Unternehmensbewertung - eine schwierige Angelegenheit?

Kaum ein betriebswirtschaftlicher Sachverhalt ruft so diverse Meinungen hervor wie die Berechnung des Unternehmenswerts.

Über die Methode wie der Unternehmenswert berechnet wird, diskutieren die Fachleute, also Bewerter, Industriemakler oder Bankiers, kaum noch. Das Ertragswertverfahren bzw. EBIT-Verfahren in Kombination mit der sogenannten Discounted-Cash-Flow-Methode (Methode des abgezinsten Cash-Flows) ist gängige Praxis. Dies wird weiter unterstrichen dadurch, dass sogar die Rechtsprechung jene als die „richtige“ Methode ansieht, um einen Unternehmenswert oder eine Beteiligung zu ermitteln.

Um das Ertragswertverfahren anzuwenden, benötigt man zwei Größen: der nachhaltige Ertrag und der Zinssatz. Letzterer wird nach der Formel der ewigen Rente berechnet, das heißt: Der Ertragswert entspricht dem nachhaltigen Gewinn geteilt durch den Zins.

Auch wenn diese und alle weiteren Formeln klar definiert sind, kann bei allen Größen darüber gestritten werden, mit welchen Wertansätzen zu rechnen ist. Da sich ein Kaufpreis immer aus den Erträgen der Zukunft amortisieren muss, herrscht Einvernehmen, dass der nachhaltige Ertrag ein fundiert ermittelter Zukunftsertrag sein muss. Dieser kann nach verschiedenen, je nach Art des Unternehmens anzusetzenden Korrekturfaktoren aus den Erträgen der vergangenen Jahre abgeleitet werden. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn die Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten Jahre ein relativ kontinuierliches Bild aufzeigen und wenn davon auszugehen ist, dass sich an dieser Situation in den nächsten Jahren nichts ändern wird. Für den Blick in die Zukunft müssen beispielsweise der Markt und die Abhängigkeit von den Unternehmerpersönlichkeiten betrachtet werden. Besteht die Annahme, dass sich etwas an den Daten ändern wird, müssen Planungsrechnungen zur Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen Ertrags erstellt werden. Auch wenn dies dann nur Wahrscheinlichkeitsrechnungen sind, sind sie der einzig richtige Weg um schlussendlich einen objektiven Unternehmenswert zu bestimmen. Im Gegensatz zu der beschriebenen Methode, gibt es deutlich größere Meinungsunterschiede bei den Fachleuten, wenn Unternehmen hinsichtlich des Zinssatzes bewertet werden, mit dem der nachhaltige Ertrag abzuzinsen ist.

Sattler & Partner ist in seiner fast 30-jährigen Bewertungstätigkeit auf Zinssätze zwischen 5 und 50 Prozent gestoßen. Je nachdem wie abgezinst wird, kann durch solch unterschiedliche Zinssätze der Wert eines Unternehmens um das Vielfache steigen oder sinken.

Jede Berechnung eines Unternehmenswerts muss sich am Markt messen lassen. Der für das Unternehmen ermittelte Wert sollte bei dessen Verkauf zumindest annähernd erzielt werden können. Bewertungsgutachten mit Unternehmenswerten, die in der Praxis nur mit ihrer Hälfte realisiert werden können, machen keinen Sinn. Der Kunde hätte sich das Geld für die Bewertung sparen können. „Ein Unternehmen ist das wert, was ein Käufer bereit ist, dafür zu bezahlen.“ Eine gute Bewertung nimmt genau dies vorweg.

Aus diesen Gründen ist es wichtig, eine Unternehmensbewertung von erfahrenen Profis erstellen zu lassen. Die damit verbundenen Kosten werden durch den erzielten Verkaufspreis in der Regel vielfach kompensiert.

 

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