Zur Erforderlichkeit und Methodik der Bewertung Ihres Unternehmens

Die Gründe, für die eine Unternehmensbewertung notwendig wird, sind vielfältig und werden durch den Zweck bestimmt, für den diese benötigt wird.

Gewiß, es ist für den Unternehmer immer interessant, den Wert seines Unternehmens zu kennen. Doch erforderlich wird dieser Wert erst zu konkreten Anlässen wie etwa

  • bei einer Unternehmensnachfolge an interne oder externe Übernehmer,
  • bei einem Unternehmenskauf oder -verkauf,
  • bei einer Abspaltung oder Fusion,
  • bei einer Erbschaft, Schenkung oder Verpachtung,
  • bei einem Ein- und Austritt von Inhabern oder Kapitalgebern,
  • bei geplanten Finanzierungen, bei Inhaber-Auseinandersetzungen über Unternehmenswerte,
  • bei der Feststellungen von Zugewinnausgleichsansprüchen, oder
  • im Rahmen von zivil- oder strafrechtlichen Verfahren


Um den Unternehmenswert zu bestimmen, stehen unterschiedliche Methoden zur Unternehmensbewertung zur Verfügung. Beachten Sie, dass nicht für jeden Bewertungsanlass jede Methodik verwendet werden darf. Betriebliche Erfordernisse, rechtliche und steuerrechtliche Regelungen, eine Vielzahl richterlicher Entscheidungen und nicht zuletzt Anwendungserlasse der Finanzbehörden legen größtenteils fest, nach welcher Methode bewertet werden soll. Im Folgenden wird eine kurze Aufstellung der üblichen Methoden zur Unternehmenswertbestimmung gegeben.

Die steuerliche Methode

Steuerliche Unternehmensbewertungen bewegen sich im Rahmen des Bewertungsgesetzes (BewG). Sie stellen ein Verfahren dar, welches vor allem zur Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer dient. Zu beachten ist, dass sich die steuerliche Unternehmensbewertung nahezu ausschließlich an den zurückliegenden drei Jahren (Steuerbilanzen) orientiert. Auf die Berücksichtigung einer zukünftigen Ertragskraft verzichtet das BewG. Im Ergebnis kann dieses bedeuten, dass der durch den Rahmen des BewG ermittelte Unternehmenswert über den am Markt realisierbaren Preisen liegt. Aus diesem Grunde lässt das BewG auch die Anwendung alternativer, marktüblicher Verfahren zur Bewertung des Unternehmens zu, so dass die steuerliche Belastung reduziert werden kann.

Ertragsorientierte Methoden

Die am Ertragswert orientierten Ansätze zur Unternehmensbewertung unterstellen, dass sich der wirkliche Unternehmenswert im Wesentlichen aus der Fähigkeit eines Unternehmens ergibt, zukünftig Gewinne zu erwirtschaften. Neben einer Analyse der Vergangenheit, stellt dieser Ansatz auch auf die Zukunft des Unternehmens und dessen zu erwartender Profitabilität ab. Dabei werden sowohl die Chancen und Risiken als auch die Stärken und Schwächen des Unternehmens analysiert und bei der Zukunftsprognose berücksichtigt.

Zu den wichtigsten ertragsorientierten Methoden zählen das Ertragswertverfahren sowie die Discounted-Cash-Flow-Methode. Beide stellen sog. Kapitalwertmethoden dar. Diese Bewertungsansätze erfreuen sich der größten Akzeptanz.

Substanzorientierte Methoden

Die substanzorientierte Verfahren orientieren sich zur Bestimmung eines Unternehmenswertes an den aktuellen Marktwerten der Unternehmensgegenstände. Das Ziel ist es, denjenigen Unternehmenswert zu ermitteln, der benötigt werden würde, um das Unternehmen in seiner derzeitigen Ausstattung neu zu errichten. Diese Methode dient jedoch auch zur Feststellung des Liquidationswertes im Zuge einer Betriebsaufgabe.

Vergleichsorientierte Methoden

Die vergleichsorientierte Methoden erfolgen auf Basis der Feststellung von tatsächlich erfolgten historischen, zeitnahen Unternehmenskäufen bzw. -verkäufen, die mit dem jeweils zur Unternehmensbewertung anstehenden Unternehmen substantiell und strukturell vergleichbar sind. Hierbei wird unterstellt, dass, dass ähnliche Unternehmen auf einem funktionierenden Markt auch ähnliche Preise erzielen müssen. Eine solche Methode stellt das sog. Multiplikatorverfahren dar.

Abschließend bleibt daher die Empfehlung, die Bewertung Ihres Unternehmens immer von kompetenten Fachleuten vornehmen zu lassen.

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Zum Autor

Christoph Weigmann ist Partner von K.E.R.N – Die Nachfolgespezialisten in Hamburg und M&A-Experte, Coach für Unternehmensnachfolge sowie Mediator.
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Christoph Weigmann

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