Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Verkauf meines Unternehmens und wie gehe ich als Inhaber vor?
Der Unternehmensverkauf ist für viele Inhaber noch immer ein Tabu-Thema. Wann sollten Unternehmer den Nachfolgeprozess starten und welche Schritte gilt es zu beachten?
Nicht selten als vermeintliches Zeichen von Schwäche jahrelang aufgeschoben, bedarf es häufig einem Auslöser, um sich intensiv mit dem Thema „Nachfolge“ zu beschäftigen. Wirtschaftliche Veränderungen, Schicksalsschläge oder Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung im näheren Umfeld sorgen für ein Umdenken. Doch warum muss es erst ein bestimmtes positives oder negatives Ereignis geben, damit das für den Fortbestand des Unternehmens wohl wichtigste Thema die Bedeutung gewinnt, die es verdient?
Erfreulicherweise hat die Unternehmensnachfolge in den letzten Jahren deutlich an öffentlicher Wahrnehmung gewonnen. Dazu beigetragen haben neben dem steigenden Bedarf auch die Professionalisierung des gesamten Nachfolgeprozesses sowie die zunehmende Anzahl von auf die Nachfolge spezialisierter Investoren. Ist das Thema „en vogue“, fällt es vielen Unternehmern leichter, sich damit zu beschäftigen. Schnell stellt sich dann die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt und dem richtigen Vorgehen. Wir verzichten bewusst auf die Bezeichnung „optimal“. Vor und während des Prozesses sollten einige Rahmenbedingungen erfüllt sein, vor allem muss es sich aber auch „richtig“ anfühlen. Ob alles optimal war, stellt sich - wenn überhaupt - erst im Nachhinein heraus.
Einfluss auf den richtigen Zeitpunkt haben neben der Unternehmensbewertung auch steuerliche Aspekte sowie die Übergabefähigkeit des Unternehmens. Als Produkt aus einem die Risiken und Chancen des Unternehmens widerspiegelnden Faktor und dem Ertrag ist der Unternehmenswert klassischerweise unmittelbar vom Zeitpunkt abhängig. Bei Personengesellschaften (auch GmbH & Co. KG) z.B. bringt das Vollenden des 55. Lebensjahres vergünstigte Steuersätze für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns mit sich.
Darüber hinaus erfordert die volle Ausnutzung steuerlicher Vorteile bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen GmbH-Anteilen den Ablauf von Mindesthaltedauern/Sperrfristen. Hat es der Unternehmer in der Vergangenheit versäumt, Abhängigkeiten von der eigenen Person zu entflechten, führt das nicht nur zu hohen Bewertungsabschlägen, sondern begründet häufig auch das Scheitern des Vorhabens.
Damit stellt sich der Unternehmensverkauf als deutlich komplexer heraus, als von vielen Unternehmern erwartet. Hier ist Expertise gefragt. Als Adresse für eine erste Bestandsaufnahme kann neben dem langjährig vertrauten Steuerberater insbesondere eine seriöse M&A-Beratung sein. Wichtig ist, dass die Einschätzung ehrlich und realistisch ist, statt durch den kurzfristigen Vertragsabschluss getrieben. Referenzen, Bewertungen oder persönliche Empfehlungen geben häufig die notwendige Transparenz. Ein guter M&A-Berater ist gerade aktuell immer nah am Markt und jederzeit in der Lage, die Komplexität maßgeblich zu reduzieren. Wenn er etwas nicht weiß, holt er Steuerberater oder Rechtsanwälte an Bord.
Ist der Kontakt zum Berater hergestellt, gilt es gemeinsam eine Checkliste abzuarbeiten. Ganz wesentlicher Punkt für die Einschätzung neben den bereits genannten, ist die finanzielle Historie sowie die Erwartung für die Zukunft. Ertragsmaximierung im Vorfeld eines möglichen Verkaufs erfolgt in vielen Fällen durch das Unterlassen teilweise notwendiger Investitionen oder anderen kurzfristigen Einsparungen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens langfristig negativ beeinflussen.
Heutzutage ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass ein Kaufinteressent mit Unterstützung entsprechender Berater in der Lage ist, solche Effekte ohne Mühen zu erkennen. Von einer entsprechenden Vorgehensweise ist daher strikt abzuraten. Ein fähiger Berater wird seinen Mandanten immer dazu raten, das Unternehmen so weiterzuführen, als würde es nicht zum Verkauf kommen. Waren die letzten Jahre auch ohne „Bilanzkosmetik“ ertragreich und sind auch die nächsten Jahre vielversprechend, steht dem Häkchen an dieser Stelle nichts entgegen.
Sind auch die Bereiche Steuern (z.B. Betriebsaufspaltung) und Recht (z.B. Genehmigungen, Arbeitsverträge, Kundenverträge) „sauber“, steht dem Verkaufsprozess eigentlich nichts mehr im Weg. Eigentlich? Essentiell und entscheidend ist, dass Unternehmer emotional auf das Thema vorbereitet ist. Hat der einen Plan für die Zeit nach dem Unternehmertum? Ist das nicht der Fall, führt das „Nicht-Loslassen-Können“ nicht selten zum Abbruch und dem Verbleib des Unternehmers im Hamsterrad.
Zusammenfassend ist es ein interdisziplinärer Prozess, bei dem der Unternehmer nicht zu stolz sein sollte, nach Hilfe zu fragen.
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