Wie ein harter Brexit deutsche Familienfirmen trifft

Ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der EU träfe die hiesigen Familienunternehmen ins Mark. Vor allem in Verbindung mit dem deutschen Erbschaftssteuerrecht müssen Unternehmern, die eine Nachfolge planen oder schon durchgezogen haben, böse Folgen fürchten.

Brexit ohne Plan: Ein harter Ausstieg hätte nicht nur Folgen für britische Angestellte

Der harte Brexit - negative Konsequenzen auch für Deutschland

Mixt man derzeit die Themen „harter Brexit“ und „Unternehmensnachfolge in Deutschland“ entsteht ein ungenießbarer Cocktail, der so manchem auf die Nachfolge in seiner Firma abzielenden Unternehmer sowie Übernahmeinteressierten den Magen verderben dürfte. Aber auch in der Vergangenheit übertragenen Firmen könnten betroffen sein.

Ein Bestandteil der Mischung, der harte Brexit, braut sich seit einiger Zeit schier unabwendbar zusammen. Wenn Großbritannien ohne jede Absprache die EU verlässt, hätte dies auf beiden Seiten des Ärmelkanals viele – negative – Konsequenzen. Die Abwicklung der Zölle käme ins Stocken, Lieferungen würden später ihr Ziel erreichen, das Pfund würde mutmaßlich in die Knie gehen.

Aber auch in Deutschland wären die Folgen erheblich. Großbritannien ist der fünftwichtigste Handelspartner der Deutschen. Deutschland exportiert deutlich mehr Waren auf die Insel als umgekehrt. Viele exportgetriebenen Firmen hierzulande würden also unter dem ungeregelten EU-Austritt Großbritanniens leiden.

Keine Berücksichtigung bei der Berechnung der Lohnsumme

Besonders betroffen dürften in diesem Zusammenhang deutschen Unternehmen sein, bei denen einen Nachfolge in der Inhaberschaft ansteht. Der Gesetzgeber hat bekanntermaßen dabei das Ziel, dass Betriebe fortgeführt werden und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Nun sehen die gesetzlichen Regeln vor, dass als Anreiz 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei bleiben, wenn der Nachfolger die Firma mindestens fünf Jahre weiterführt. Führt der Übernahmeinteressierte den Betrieb mindestens sieben Jahre fort, muss er überhaupt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen.

Im Zusammenhang mit dem möglichen harten Brexit wird die sogenannte Lohnsummenregel zum Problem. Diese Norm soll dazu beitragen, dass kaum Arbeitsplätze wegfallen. Innerhalb von fünf Jahren darf die Lohnsumme, also die Gesamtheit aller Lohnkosten, demnach nicht unter 400 Prozent des Ausgangswertes fallen, wenn mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt werden.

An dieser Stelle kommen die EU-Grundrechte bei deutschen Firmen ins Spiel, die eine Tochtergesellschaft in Großbritannien haben. Denn bei der Berechnung der Lohnsumme müssen auch Betriebsstätten oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in anderen Mitgliedstaaten oder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums berücksichtigt werden. Bei einem harten Brexit gilt diese Regel aber nicht mehr für britische Tochtergesellschaften.

Der zu harte Brexit?

„Experten zufolge werden britische Arbeitnehmer bei der Berechnung der Lohnsumme dann nicht mehr berücksichtigt, was die Verschonung von Steuerzahlungen ganz oder zumindest teilweise sabotieren kann. Für Firmenchefs, die in den vergangenen Jahren Unternehmen gekauft haben und für Steuerbegünstigungen britische Arbeitnehmer berücksichtigen, haben Experten auch Tipps parat.

Hier könnte es den Fachleuten zufolge helfen, weitere Tochterfirmen in anderen EU- oder EWR-Staaten zu kaufen. Ein entsprechendes Zielobjekt sollte dabei renditestark sein, wenige Mitarbeiter beschäftigen und zugleich eine hohe Lohnsumme aufweisen. Zudem würde es helfen, Funktionen zu verlagern.

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