GmbH-Geschäftsführer

Haftungsrisiken minimieren

Ob Betriebsablauf, Arbeitsschutz oder Produktqualität – als Leitungsorgan der Gesellschaft tragen GmbH-Geschäftsführer viel Verantwortung.

Von Fehlentscheidungen über mangelnde Sorgfalt bis hin zu Unwissenheit über richtiges Verhalten in Krisensituationen – für Geschäftsführer gibt es viele Situationen, in denen eine persönliche Inanspruchnahme durch Gläubiger oder die Gesellschaft riskiert wird. Das persönliche Haftungsrisiko ist durch zahlreiche Gerichtsbeschlüsse in vergangener Zeit sogar noch gestiegen. Ein Geschäftsführer etwa, der erkennbar pflichtwidrige Gehaltszahlungen an seinen Mitgeschäftsführer nicht verhindert, macht sich gegenüber der Gesellschaft persönlich haftbar. Wegen der gestiegenen Überwachungspflicht können sich Unternehmen einen wohlwollenden Umgang mit einem Fehlverhalten ihrer Führungskraft nicht mehr leisten. Doch Geschäftsführer sind sich ihrer umfassenden Sorgfaltspflichten oft nicht bewusst. Unkenntnis allein aber ist keine Rechtfertigung: Die Rechtsprechung weist immer wieder darauf hin, dass Geschäftsführer sich bereits vor Übernahme eines Amtes die erforderlichen Kenntnisse zur Erfüllung der Geschäftsführungspflicht verschaffen müssen, da die Sorgfaltspflicht am ersten Tag des Amtsantritts in Kraft tritt. Bereits Geschäftsführer in spe sollten sich daher detailliert über ihre künftigen Aufgaben informieren. Eine umfassende Dokumentation stellt überdies sicher, die Einhaltung der Pflichten im Ernstfall belegen zu können. Das ist gerade bei weitreichenden unternehmerischen Entscheidungen erforderlich und hilft, im Nachgang bereits erste Vorwürfe entkräften zu können.

Entlasten - aber richtig

Auch der bei Vorlage eines Jahresabschlusses üblichen Entlastung des Geschäftsführers kommt große Bedeutung bei. Sie ist zwar generell kein Freibrief, der zu einem Verlust sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer führt. Doch ein korrekter Entlastungsbeschluss der Gesellschafter schafft Rechtssicherheit und ist für den Geschäftsführer eine wichtige Haftungsbeschränkung. Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung wiederum sowie zum Vermögensschutz sollten frühzeitig in Angriff genommen werden. Denn kommt es zu einem Haftungsproblem, ist es dafür meist zu spät. Ein präventives Risikomanagement- und ComplianceSystem beispielsweise ist eine Möglichkeit, der gesetzlich geforderten Organisationspflicht zu genügen. Ein weiterer von vielen Bausteinen auf dem Weg zur umfassenden Haftungsbeschränkung sind Vermögensschutz-Haftpflichtversicherungen (D&O). Um das Risiko eines Durchgriffs in Privatvermögen abzumildern, sind Regelungen zur Haftungsbeschränkung im Anstellungsvertrag, eine rechtssichere Aufgabenverteilung bei mehreren Geschäftsführern und weitere Maßnahmen erforderlich.

Das Wichtigste im Überblick

  1. Geschäftsführer sind sich ihrer umfassenden Sorgfaltspflichten oft nicht bewusst.
  2. Ein korrekter Entlastungsbeschluss der Gesellschafter schafft Rechtssicherheit.
  3. Einen Job als Geschäftsführer finden Sie in der DUB-Geschäftsführerbörse.

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Zum Autor:
Marc Christian Wedekind ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Partner der Kanzlei Gerst & Meinicke (G&M Legal) in Hamburg
sowie Referent der TÜV NORD Akademie


Foto: PR

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