Deckung oben halten
Absicherung ist oft nicht das Erste, an das Entrepreneure denken. Doch die Altersvorsorge, die Deckung betrieblicher Risiken und die Versicherung der Mitarbeitergesundheit zählen. Sonst droht der Knock-out, sagt Karsten Eichmann.
Unternehmertum und Absicherung sind zwei Themen, die in der Theorie zusammengehören. In der Praxis jedoch wird das noch nicht in allen Facetten gelebt. Dr. Karsten Eichmann, Vorstandschef der Gothaer im Gespräch über Vorsorgelücken und Wettbewerbsvorteile.
DUB UNTERNEHMER-Magazin: Sorgen Unternehmer, die während ihrer aktiven Zeit ja nicht selten auf einem höheren Niveau leben, ausreichend für einen Ruhestand auf ähnlichem Level vor?
Karsten Eichmann: Leider nein. Oft reicht es im Alter nicht, das belegen zahlreiche Studien. So hat bereits 2013 eine Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach deutlich gemacht, dass nicht einmal die Hälfte der Selbstständigen, Unternehmer und Freiberufler, überzeugt ist, genug für das Alter vorzusorgen. Viele projizieren ihre unternehmerischen Erfolge aus der Vergangenheit in die Zukunft. Dabei ist nicht gesagt, dass der Firmenwert im Ruhestand so groß ist, dass es für den Unternehmer persönlich reicht. Dafür wissen wir alle zu gut, dass es über die Jahrzehnte in der Unternehmensentwicklung nicht nur Ups, sondern auch Downs gibt. Ein Entrepreneur ist gut beraten, sich privat und unabhängig von der Entwicklung seiner Firma eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Hier gibt es definitiv noch Defizite. Das Problem wird zwar erkannt, aber noch viel zu oft auf die lange Bank geschoben.
Wie kann man diesem Missstand Herr werden?
Eichmann: Dadurch, dass sich Unternehmer auf dem Feld Absicherung und persönliche Altersvorsorge eines qualifizierten Versicherungsberaters bedienen. Und zwar genauso, wie sie einen Steuerberater nutzen. Ein professioneller Unternehmer sollte sich auf einem solch speziellen Terrain einen Experten ins Haus holen, der eine vollumfängliche Statusanalyse, eine Bedarfsanalyse und eine objektive Beratung leistet. Die Grundvoraussetzung für eine gute Beratung ist ein professionelles Risikomanagement. Zudem muss die Absicherung regelmäßig – mindestens einmal im Jahr – überprüft werden, da sich ein Betrieb, beispielsweise wenn er wächst, auch schnell verändert.
Welches sind die Basisbausteine der gewerblichen Sachversicherung?
Eichmann: Es gibt existenzzerstörende Risiken, die jeder Unternehmer zwingend analysiert und abgesichert haben sollte. Dazu zählen natürlich sämtliche Haftpflichtversicherungen, weil Betriebs-, Umwelt- und Produkthaftungsthemen immense Risikodimensionen einnehmen können. Daneben sind sicherlich die üblichen Sachwertabsicherungen wichtig: für Gebäude, Waren, Maschinen – für alles, was zerstört werden kann. Aber auch – und hier haben 60 Prozent der Unternehmen noch Nachholbedarf – die sogenannte Betriebsunterbrechung sollte abgesichert sein. Es reicht nicht aus, wenn ich ein Gebäude, das niedergebrannt ist, gegen Feuer versichert hatte. Bis es ein Jahr später wieder aufgebaut ist, kann die Unterbrechung des Betriebs, verbunden mit der Tatsache, dass ich Kunden verliere und der Umsatz in der Folge einbricht, das Ende des Unternehmens bedeuten. Neben diesen existenzzerstörenden gibt es ein riesiges Feld existenzbedrohender Risiken, die abgedeckt werden sollten. Beispielsweise über Elektronikversicherungen, Versicherungen gegen Bedienungsfehler an Maschinen oder auch über Policen, die vor Forderungsausfällen schützen. Mittlerweile haben auch kleinere und mittlere Unternehmen diesen Bedarf erkannt und ihren Risikoschutz professionalisiert, weil ansonsten massive Ausfälle drohen. Schließlich gibt es noch existenzmindernde Risiken wie Transportversicherungen oder Rechtsschutzversicherungen. Auch hier komplettieren viele ihren Schutz.
Und wenn es um die Führungskraft selbst geht?
Eichmann: Geschäftsführer können sich mit einer D&O-Police gegen eigene Managementfehler absichern. Aus der Unternehmensperspektive ist zusätzlich eine Versicherung des Ausfalls sogenannter Schlüsselpersonen sinnvoll. Wenn beispielsweise durch einen Unfall mehrere Schlüsselpersonen ausfallen, ist das Unternehmen komplett aus dem Geschäft. Eine solch spezialisierte Versicherung kann, wenn der Geschäftsführer krankheitsbedingt für mehrere Wochen ausfällt, zum Beispiel einen Interimmanager zahlen. Für die zentralen Personen im Unternehmen persönlich ist es wichtig, sie mit einer Unfall- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu schützen. Sie merken: Es gibt hier sehr viele Aspekte, die teils deutlich über den Beratungsbedarf im privaten Bereich hinausgehen.
Wie sind Unternehmer tatsächlich abgesichert?
Eichmann: Alle drei Jahre führen wir eine große Befragung zum Thema unter über 1.000 Entscheidern kleinerer und mittlerer Unternehmen durch. Demnach haben tatsächlich 88 Prozent eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Danach geht der Grad der Absicherung aber auch ganz schnell zurück. Zwei Drittel haben nur ihre betrieblichen Gebäude abgesichert, knapp mehr als die Hälfte nur ihre Inhalte und eine Elektronikversicherung für den Fall, dass die IT-Anlage einmal ausfällt. Lediglich 39 Prozent sind bei einer Betriebsunterbrechung abgesichert. Das ist alles andere als überversichert. Und wir befinden uns hier noch im Bereich der wirklich existenziellen Risiken.
Wird denn der Versicherungsschutz regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht?
Eichmann: 56 Prozent überprüfen jedes Jahr den Versicherungsschutz, das schließt auch einen Check der Deckungshöhe ein. 35 Prozent aber tun das nur alle zwei Jahre, und von dem Rest weiß man nicht, ob sie nach dem Abschluss mit ihren Beratern überhaupt noch einmal in die Unterlagen geschaut haben. Das reicht nicht. Wie viel Wert wird auf die Absicherung der Mitarbeiter gelegt?
Wie gefragt ist beispielsweise die betriebliche Krankenversicherung, kurz bKV?
Eichmann: Mit dem Thema rennen wir bei den Unternehmen, die sich ja alle dem „war for talents“ stellen müssen, teils offene Türen ein. In unserer Erhebung haben über 50 Prozent der mittelständischen Unternehmen die größte Herausforde rung darin gesehen, die richtigen Mitarbeiter zu finden, zu gewinnen und zu binden. Die bKV ist da ein echtes Argument. Wir verzeichnen über die vergangenen Jahre hier eine steigende Nachfrage mit zweistelligen Wachstumsraten. Fakt ist doch: Die gesetzliche Krankenversicherung – das erlebt jeder dort Versicherte im Alltag – hat nur noch eine limitierte Leistungsfähigkeit. Daher ist jeder gut beraten, wenn er ein Zusatzversicherungspaket abschließt. Und wenn das über den Betrieb geschieht, ist das mit vielen Vorteilen verbunden. Oft übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten. Wenn die Gruppen groß genug sind, gibt es im Rahmen der Kollektivversicherung beispielsweise eine vereinfachte Gesundheitsprüfung. Für den Arbeitgeber hingegen fallen nur kleine Beträge und wenig Aufwand an. Aus unserer Erfahrung sind es vor allem die Trendsetter in ihren jeweiligen Branchen und Industrien, die sich auch beim Thema Mitarbeitergesundheit und bKV als Vorreiter zeigen.
Warum fristet die betriebliche Altersvorsorge – bAV – hierzulande noch ein Nischendasein?
Eichmann: Ohne Frage ist die Durchdringung der Betriebsrente hierzulande geringer als in vielen anderen europäischen Ländern. Das ist zwar nicht immer eins zu eins vergleichbar, doch gibt es Handlungsbedarf. Unserer Befragung von 2013 zufolge bietet nur rund die Häfte der mittelständischen Unternehmen eine bAV an. Das ist vor dem Hintergrund, dass eigentlich jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, auf Nachfrage zumindest die Entgeltumwandlung anzubieten, erschreckend. So bleiben Chancen ungenutzt, Steuer- und Sozialversicherungsvorteile für den Arbeitnehmer und auch den Arbeitgeber zu realisieren. Lösungsansätze mit neuen Institutionen unter Einbindung der Gewerkschaften, wie sie derzeit von der Politik angedacht sind, führen aus unserer Sicht in eine Sackgasse, weil diesen dann Kapitalanlagerisiken aufgebürdet werden, für die es gar keine professionellen Strukturen gibt. Meine klare Position: In den heutigen Lösungsangeboten der bAV steckt noch viel Potenzial. Bevor Irrwege beschritten werden, würde uns eine gesetzliche Regelung im Sinne eines „Opting-out-Modells“ bereits ein gutes Stück voranbringen. „Opting-out“ bedeutet, dass der Arbeitnehmer automatisch eine bAV erhält, es sei denn, er lehnt das explizit ab. Hier gibt es auch Durchführungswege, die nicht mit zusätzlichen Kosten für Arbeitgeber verbunden sind.
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