Bilanzbombe Pensionsverpflichtungen: Die Hürde bei Firmenkäufen

Viele Pensionsrückstellungen sind nicht mit ausreichend Kapital gedeckt. Bei jedem fünften Unternehmen summieren sich die Pensionslasten auf mehr als eine Million Euro.

Wenn eine Firma die andere übernimmt, dann sind Pensionsverpflichtungen des gekauften Unternehmens eine ernstzunehmende Hürde. Das ist nicht nur bei den großen M&A-Transaktionen der Fall, wie etwa gerade im Fall von GM und PSA.

Gerade beim Kauf und Verkauf von mittelständischen Unternehmen kommt laut Experten der Begutachtung von Pensionsrückstellungen eine große Bedeutung zu. Das liegt zum einen daran, dass die Versorgungsregelungen häufig kompliziert oder fehlerhaft gestrickt sind. Nicht jeder weiß zum Beispiel, dass die Höhe der zu bilanzierenden Pensionsrückstellung zu jedem Bilanzstichtag neu berechnet werden muss.

Zum anderen sind die Niedrigzinsen ein heikles Thema. Eine Studie der Commerzbank hatte dazu zu Tage gefördert, dass vor allem mittelständischen Unternehmen wegen der Niedrigzinsen enorme Lücken bei ihren Pensionsrückstellungen drohen. Dies gilt besonders, wenn für die Versorgungszusagen nicht ausreichend Deckungsvermögen angespart wurde.

Nach der Studie sind die Hälfte der Mittelständler mit einem Jahresumsatz bis zu mehr als 50 Millionen Euro Verpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeitern eingegangen – davon sind aber mehr als die Hälfte schon heute nicht ausreichend mit Kapital abgedeckt. Laut der Studie haben nur 45 Prozent der befragten Firmen mindestens 75 Prozent der nötigen Summe zurückgestellt. Zum Vergleich: Bei 18 Prozent der Unternehmen sind weniger als ein Fünftel der Zusagen durch Rückstellungen gesichert. Bei weiteren 16 Prozent der Firmen gilt das für weniger als 50 Prozent der Zusagen.

Welche Dimension die konkreten Summen annehmen zeigt die Studie ebenfalls: Bei jedem fünften Unternehmen summieren sich die Pensionslasten auf mehr als eine Million Euro.

Welche Bedrohung das Thema für die Bilanzen ist, zeigen weitere Zahlen. Heute wird eine Rentenzusage für einen 35-Jährigen über 100 Euro mit einer Rückstellung von 2600 Euro bewertet – in fünf Jahren wären es schon 8100 Euro, Tendenz weiter steigend. Kein Wunder also, dass wegen steigender Pensionslücken schon Zusicherungen in Kreditverträgen („Covenants“) gebrochen worden sind.

Das Problem sind dabei die extrem gesunkenen Renditen. Die Logik: Je höher der Zins liegt, desto weniger Geld muss beiseitegelegt werden für Zusagen, die erst in Jahrzehnten fällig werden. Dieser Abzinsungssatz liegt derzeit bei rund 4,3 Prozent. Die tatsächlichen Renditen liegen dagegen nahe oder sogar unter null. Bis 2021 wird dieser Rechnungszins jedoch auf 2,06 Prozent sinken. Allein dadurch geht der Deckungsgrad rechnerisch im Schnitt um 35 Prozent zurück.

Die Form der Übernahme weist den Weg auch beim Thema Pensionslasten. Am häufigsten kommt es vor, dass der Käufer die rechtliche Einheit als solche übernimmt und damit sämtliche Pensionsverpflichtungen (Anteilskauf/Share Deal). Eigentlich ist diese Art der Übernahme auch Sicht der betrieblichen Altersversorgung am einfachsten. Allerdings gilt dies nicht unbedingt bei Konzernstrukturen. Denn Konzerne nutzen gerne externe Versorgungsträger oder haben ein sogenanntes Contractual Trust Agreement aufgesetzt. Konkret: Beim CTA wird eine eigene Treuhandgesellschaft installiert, in der die Pensionen verwaltet werden. Will der Firmenkäufer das CTA weiter nutzen, ist eine Erlaubnis des Finanzdienstleisters notwendig.

Im Gegensatz zu einem Share Deal verbleiben bei einem Asset Deal Betriebspensionäre und die Pensionsverpflichtungen von Ehemaligen beim Verkäufer. Übertragen werden zum Kaufzeitpunkt damit nur die Pensionsverpflichtungen für die aktiven Mitarbeiter, also die Mitarbeiter, die auch für die neue Firma arbeiten. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz dürfen sämtliche Arbeitgeberleistungen, also auch die betriebliche Altersvorsorge, für die Dauer von mindestens einem Jahr nicht verschlechtert werden.

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Erstveröffentlichung auf DUB.de

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