Fördermittel Existenzgründung

Welche Förderungen können Existenzgründer beantragen?

Eine Firma zu gründen, setzt eine solide Finanzbasis voraus, doch woher bekommt man als Existenzgründer Fördermittel? Je nach Geschäftsidee und Finanzbedarf gibt es unterschiedliche Förderungen für die Existenzgründung im Inland und der EU, die infrage kommen. Bei umfangreichen Geschäftsideen gibt es Sonderkonditionen in der Kreditvergabe für Existenzgründer. Es lohnt sich also einmal genauer auf die bestehende Förderungen zu schauen.

Was Existenzgründer zu Fördermitteln wissen müssen

Den Schritt in die Selbständigkeit wagen, eine Firma gründen – das fordert Mut. Lieber machen es sich viele bequem im Angestelltendasein, die deutsche Konjunktur trägt mit ihrer Robustheit dazu bei. Ist der Schritt ins eigene, selbstbestimmte Berufsleben geplant – stellt sich die Frage: Wie finanziere ich meine Existenzgründung? Wer hat Anspruch auf Gründungszuschuss? Wie bekomme ich Startkapital für meine Gründung? Gibt es Fördermittel für Existenzgründer, die ich nicht zurückzahlen muss? 

Fördermittel für Existenzgründer: Neugründung versus Unternehmensnachfolge

Grundsätzlich wird zwischen Neugründung und Gründung durch Unternehmensübernahme unterschieden. Je nach Situation gibt es also auch verschiedene Fördermittel. „Da bei den meisten Fördertöpfen das Hausbankprinzip gilt, sind die Chancen zur Finanzierung einer Unternehmensnachfolge deutlich höher als bei einer Neugründung“, sagt Ingo Claus, Partner von der auf Nachfolge spezialisierten Unternehmensberatung KERN. Schließlich kann der Übernahmegründer seiner Bank eine Unternehmensentwicklung präsentieren einschließlich wichtiger Kennziffern wie Umsatz und Gewinn. Neugründer haben es im Vergleich meist deutlich schwieriger, weil Banken hier viel vorsichtiger agieren.

Existenzgründerförderung: Wie beantrage ich Fördermittel?

Voraussetzung für Beantragung auf Fördermittel zur Existenzgründung ist immer ein Businessplan, der auf realistischen Annahmen basiert. Nur so ein Geschäftsplan kann die Grundlage eines guten Finanzierungskonzeptes sein und in ein erfolgreiches Bankgespräch plus z.B. KfW-Förderung münden. Spezialist Claus weiß aus seiner Praxiserfahrung:„Wir erleben immer wieder, dass Finanzierungskonzepte schlecht vorbereitet sind oder die Unternehmer nur unzureichend auf Fragen ihrer potenziellen Finanziers vorbereitet sind.“  Wer sich gründlich vorbereiten will, der schaltet einen Spezialisten ein. Dieser kann ein schlüssiges Finanzierungskonzept inklusive der Einbindung von Förderung und Zuschüssen erstellen und auch ein Finanzierungsgespräch vorab realistisch durchspielen. Diese Investition lohnt sich, denn ein misslungenes erstes Finanzierungsgespräch führt selten zu Folgegesprächen. Sind diese Schritte erfolgreich gemacht, stellt sich die Frage: Welche Fördertöpfe kann man anzapfen?

Welche Förderungen für Existenzgründer gibt es?

Welche Förderungen für Existenzgründer gibt es?

Eine der wichtigsten Adresse ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Institut bietet verschiedene Existenzgründungs-Fördermittel an. Meistens können diese auch durch Förderdarlehen der meisten landeseigenen Förderbanken ergänzt werden. „Über die landeseigenen Beteiligungsgesellschaften etwa die MBG Hannover bzw. die landeseigenen Bürgschaftsbanken wie etwa die NBB Hannover gibt es darüber hinaus noch interessante Finanzierungsmöglichkeiten zur Stärkung der Eigenkapitalbasis eines Unternehmers“, sagt Experte Claus.

► Staatsbürgschaften für Bankkredite:

Kaum ein kleines und mittleres Unternehmen kommt ohne die Finanzierung durch Bankkredite aus. Banken lehnen aber in der Regel Kredite aber, wenn die Firma keine Sicherheiten im ausreichenden Maße vorlegen kann. Abhilfe schaffen Bürgschaften des Bundes, der Länder und der von Bund und Länder unterstützten Bürgschaftsbanken.

Gründungsförderung für junge Unternehmen & Start-ups

Gründungsförderung für junge Unternehmen & Start-ups

• Hightech-Gründerfonds:

Das Instrument „Hightech-Gründerfonds“ wurde geschaffen, da technologieorientierte Gründungen in der Regel sehr viel komplexer und kapitalintensiver als normale Gründungen und deshalb besonders risikoreich sind. Mithilfe des Fonds kann Risikokapital in neu gegründete deutsche Technologieunternehmen investiert werden. Der Start des operativen Geschäfts darf dabei nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Zudem darf das Start-up maximal 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro aufweisen. Im Grundmodell stellt der Hightech Gründerfonds dem jungen Unternehmen bis zu 500.000 Euro in einer Kombination von Eigenkapital und Wandeldarlehen zur Verfügung und erwirbt dafür 15 Prozent der Unternehmensanteile. Das Gründerteam muss einen Eigenanteil bereitstellen; private Investoren können weitere Mittel bei-steuern. Zusätzlich legt der HTGF weitere 1,5 Millionen Euro Risikokapital für Anschlussfinanzierungen für das Unternehmen zurück.

• INVEST-Zuschuss für Wagniskapital:

Auch das Instrument „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“ will die Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen und Start-ups verbessern. Private Investoren können einen Zuschuss von 20 Prozent der Investitionssumme beantragen. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten. Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investoren von insgesamt bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.

• Mikromezzaninfonds-Deutschland

Das Instrument "Mikromezzaninfonds-Deutschland" hilft sehr kleinen Unternehmen, die zu geringes Eigenkapital haben mit einem Zugang zu Kreditfinanzierungen. In der Regel muss ein Fremdkapitalbedarf gegeben sein, der mit eigenen Mitteln nicht gedeckt werden kann. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Kredithöhe beträgt von 1.000 bis zu 20.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu vier Jahren. Der erste Kredit darf höchstens die Summe von 10.000 Euro haben. Es wird ein marktgerechter Zinssatz von 9,9 Prozent verlangt.

Darüber hinaus gibt es noch vielfältige Möglichkeiten zur Existenzgründer-Förderung. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) fördert mit dem sogenannten ERP-Gründerkredit gewerbliche und freiberufliche Start-ups und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach deren Geschäftsaufnahme mit zinsgünstigen Darlehen.

ERP Förderung des BMWI

ERP Förderung des BMWI

Der ERP-Gründerkredit besteht aus drei Programmteilen.

• ERP-Gründerkredit-StartGeld:

Mit dem "ERP-Gründerkredit-StartGeld" werden kleinvolumige Existenzgründungen mit einem Fremdfinanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt maximal 100.000 Euro gefördert. Der "ERP-Gründerkredit-Universell" richtet sich mit einem Kredithöchstbetrag von 25 Millionen Euro an größere Gründungsvorhaben. Die Mittel der ERP-Programme sorgen zudem für einen günstigen Zinssatz. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit (maximal zehn Jahre) - das schafft Planungssicherheit. Die Besicherung der Darlehen ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren.

• ERP-Gründerkredit-Universell:

Der „ERP-Gründerkredit-Universell“ hat die gleichen Förderzwecke wie der "ERP-Gründerkredit - StartGeld" und unterstützt besonders auch Unternehmensnachfolgen. Allerdings sind die Antragskriterien dehnbarer. Bei diesem Programm liegt der Kredithöchstbetrag bei 25 Millionen Euro; antragsberechtigt sind Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre sowie auch größere Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von maximal 500 Mio. Euro.

Im Unterschied zum "ERP-Gründerkredit - StartGeld" sind die Zinsen in dieser Förderung risikoabhängig. Die finanzierende Hausbank kann für Investitionskredite eine Risikoentlastung von 50 Prozent beantragen, wenn das Unternehmen bereits 3 Jahre aktiv ist. Sie ermittelt die Höhe des Risikos und damit des Zinses. Dabei werden sowohl die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Bonität des Gründers oder des Unternehmens sowie der Wert von verfügbaren Sicherheiten bewertet. Je niedriger das Risiko, das heißt, je höher die Bonität und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten, desto niedriger fällt der Zinssatz aus.

• ERP-Kapital für Gründung:

Mit dem Förderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“ bietet das Bundeswirtschaftsministerium Start-ups und jungen Unternehmen die jünger als drei Jahre sind eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung. Dieses erfolgt in Form von langfristigem Nachrangdarlehen. Solche Darlehen haften dabei unbeschränkt und es sind dafür keine Sicherheiten zu stellen. Gefördert werden Gründungs- bzw. Investitionsvorhaben, die geeignet sind, eine nachhaltig tragfähige selbständige Existenz aufzubauen. Dadurch, dass ein Nachrangdarlehen einen eigenkapitalähnlichen Charakter hat, stärkt es die Eigenkapitalbasis des jungen Unternehmens und erleichtert damit weitere Finanzierungsrunden. Die Förderung setzt voraus, dass der Antragsteller über eine für das Vorhaben erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügt.

Diese Förderung beträgt bis zu 500.000 Euro je Antragssteller. Dabei müssen Antragssteller in den alten Bundesländern 15 Prozent der gesamten förderfähigen Kosten für das Vorhaben aus eigenen Mitteln erbringen (in den neuen Bundesländern mindestens zehn Prozent). Die Eigenmittel lassen sich mit dem Nachrangdarlehen auf maximal 45 Prozent des gesamten Kapitalbedarfs anheben (50 Prozent in den neuen Bundesländern).

Für das Nachrangdarlehen selbst sind keine besonderen Sicherheiten zu stellen, aber der Darlehensnehmer haftet persönlich für die Rückzahlung des Darlehens. Um dem Existenzgründer den Einstieg weiter zu erleichtern, wird ein günstiger Zinssatz angeboten. Der Zinssatz wird dabei für bis zu zehn Jahre aus Mitteln des ERP-Sondervermögens verbilligt. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beträgt 15 Jahre und die ersten sieben Jahre sind tilgungsfrei.

Förderung auch an den Hochschulen

Förderung auch an den Hochschulen

Weil viele junge Unternehmen durch Hochschulen bzw. Studenten entstehen, richten sich weitere Gründungshilfen des deutschen Staates an die Hochschullandschaft. Mit dem Programm „Exist“ wird deshalb die Förderung einer ersten Finanzierung für die Seed- oder Gründungsphase zur Verfügung gestellt. Das Programm besteht aus drei Säulen:

• EXIST-Gründungskultur - Die Gründerhochschule:

Der Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur-Die Gründerhochschule“ unterstützt Hochschulen dabei, mehr Gründungskultur und mehr Unternehmergeist an Hochschulen zu etablieren. In 2011 und 2013 wurden überdies zwei Wettbewerbsrunden durchgeführt. Eine mit unabhängigen Experten besetzte Jury hat alle Strategiekonzepte bewertet und die besten Konzepte ermittelt. In den beiden Wettbewerbsrunden wurden insgesamt 22 Strategiekonzepte für eine drei- bis fünfjährige Förderung ausgewählt.

• EXIST-Forschungstransfer:

Das Förderprogramm "EXIST-Forschungstransfer" unterstützt technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relativ langen Entwicklungszeiten haben. Das Programm besteht aus zwei Förderphasen. In Förderphase I (Vorgründungsphase) soll die Grundlage einer potenziellen Gründungsidee weiterentwickelt und dabei der Nachweis der technischen Machbarkeit einer technisch besonders anspruchsvollen Produktidee sichergestellt sowie die Gründung des Unternehmens vorbereitet werden. In der zweiten Förderphase (nach Unternehmensgründung) stehen die Entwicklung bis zur Marktreife und erste Schritte zum Unternehmensaufbau im Fokus der Förderung.

• EXIST-Gründerstipendium:

Das "EXIST-Gründerstipendium" unterstützt Studierende und Absolventen bei der Vorbereitung innovativer Unternehmensgründungen und bei der Ausarbeitung eines Businessplans sowie bei der Entwicklung marktfähiger Produkte. Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das Gründerstipendium richtet sich an Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, an Wissenschaftler aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie an Hochschulabsolventen, Absolventinnen, ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter, deren Abschluss zum Zeitpunkt der Antragstellung bis zu fünf Jahre zurückliegt. Die Förderung von Gründerteams bis maximal drei Personen ist ebenfalls möglich. Die maximale Fördersumme für Sachmittel liegt dabei derzeit bei 30.000 Euro. Die Förderung von ausschließlich aus Studierenden bestehenden Teams ist nur im Einzelfall.

Selbstständigkeit: Eine gute Vorbereitung ist das A und O

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist nicht so einfach, wie viele vermuten. Jeder angehende Existenzgründer muss viele kleine Details beachten, damit es, gerade in der Aufbauphase des Projekts, möglichst reibungslos abläuft. Hier finden Sie viele wertvolle Ratschläge und Empfehlungen, damit Sie von Anfang an, alles richtig machen.

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