Unternehmensnachfolge: Der eigene Angestellte soll Nachfolger werden

Laut Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e. V. gibt es in Deutschland etwa 3,6 Millionen kleine und mittlere Unternehmen. Damit wird deutlich, dass der Mittelstand überaus bedeutend für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist und schon immer war.

Unternehmensnachfolge: Der eigene Angestellte soll Nachfolger werden
Nach mir die Sintflut? Die Nachfolge ist in vielen KMU stark bedroht (Foto: Marten Bjork)

Viele mittelständische Unternehmen befinden sich in der Situation der Unternehmensnachfolge, den Stab an einen geeigneten Nachfolger übergeben zu müssen. Allerdings ist die interne Nachfolge durch die Tochter, den Sohn oder andere Nahestehende aus verschiedenen Gründen nicht möglich und gegeben. Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn geht davon aus, dass gegenwärtig etwa 30000 Firmen jährlich vor den Fragen stehen: Wer führt die Geschäfte in Zukunft weiter? Wie geht es mit dem Unternehmen weiter? Sind die Arbeitsplätze gefährdet?

Doch welche Alternativen gibt es für die Unternehmen, die in Ihrer Familie keinen Nachfolger finden?

  1. Das Unternehmen hat sich entschieden, seinem eigenen Angestellten durch interne Nachfolge die Geschäfte zu übergeben. Dies sollte schon auf weite Sicht geplant werden, um den entsprechenden Mitarbeiter der Firma auf die Geschäfts- und Firmenführung gut vorzubereiten. Gegenwärtig geschieht dies bei etwa jeder fünften Firmennachfolge.
  2. Das Unternehmen gewinnt aus anderen Unternehmungen Arbeitnehmer, die für die Nachfolge geeignet sind.
  3. Das Unternehmen wird in jedem dritten Fall in Deutschland die externe Nachfolge in Betracht ziehen und an eine andere Firma veräußert.

Viele Landtagsabgeordnete der Bundesländer möchte durch Anreize die interne Nachfolge stärker fördern. Allerdings wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass es viele Unternehmen und auch Angestellte gibt, für die aus verschiedenen Gründen eine derartige Unternehmensnachfolge nicht zustande kommen kann. Eine Förderung wäre dann eher die falsche Herangehensweise.

Nach Auffassung von Dr. Nadine Schlömer-Laufen macht andererseits eine Veräußerung des Unternehmens als externe Nachfolge nur dann finanziell Sinn und hat Aussicht auf Erfolg, wenn das übernehmende Unternehmen durch den Kauf Wettbewerbsvorteile auf dem Markt erzielen kann. Dies kann ebenfalls dadurch passieren, indem diese neuen Unternehmen sich durch den Kauf einen Markteintritt sichern möchten. Als Nachfolgelösung sollte diese Variante für den Nachfolgesuchenden die beste und vermutlich lukrativste sein.

Bei den eigenen Angestellten muss häufig erst relativ aufwendig Überzeugungsarbeit hinsichtlich Unternehmensnachfolge geleistet werden. Zumeist sind sie nicht von Anfang an überzeugt davon, Unternehmer zu werden, da sie in diesem Zusammenhang Existenzängste, Geldverlust und Haftungsrisiken fürchten. Die Chancen für den eigenen Arbeitnehmer als Nachfolger steigen jedoch, wenn kein passendes Unternehmen gefunden wird, welches die Firma kaufen würde. Außerdem sehen viele Alteigentümer mit der Firmenübernahme durch den eigenen Mitarbeiter die Existenz der Firma und die Arbeitsplätze gesichert. Ein Verkauf an externe Unternehmen wird dann nicht in Betracht gezogen.

Dr. Nadine Schlömer-Laufen sieht in der Nachfolgelösung durch einen Angestellten aus den eigenen Reihen der Belegschaft die meisten Chancen für den Altunternehmer, für das Unternehmen und für die Angestellten die ideale Lösung. Sie begründet ihre Auffassung damit, dass der eigene Mitarbeiter bereits detailliertes Wissen über das Unternehmen, die Unternehmensziele, die finanzielle Situation und über die Belegschaft besitzt. Der eigene Angestellte kann somit das Risiko für Kapital und Belegschaft bestens beurteilen. Ein angemessener Preis für das Unternehmen ist für ihn daher klar nachvollziehbar.

Mit dieser Nachfolgelösung erzielt der Unternehmer einen guten Verkaufspreis und kann relativ vertraulich die Nachfolgelösung vorbereiten. Damit können weitreichende Irritationen beim eignen Personal, bei der Kundschaft und bei Kooperationspartnern ausgeschlossen und verhindert werden. Denn gerade durch die externe Nachfolge besteht häufig die Gefahr, dass die Mitarbeiterschaft und Außenstehende Informationen erhalten, die zu Verunsicherungen führen können.

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