Hamburg, 23.06.2017
Die Familienstiftung bei Unternehmensnachfolgen
Laut einer Studie der KfW Research, stehen eine Vielzahl von deutschen, mittelständischen Unternehmen vor der Herausforderung eine Nachfolgelösung zu finden. Ein Instrument für die Sicherung der Nachfolge und des eigenen Lebenswerkes kann die Implementierung einer Familienstiftung sein.
Foto: Getty Images/franckrepoter
Stiftungen sind grundsätzlich rechtsfähige, nicht verbandsmäßig organisierte Einrichtungen. Diese Einrichtungen erfüllen einen vom Stifter definierten Zweck, welcher mit dem Einsatz des dazu gewidmeten Vermögens dauerhaft gefördert werden soll.
Wird von einer Unternehmerfamilie eine Stiftung gegründet, so hat sich der Begriff „Familienstiftung“ etabliert. Familien, die dieses Konstrukt wählen, haben meistens die Absicht die Familie langfristig zu versorgen oder wirtschaftlich problematische Situationen abzufedern.
Eine Stiftungslösung kommt bei Familienunternehmen, die vor der Herausforderung einer Nachfolge stehen, bei bestimmten Randparametern in Frage. Der wohl häufigste Grund ist, dass die Familie keinen internen Nachfolger hat, der finanziell, persönlich oder fachlich in der Lage ist das Eigentum des Unternehmens zu übernehmen. Direkt danach folgt der häufige Umstand, dass viele Erben vorhanden sind und dadurch eine Zersplitterung des Vermögens droht.
In beiden Fällen kann die Gründung einer Familienstiftung sinnvoll sein, da das angesammelte Vermögen in seiner Gesamtheit bewahrt werden kann. Dies sorgt folglich dafür, dass die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens erhalten bleibt und die Unternehmerfamilie im besten Fall über Generationen davon profitieren kann.
Erbstreitigkeiten können durch die Überführung in eine Stiftung verhindert werden, da das Vermögen des Unternehmens durch die Stiftung rechtlich selbstständig wird. Dies sorgt für die Unerreichbarkeit der Mittel durch die Erben. Da eine Stiftung immer auch einen definierten Zweck hat, ist die Verwendung des Vermögens zu einem anderen Zweck nicht vorgesehen und auch nicht möglich.
Die Familie hat zudem die freie Wahl, wieviel Vermögen in die Stiftung fließt. Der Unternehmer (Stifter) kann entscheiden, ob er beispielsweise auch sein Privatvermögen, dazu können auch Immobilien oder andere Anlageformen gehören, in die Stiftung einbringt oder sich auf das Unternehmensvermögen beschränkt.
Die Gründung einer Familienstiftung ist auch dazu geeignet, eine feindliche Übernahme auszuschließen. Dies ist ein nicht zu vernachlässigender Aspekt bei einer anstehenden Unternehmensnachfolge.
Wollen Unternehmerfamilien das Instrument der Stiftung nutzen, so sollten sie sich im Vorfeld umfassend von einem Steuerexperten beraten lassen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass Familienstiftungen im seltensten Fall gemeinnützig ausgerichtet sind und dadurch die üblichen Körperschafts- und Gewerbesteuern anfallen. Des Weiteren wird alle 30 Jahre ein hypothetischer Erbfall unterstellt.
Es ist zudem ratsam, sich eine Begleitung durch einen professionellen Nachfolgespezialisten zu sichern. Die Thematik ist von Natur aus komplex und erfahrungsgemäß oft hoch emotional. Hier hilft ein Experte, der sowohl der Familie begleitend zu Seite steht als auch den Prozess zwischen den Beteiligten Parteien, wie Familienmitgliedern, Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, professionell führt.
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