„Deal Breaker“ – unüberwindbare Hindernisse für den Vertrags-
abschluss

Haben sich in einem M&A-Prozess die Parteien auf die wesentlichen Eckpunkte der Transaktion im Rahmen einer Absichtserklärung, dem sogenannten „Letter of Intent“, geeinigt, folgt im Regelfall die Due Diligence.

Diese Due Diligence ist, stark vereinfacht gesagt, eine umfassende Risiko- und Haftungspotentialprüfung der veräußernden Gesellschaft. Es geht dabei in erster Linie darum, den Erwerber umfassend über alle potentiellen Risiken zu informieren. Außerdem soll durch die Due Diligence auch verifiziert werden, ob der von den Parteien vereinbarte Kaufpreis angemessen ist.

Nicht selten werden im Rahmen der Due Diligence aber sogenannte „Deal Breaker“ gefunden, also Risiken, die so gravierend sind, dass der gesamte Unternehmenskauf in diesem Stadium scheitert. Derartige Risiken können insbesondere sein:

  • Bodenverunreinigungen/Altlasten

    Mit Bodenverunreinigungen und Altlasten sind erhebliche Risiken verbun-den. Unternehmenskäufer legen deshalb bei Vertragsverhandlungen Wert darauf, dass sie vom Verkäufer vollständig von derartigen Risiken freige-stellt werden. Eine solche Verpflichtung zu übernehmen, ist in vielen Situationen unverantwortbar. Nicht selten veranlasst dann der Unternehmenskäufer unmittelbar nach der Transaktion Bohrungen mit der Zielsetzung, den Zustand der „grünen Wiese“ noch solange zu sichern, wie der Unternehmensverkäufer über Vermögen verfügt.




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  • Nicht kalkulierbare Produkthaftungsrisiken

    Es ist keine Ausnahme, dass Unternehmen in der Vergangenheit mangel-hafte Produkte ausgeliefert haben. Die möglichen Produkthaftungsrisiken lassen sich zum Teil nicht kalkulieren. Das trifft insbesondere dann zu, wenn Produkte exportiert worden sind. Je nach Empfängerland können die Haftungsansprüche sehr unterschiedlich ausfallen.




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  • Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse

    Für viele Branchen sind umfassende öffentlich-rechtliche Genehmigungen ein ganz wichtiger Erfolgsfaktor. Gelegentlich gibt es Zweifel an der Prolongation bestimmter Genehmigungen nach Auslaufen bestehender Fristen.




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  • Risiken bei gewerblichen Schutzrechten

    Für viele Unternehmen sind Schutzrechte erfolgsentscheidend. Nicht selten gibt es jedoch Situationen, bei denen kurzfristig Schutzrechtsverträge auslaufen, ohne dass gesicherte Verlängerungsmöglichkeiten bestehen. Auch der Wegfall wichtiger Lizenzen und anstehender Patentrechts-
    streitigkeiten können zum Scheitern von Verkaufsverhandlungen führen.

Neben diesen eklatanten Aspekten gibt es natürlich eine Vielzahl von weiteren Gründen, Unternehmen nicht zu kaufen: Dazu zählen ein unzuverlässiges Rechnungswesen, wettbewerbsrechtliche Probleme und letztlich auch hoher Investitionsbedarf. Auch unüberwindbare steuerliche Schwierigkeiten (z. B. Rechtsstreit mit der Finanzverwaltung) oder komplizierte arbeitsrechtliche Situationen führen immer wieder zum Scheitern von Verkaufsverhandlungen.

Der qualifizierte Berater wird das Unternehmen vor der Ansprache potenzieller Käufer hinsichtlich möglicher „Deal Breaker“ prüfen. Verfügt der verantwortliche Projektleiter über qualifizierte Kenntnisse in allen Bereichen des Unternehmensverkaufs, hat rhetorisches und organisatorisches Talent sowie Verhandlungsgeschick und zwischenmenschliches Feingefühl, sollte das Scheitern von Verkaufsverhandlungen verhindert werden können. Im 39. Geschäftsjahr konnte unser Haus das Closing für die 500. Unternehmenstransaktion im Dezember 2016 realisieren. Langfristig gesehen, konnten wir 82 % aller Mandate erfolgreich abschließen.

Teil 1: Sorgfältige Vorbereitung: Entscheidend für den Erfolg von Unternehmenstransaktionen

Teil 2: Deal Breaker“ – unüberwindbare Hindernisse für den Vertragsabschluss

Gastbeitrag

Mark Niggemann ist geschäftsführender Gesellschafter des Instituts für Wirtschaftsberatung Niggemann & Partner GmbH.
Weitere Informationen erhalten Sie im Profil

Mark Niggemann

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