Nachfolge

Folge-Wirkung

Wer übernimmt das Unternehmen? Ein Familienmitglied oder doch jemand Externes? Rechtsanwalt Dr. Daniel Mundhenke über eine der entscheidenden Fragen bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.

Seinen Betrieb abzugeben fällt wohl keinem Unternehmer leicht – ob in die Hände eines externen Dritten oder eines Familienmitglieds. Eine Nachfolge unter Angehörigen bewahrt häufig die Tradition. Doch sie muss nicht in jedem Fall der richtige Weg sein, so Rechtsanwalt Dr. Daniel Mundhenke.

DUB UNTERNEHMER-Magazin: Meist denken Unternehmer bei der Nachfolge zuerst an ihre eigenen Kinder. Wo liegen die wesentlichen Unterschiede einer internen Übergabe gegenüber einer Veräußerung an Dritte?

Daniel Mundhenke: Oft geht es bei der familieninternen Nachfolge um ideelle Überlegungen: Der Einfluss der Familie, die Tradition und die geschaffenen Werte sollen nicht verloren gehen. Familienmitglieder, die das Unternehmen übernehmen, sind meist seit Kindertagen mit dem Betrieb und dessen Eigenheiten vertraut. Ein externer Nachfolger muss sich all das zunächst aufbauen. Ob dieser dann auch tatsächlich zu den Werten und Eigenschaften des Unternehmens passt, zeigt sich nicht selten erst, wenn er es übernommen hat. Auch rechtlich ermöglicht die interne Nachfolge Gestaltungsvarianten, die bei einem externen Prozess vergleichsweise unüblich sind. Häufig behalten sich Eigentümer, die das Unternehmen an ihre Kinder übergeben, Teilhaberechte an den Erlösen vor. Außerdem bleiben sie dem Betrieb oft in reduzierter Form, zum Beispiel als Minderheitsgesellschafter, Berater oder Beiratsmitglied erhalten. Bei einer Nachfolge durch einen externen Käufer steht dagegen eher die Veräußerung im Vordergrund, die in der Regel mit einer sofortigen Trennung einhergeht.

Das klingt, als würde sich eine familieninterne Nachfolge eher anbieten. Ist „Family First“ also die richtige Entscheidung?

Mundhenke: Das lässt sich pauschal nicht bejahen. Voraussetzung ist, dass es überhaupt einen geeigneten Nachfolger gibt. Entscheidend dafür ist unter anderem das Alter, der Bildungsstand und der Charakter des potenziellen neuen Inhabers. Ein häufiger Fehler: Unternehmer fassen ein Familienmitglied als Nachfolger ins Auge und erwarten stillschweigend, dass er sich der Aufgabe gern annimmt. Doch nicht jeder, der als potenzieller Nachfolger infrage kommt, ist dazu bereit. Der Unternehmer sollte daher schon frühzeitig das Gespräch mit dem Auserkorenen, aber auch mit der restlichen Familie suchen. Es bietet sich außerdem an, erbrechtliche Konsequenzen für die Familienmitglieder, die sich – für den Fall, dass der Unternehmer verstirbt – aus der Nachfolge ergeben, schon während der Prozessplanung einvernehmlich zu regeln. Andernfalls drohen Streitigkeiten in der Familie, die die Fortführung des Unternehmens gefährden können.

Was raten Sie Unternehmern, die überlegen, ihren Betrieb innerhalb der Verwandtschaft zu übergeben?

Mundhenke: Zum einen sollten sie den vielfältigen rechtlichen Risiken vorbeugen. Schwierig kann es etwa werden, wenn der Unternehmer sein Geschäft nicht allein führt. Die Übertragbarkeit oder Vererblichkeit der Beteiligung kann eingeschränkt sein und unter Umständen von der Zustimmung des Mitgesellschafters abhängen. Die Übergabe sollte außerdem möglichst steuerschonend gestaltet sein. Zum anderen gilt es, das Konfliktpotenzial innerhalb der Familie zu minimieren. Kommt es zwischen dieser zu Pattsituationen, ist es hilfreich, wenn ein Mediator oder Moderator die Gespräche begleitet. Den passenden Nachfolger zu finden ist eines der herausforderndsten Projekte in der Laufbahn eines Unternehmers – und sollte daher gut durchdacht und beraten sein.



Zur Person 

Dr. Daniel Mundhenke

Der Rechtsanwalt und Mediator ist Partner der Sozietät BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN in Hamburg. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Gesellschafts- und Vertragsrecht mit Fokus auf der Unternehmensnachfolge.



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Interview

Vanessa Rusert
Redakteurin
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Erschienen im

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