Corona-Krise – welche Hilfsangebote gibt es jetzt für Unternehmer?

Zwangsschließungen, fehlende Kundschaft – zahlreiche mittelständische Unternehmen fragen sich bereits jetzt, wie es weiter gehen soll. Wir haben einen kleinen Überblick sowie Tipps für Sie zusammengestellt.

Corona-Krise – welche Hilfsangebote gibt es jetzt für Unternehmer?Sich selbst und andere schützen: Das Corona-Virus legt das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben fast überall auf Eis. Was können Unternehmer tun?

Ein Virus und seine Folgen

Die Auswirkungen der Krise sind in allen gesellschaftlichen Ebenen sichtbar. Jeder von uns schränkt sich so gut wie möglich ein, wenn es um soziale Kontakte geht. Zwangsschließungen von Kinos, Cafés, Fitnessstudios, Hotels und zahlreiche weitere Einrichtungen lassen das gesellschaftliche Leben in großen Teilen zum Erliegen kommen. Aber nicht nur in diesen Branchen wirken sich die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen aus.

In Deutschland stellen immer mehr große Unternehmern ihre Produktion ein. Diese Tatsache wirkt sich auf die Beschäftigungssituation aus und zahlreiche Angestellte bangen um ihre Arbeitsstellen.

Es sind aber vor allem die kleinen inhabergeführten Läden und Freiberufler die die Einschränkungen als erstes zu spüren bekommen. Die Zwangsschließungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz der Unternehmer und der Ruf nach Hilfemaßnahmen wird immer lauter. Welche Maßnahmen gibt es von staatlicher Seite? Welche Form der Fördermittel und Kredite können Unternehmer jetzt beantragen? Ein knapper Überblick über aktuelle Hilfsangebote für Unternehmer liefert Antworten auf diese und weitere Fragen.

Corona-Krise: Staatliche Hilfen und gesetzliche Lockerungen für Unternehmen

Unternehmen stehen vor der Herausforderung trotz geschlossener Türen Angestellte weiterhin zu bezahlen und die Betriebskosten zu decken. Diese Situation verlangt ein rasches Handeln. Eine Möglichkeit ist die Beantragung von Kurzarbeitergeld. Dieses wurde aufgrund der Krise in einem Eilverfahren erweitert. Unternehmern, die unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen, können jetzt Rückwirkend zum 1. März 2020 die verbesserte Kurzarbeit beantragen.

Vor der Krise mussten 1/3 der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein um den Antrag zu stellen. Nun reichen nur 10 Prozent. Zudem erhalten Unternehmer die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge, die bei einer Kurzarbeit anfallen komplett erstattet. Diese Regelung gilt auf für Angestellte in Zeitarbeitsfirmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Bund und Länder sowie die EU haben neben dem vereinfachten Antrag zum Kurzarbeitergeld außerdem weitere Hilfspakete angekündigt. Steuerzahlungen können aufgeschoben werden und Vorauszahlungen reduziert werden. Vollstreckungsmaßnahmen werden zudem bis zum 31. Dezember ausgesetzt.

Förderbanken und Bürgschaftsbanken

Sollten Sie Liquiditätsprobleme haben, können Sie sich an die Fördermittel-Hotline (030) 18615 8000 des Bundeswirtschaftsministeriums in Verbindung setzen und eine individuelle Lösung für Ihre Herausforderungen finden.

Auf der Website: 
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html sind zudem zahlreiche Anlaufstellen sowie ein Überblick über Förderangebote zusammengestellt.

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