Wie sichere ich mein Unternehmen für die Zukunft ab?

Auch bei familieninternen Erbfolgeregelungen gibt es viele ungeahnte Fallstricke.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor kurzem entschieden, dass die derzeitige Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, bis zum 30.Juni 2016 Änderungen am bisher gültigen Gesetz vorzunehmen. Dies hat erhebliche Auswirkungen für alle diejenigen Unternehmer/-innen, die bisher ihre Nachfolge für ihr Unternehmen nicht geregelt haben. Mancher Unternehmer sieht sich nun veranlasst schnell eine Lösung für sein Unternehmen zu finden. Dabei werden oft voreilige Entscheidungen getroffen. Häufig werden bestimmte Familienmitglieder in der Abfolge bedacht, andere aber nicht oder nicht im gleichen Maße.

So kann zwar der Unternehmer seine Wunschvorstellung schon zu Lebzeiten realisieren und z.B. nicht alle seiner Nachkommen für die Unternehmensnachfolge bestimmen. Er muss aber damit rechnen, dass die nicht berücksichtigten Erben sich spätestens zum Zeitpunkt seines Ablebens mit der geschlossen Erbregelung nicht einverstanden erklären. Erbberechtigten, auch z.B. den angeheirateten Schwiegerkindern, steht vom Gesetz her u. U. ein so genannter Pflichtteilsanspruch zu. Dieser entspricht der Hälfte des jeweils gesetzlichen Erbanspruchs. Der Pflichtteilsanspruch ist zudem bei Forderung in bar zu Verkehrswerten zu leisten. Dies kann sehr schnell dazu führen, dass ein Unternehmen in finanzielle Schieflage gerät, weil es innerhalb zu beachtender Fristen nicht in der Lage ist, die notwendigen Barmittel aufzubringen. Häufig müssen überhastet Vermögensgegenstände verkauft werden, beispielsweise betriebsnotwendige Immobilien. Dabei werden dann vielfach Abstriche bei den Verkaufserlösen hingenommen, oder die Vermögenswerte lassen sich nicht in der Kürze der Zeit sinnvoll verwerten.

Rechtzeitige Nachfolgeplanung sinnvoll

Um auch für solche Eventualfälle vorzusorgen, selbst wenn innerhalb der Familie aktuell große Einigkeit herrscht, empfiehlt es sich von allen Erbberechtigten sogenannte Pflichtteilsverzichte unterzeichnen zu lassen. Spätestens dann wenn ein solcher Verzicht auf dem Tisch liegt kommen bisher nicht geäußerte Missstimmungen und Gefühle, ungerecht behandelt zu werden, auf den Tisch. Es empfiehlt sich daher für jeden Unternehmer mit Beginn der Planungen für eine zukünftige Nachfolge dieses Thema offen anzusprechen. Nur dann ist gewährleistet, dass das Unternehmen später in seinem Bestand gesichert ist und auch nur diejenigen das Unternehmen weiterführen und an diesem beteiligt sind, die der Erblasser als dafür geeignet empfindet. Hier kann eine professionelle Mediation hilfreich sein, um letztendlich den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.



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Zum Autor

Klaus Christian Knuffmann ist Partner von K.E.R.N – Die Nachfolgespezialisten in Krefeld, Dipl. Betriebswirt (EBS) und Bankkaufmann
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