Unternehmen mit Stiftung erhalten

Die Sicherung des eigenen Lebenswerks oder sogar das mehrerer Generationen ist eine wichtige Aufgabe von Unternehmern. Gut gelingen kann sie mittels einer Stiftung.

Wer ein Unternehmen aufbaut oder erbt, möchte gewährleisten, dass es über den eigenen Tod hinaus Bestand hat. Stehen keine geeigneten Nachfolger zur Verfügung oder fürchtet der Unternehmer Streit unter den Erben, bietet sich als Alternative die Errichtung einer Stiftung an. Bekannte deutsche Stiftungen von Unternehmern sind die Alfried Krupp von Bohlen  und Halbach-Stiftung, die Robert-Bosch-Stiftung und die Dietmar-Hopp-Stiftung. Sie verfügen jeweils über ein Vermögen von mehreren Milliarden Euro.

Gemeinwohl als Stiftungszweck

Auch für Unternehmer, die nicht über ein Milliardenvermögen verfügen, kann die Stiftung ein ideales Gestaltungsmittel zum Erhalt des Nachlasses sein. Wer sich dem Gemeinwohl verpfl ichtet fühlt, wird in der Regel eine gemeinnützige Stiftung errichten. Deren Erträge kommen den im Statut der Stiftung festgelegten Zwecken zugute. So sieht etwa das Statut der Carl-Zeiss-Stiftung als Zwecke die Nutzung der Erträge aus den beiden Stiftungsunternehmen Carl Zeiss und Schott Glas zur Förderung „allgemeiner, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und gemeinnütziger Interessen und Einrichtungen“ vor. Eine andere Variante ist die Familienstiftung, eine juristische Person, die sich besonders zur Nachfolge in Familienunternehmen eignet. Die wichtigste

Gemeinsamkeit beider Varianten ist, dass mit ihnen eine Stiftung – anders als etwa eine GmbH oder eine AG – kein Konglomerat verschiedener Gesellschaftsanteile ist, sondern ein einheitliches, unteilbares Rechtsinstitut. Sie gehört niemandem, sondern quasi sich selbst. Dies gilt auch für die Familienstiftung.

"Sie ist eine ideale Möglichkeit, ein Unternehmen langfristig weiterzuführen, den Verkauf zu verhindern und gleichzeitig die Familienmitglieder zu versorgen“, sagt Hans Christian Blum, Partner in der Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle und spezialisiert auf die Beratung in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Neue Variante Verbrauchsstiftung

„Interessante Gestaltungen eröffnet auch die Verbrauchsstiftung, die sich wachsender Beliebtheit erfreut,“ ergänzt Blums Kollege Dirk Schauer, dessen Doktorarbeit sich dem Stiftungsrecht widmet.

„Einer Verbrauchsstiftung ist es gestattet, nicht nur die Erträge des Stiftungsvermögens, sondern den Vermögensstock selbst zur Zweckverwirklichung aufzuzehren,“ sagt Schauer. „Dieses Konstrukt ist hierzulande noch relativ unbekannt, aber Nachfragen unserer Mandanten beweisen, dass es an der Verbrauchsstiftung Interesse gibt“, so Schauer. „Häufig bringen Unternehmer ihr gesamtes Unternehmen und Vermögen in eine Stiftung ein“, erläutert Nachfolgeexperte Blum.

Es sei jedoch auch möglich, nur einen Teil zu stiften oder eine doppelstöckige Stiftungsstruktur zu wählen; diese bestehe aus einem Teil, der gemeinnützigen Zwecken diene und einem Teil, welcher der Familie zugute komme. Dafür ist die Robert-Bosch-Stiftung ein prominentes Beispiel.

Anspruch nicht einklagbar

Als weiteres Stiftungs-Charakteristikum nennen die beiden Experten, dass die Familienmitglieder zu sogenannten Destinatären werden; sie bekommen Zuwendungen aus der Stiftung, haben jedoch keinen einklagbaren Anspruch auf sie. Wurde die Stiftung innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren vor dem Tod des Stifters errichtet, können sich die Erben allerdings auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch berufen. Das Stiftungsrecht kann also das Erbrecht nicht komplett aushebeln.

„Eine Stiftung sollte in die Gesamtplanung für das Vermögen eingebettet sein“, rät Blum. „Der Stifter und die Familie sollten sich unbedingt umfassend beraten lassen und in der Stiftungssatzung genau regeln, wie viel Geld an die Familienmitglieder ausgezahlt wird und ob sie unter Umständen Anspruch auf einen Mindestbedarf haben.“ 



Weitere Artikel, News, Studien und Praxisbeispiele finden Sie auf unserer >> Themen-Seite Familienunternehmen


 

Dieser Artikel ist im DUB UNTERNEHMER-Newsletter erschienen. Der Newsletter erscheint alle zwei Monate - kostenlos und unverbindlich.

Bestellen Sie hier gratis den
DUB UNTERNEHMER-Newsletter

DUB-Themennewsletter ✉

Mit dem Themennewsletter der Deutschen Unternehmerbörse erhalten Sie alle wichtigen Informationen aus der Welt der Unternehmensnachfolge regelmäßig per E-Mail. Einmal pro Monat senden wir Ihnen Fachbeiträge, Informationen zu aktuellen Veranstaltungen sowie ausgewählte Verkaufs- und Franchiseangebote.

Jetzt abonnieren!