mit der Analyse der Kostenfaktoren begonnen werden, um für die Unternehmensnachfolge nicht betriebsnotwendige Kosten zu eliminieren, die nachhaltige Ertragskraft zu steigern und folglich den Unternehmenswert zu optimieren.
Unternehmensnachfolge und Bewertung – je früher, desto besser
Steht eine Unternehmensnachfolge an, ist generell zu beachten, dass ein strukturierter Nachfolgeprozess mindestens einige Monate in Anspruch nimmt. Eine gute Vorbereitung erhöht dabei maßgeblich die Erfolgswahrscheinlichkeit der Unternehmensnachfolge.
Damit im Rahmen der Nachfolge ein möglichst hoher Unternehmenswert realisiert werden kann, ist eine frühzeitige Analyse der Bilanz- und Ertragsstruktur des Unternehmens erforderlich. Durch langfristige Maßnahmen, die bereits im Voraus eines Nachfolgeprozesses angestoßen werden sollten, kann die nachhaltige Ertragskraft des Unternehmens und das Bilanzbild optimiert werden; hierdurch wird die „Braut“ nachhaltig „aufgehübscht“ und stellt ein attraktiveres Ziel für Nachfolgende dar. Im Rahmen der Transaktion werden im Regelfall drei bis fünf Jahresabschlüsse des Unternehmens im Rahmen der sog. Due Diligence analysiert. Somit fallen kurzfristige Adjustierungen als „Schein“ auf und gleichzeitig kann durch die frühzeitige Initiierung von Maßnahmen zur Steigerung des Unternehmenswertes die Wirkung des Unternehmens im Rahmen der Nachfolge peu à peu verbessert werden. Generell gilt: Je früher wertverbessernde Maßnahmen eingeleitet werden, desto besser und glaubwürdiger sind diese für den Prozess der Unternehmensnachfolge.
Generell besitzt der Bewertungsanlass bei der Durchführung einer Unternehmensbewertung eine essenzielle Bedeutung und sollte frühzeitig kommuniziert werden, um die passende Bewertungsmethodik zu identifizieren. Bei Nachfolgeregelung von Familienunternehmen ist dann wichtig zu unterscheiden, ob die Nachfolge intern oder extern angestrebt wird. Im Rahmen eines IDW S1-Bewertungsgutachtens wird dann der individuelle Unternehmenswert auf Basis der unternehmensspezifischen Faktoren und einer mehrjährigen Planungsrechnung ermittelt. Ein solches Gutachten - durch einen fachkundigen Sachverständigen erstellt - bietet sowohl eine gerichtlich als auch behördliche Anerkennung und gleichzeitig eine nachvollziehbare Verhandlungsgrundlage für jegliche Transaktion.