GmbH-Insolvenz: Den Verkauf als Weg aus der Krise nutzen
Statt eines langwierigen Sanierungsverfahrens bietet sich bei Insolvenz häufig der Verkauf des Unternehmens an. Was dabei zu beachten ist.
GmbH-Insolvenz, und nun? Im Krisenfall gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren
Ihrer GmbH droht die Zahlungsunfähigkeit? Keine Sorge, Sie sind nicht allein. 2018 schlitterten mehr als 19.000 Firmen in Deutschland in die Insolvenz.
Eine Insolvenz muss nicht zwingend die Zerschlagung des Betriebs bedeuten. Die Sanierung kann beispielsweise auch über einen Verkauf des Unternehmens oder Teilen des Unternehmens erfolgen. Wichtig hierbei ist, dass der GmbH-Geschäftsführer trotz anstehender Veräußerung seine Pflichten nicht vernachlässigt.
Selbst bei einer GmbH ist im Insolvenzfall das Privatvermögen des Geschäftsführers nicht immer in Sicherheit. Die Gläubiger wollen ihr Geld und streben oft eine Durchgriffshaftung an. Daher ist es wichtig, die gesetzlichen Regeln strikt zu befolgen. Zentral, um eine Haftung oder gar eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung zu vermeiden, ist der rechtzeitige Antrag auf Insolvenz.
Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung muss der Insolvenzantrag gestellt werden. Um dies nicht zu verpassen, sollte in Krisenzeiten täglich die Finanzlage geprüft werden.
Insolvenzverfahren: Insolvenzverwalter übernimmt Verkauf
Bei der Käuferauswahl sollte auf die Seriosität und Bonität des Käufers und sein tatsächliches Interesse an einer Übernahme geachtet werden, zum einen aus Gründen des bestehenden Zeitdrucks, zum anderen sollten die Unternehmenzahlen nicht Hans und Franz gelangen. Eine schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung ist vom Kaufinteressenten zu unterschreiben.
Entscheidend für den Verkäufer ist auch der Verkaufszeitpunkt: Verkauft er vor dem Insolvenzantrag, nach dem Antrag, aber vor Eröffnung des Verfahrens oder erst während des Insolvenzverfahrens? Hier sind jeweils Besonderheiten zu beachten, vor allem wer für den Verkauf zuständig ist: der GmbH-Geschäftsführer, ein vorläufiger (schwacher) Insolvenzverwalter oder ein starker Insolvenzverwalter.
Notarkammern warnen vor „Firmenbestattern“
Wer seine GmbH vor dem Insolvenzantrag verkaufen will, ist interessant für sogenannte Firmenbestatter. Sie bieten insolvenzbedrohten Firmen an, die GmbH gegen Zahlung zu übernehmen, einen neuen Geschäftsführer zu bestellen, den Firmensitz zu verlegen und für eine risikolose Liquidation der Gesellschaft Sorge zu tragen. Hier gilt jedoch höchste Alarmstufe.
Solche Geschäftsmodelle stehen bereits seit Jahren im Visier der Kriminalämter und mehrere Notarkammern warnen eindringlich davor, sich auf die scheinbar verlockenden Angebote einzulassen. Denn diese könnten nicht in der Rettung, sondern im Ruin der Betroffenen enden.
Und appellierte an die Teilnehmer „Wir müssen ein Bewusstsein schaffen für die Unternehmen, die verkaufen wollen, dass sie sich um die Nachfolge kümmern müssen – beispielsweise mit einer Wirtschaftsmediation.“
Fest steht, dass die Unternehmensnachfolge ein komplexer und oftmals langwieriger Prozess ist. Aus diesem Grund sollte lieber früh mit der Suche nach einem geeigneten Nachfolger begonnen werden.
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