Die Zukunft sichern – der Beirat in einem Familienbetrieb

Ein Erfahrungsbericht von Martin Kaltner, Beiratsmitglied im Mittelstand und Profi in Sachen Unternehmensnachfolge bei omegaconsulting

Wo holt sich ein Geschäftsführer Rat – auf Augenhöhe und mit einem guten Ergebnis für das Unternehmen? Viele Studien und Medienberichte zeigen es: Für Unternehmen werden Beiräte in dieser Funktion immer wichtiger. Inzwischen haben etwa 50 % aller Familienunternehmen einen Beirat installiert, die Tendenz ist steigend. Schwerpunktmäßig sind es die großen Unternehmen. Aber auch immer mehr Unternehmen im Umsatzbereich 1 bis 25 Mio. € holen sich Unterstützung aus Reihen eines Beirats. Martin Kaltner, Partner beim Nachfolgespezialisten omegaconsulting GmbH, bestätigt den Trend. Speziell in Familien-
unternehmen ist ein Beirat Gold wert – als Ratgeber, Sparringspartner und Katalysator.

Ein Blick in die Beirats-Praxis

Seit über einem Jahrzehnt ist Martin Kaltner Beiratsmitglied in einem großen, mittelständischen Handelsunternehmen. Das Münchner Traditions-Familienunternehmen hatte sich schon vor mehr als 20 Jahren entschlossen, einen Beirat einzurichten. Damaliger Auslöser war eine Nachfolgeregelung und die intensive Beratung der neuen Geschäftsführer in dieser Phase. „Die Gründung des Beirats war ein wichtiges Kriterium, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern“, ist sich Kaltner sicher:
Der Beirat begleitet die Arbeit und Entwicklung des Unternehmens kritisch, bietet Lösungen an und entwickelt die Strategien maßgeblich mit. So ist das Vorankommen des Unternehmens gesichert – dieser Blick von außen hilft.

Wie läuft die Arbeit des Beirats konkret ab?

Die Befugnisse des Beirats und seine personelle Zusammensetzung sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt. „Neben externen Mitgliedern mit hoher Expertise sind auch Vertreter der Eigentümerfamilien im Beirat vertreten“, fasst Martin Kaltner zusammen.

Jährlich finden bis zu 10 Sitzungen statt, der Austausch zwischen Beirat und Unternehmen ist also sehr eng. Gegenstand der Sitzungen sind zum Beispiel strategische Entscheidungen, die Berufung von Geschäftsführern und Besprechungen mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Auch die Freigabe der Unternehmensplanung liegt in den Händen des Beirats
sowie deren Überprüfung in Form der Halbjahresberichte. Die Investitions-
planung unterliegt somit auch der Zustimmung des Beirats.

Regelmäßiges Reporting

Die Geschäftsführung ist zu einem regelmäßigen monatlichen Reporting über die Geschäftsentwicklung an den Beirat verpflichtet. „Neben dieser Bringschuld der Geschäftsführung sehen wir uns als Beirat auch zu einer Holschuld verpflichtet“, definiert Kaltner das Selbstverständnis der Beiratsmitglieder. Wichtige unternehmerische Entscheidungen der Geschäftsführung müssten qualifiziert hinterfragt werden. Im Rahmen der sogenannten Corporate Governance, den unternehmerischen Grundsätzen, muss der Beirat zunehmenden Anforderungen hinsichtlich der Unternehmenskontrolle gerecht werden.

Beiratsprofile und Erfolgsfaktoren

Im Fall des Münchner Traditions-Unternehmens sind Experten aus den Bereichen Recht, Handel, IT, Logistik und Finanzen mit dabei. Die Beiratsmitglieder zeichnen sich außerdem durch langjährige, erfolgreiche Tätigkeiten in diversen Beratungs- bzw. Managementfunktionen mittelständischer Familienunternehmen aus. Neben der fachlichen Expertise ist auch die Rolle eines „vermittelnden Elements, eines Mediators“ wichtig, weiß Martin Kaltner zu berichten. „Die Größe eines Beirats sollte sich an der Betriebsgröße und an der Komplexität des Geschäftsfeldes orientieren“, sagt er. Der Beirat sei grundsätzlich kein „Abnickgremium“ – in diesem Fall hätte er seine Funktion verfehlt.

Die Seele des Unternehmens lebt im Beirat weiter

Bei der Beiratsordnung besteht eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Das unterscheidet ihn vom Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, bei dem die Kontrollrechte im Aktiengesetz und in der Satzung genau festgelegt sind.

Das wird dann besonders wichtig, wenn ein Inhaber sein Unternehmen
an einen Nachfolger übergibt. Egal, ob es eine familieninterne Nachfolge-
lösung oder eine neue externe Geschäftsführung gibt: Dem abgebendem Inhaber geht es oft darum, sein Unternehmen, sein Lebenswerk, nachhaltig zu sichern und die Unternehmenswerte weiterleben zu lassen. Der übergebende Inhaber kann die Kontroll- und Mitbestimmungsrechte des Beirats so weise und wissend ausdehnen, dass die Firmenkultur gut fortbestehen kann. In diesem Sinne kann der Inhaber über den Beirat auch die Zukunft seines Unternehmens weiterhin mitgestalten.

Deshalb ist Martin Kaltners Empfehlung klar: „Ich sehe den Beirat als Sparringspartner der Geschäftsführung, als Kontrollorgan, als wichtiges Entscheidungsorgan und auch als Katalysator im Unternehmensprozess. Ein funktionierender Beirat trägt wesentlich zur Zukunftssicherung gerade bei Familienbetrieben im Rahmen eines Generationswechsels bei.“



Weitere Artikel, News, Studien und Praxisbeispiele finden Sie auf unserer >> Themen-Seite Familienunternehmen


 

Erfahrungsbericht

Martin Kaltner ist Partner von omegaconsulting in Rosenheim, Beiratsmitglied im Mittelstand und Experte für Unternehmensnachfolge
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