Invest-Programm des Bundeswirtschaftsministeriums

So profitieren Gründer noch besser von Wagniskapital

Deutschland ist kein Gründerland. Damit sich das ändert, hat das Bundeswirtschaftsministerium das Invest-Programm aufgepäppelt.

Viele Fördertöpfe sind hierzulande immer noch einer breiten Unternehmerschaft unbekannt. Längst nicht jeder kennt dasInvest-Programm des Bundeswirtschaftsministeriums, welches seit Anfang dieses Jahres noch an Attraktivität gewonnen hat.

Die bisherige Praxis, die auch weiterhin gilt: Wagniskapitalgeber bekommen 20 Prozent der Investitionssumme bei Anteilserwerb erstattet – wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss der Investor dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Zudem müssen die Geschäftsanteile mindestens drei Jahre lang gehalten werden. Wenn die Investition daran gekoppelt ist, dass das Unternehmen bestimmte Ziele erreicht, muss jede einzelne Zahlung mindestens 10.000 Euro betragen. Die maximale Summe an Zuschüssen hat der Staat gedeckelt: Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro erhalten.

Der Vorteil des Invest-Programms für die Business Angels: Ihr unternehmerisches Risiko wird etwas abgemildert. Und: Der Erwerbszuschuss ist von den Ertragssteuern befreit und verbessert so den Anreiz zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital deutlich. Der Vorteil für junge Unternehmen: Ihre Chancen, einen privaten Investor zu finden, steigen mit dem Programm. Das Bundeswirtschaftsministerium weist daraufhin, dass seit Mai 2013 bereits 200 Millionen Wagniskapital so in junge Unternehmen geflossen ist.

Nun, seit Anfang 2017, ist das Programm noch ausgebaut worden. Zusätzlich zum Erwerbszuschuss kann die Steuer, die auf einen späteren Veräußerungsgewinn entfällt, pauschal mit dem sogenannten Exitzuschuss kompensiert werden.Das bedeutet konkret: Bei einem Exitzuschuss erhält der Wagniskapitalgeber eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus dem Verkauf seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde.

Was auch neu ist: Die Anteile kann der Investor auch über ein Wandeldarlehen erwerben. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung des Erwerbszuschusses - auf den gewandelten Betrag - erst nach der Wandelung. Auch Anschlussinvestitionen sind förderfähig, sofern der Erwerb der vom Investor gehaltenen Anteile bereits durch den Erwerbszuschuss gefördert wurde.

Zugleich hat der Staat Grenzen gesetzt: Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Investitionsbetrages der Invest-Anteile begrenzt. Zudem dürfen Erwerbszuschuss und Exitzuschuss nicht über dem ursprünglichen Investitionsbetrag liegen. Und pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investoren von summa summarum bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr mit dem Erwerbszuschuss gefördert werden.

Das Ganze ist für Business Angels aus mehreren Gründen attraktiv: Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile oder scheitert das Unternehmen, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen. Bei einem Verkauf mit Gewinn wird die Steuer auf den Veräußerungsgewinn pauschal erstattet.

Staatliche Förderprogramme sind aber zumeist an vielfältige Voraussetzungen geknüpft, so auch Invest.

So darf ein förderfähiges Unternehmen nicht älter als sieben Jahre alt sein, muss weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und sein Jahresumsatz darf höchstens 10 Millionen Euro betragen. Überdies muss die Firma mindestens eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, die im Handelsregister oder im Gewerberegister eingetragen ist. Zudem muss das Unternehmen innovativ sein, dies kann das Unternehmen durch Patente, in Anspruch genommene, öffentlich geförderte Innovationsprojekte oder durch Gutachten bescheinigen.

Auch an den Investor stellt der Staat Bedingungen. Es muss sich um eine natürliche Person mit Hautwohnsitz in der EU handeln. Vor dem Erwerb der Beteiligung darf der Investor keine Anteile gehalten haben. Seine Beteiligung muss der Business Angel mindestens drei Jahre lang halten. Und, dies gilt speziell für den Exitzuschuss: Der Investor darf die Anteile nicht länger als zehn Jahre halten.

Um das Verfahren in Gang zu setzen, reicht es zunächst einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Wenn die Behörde dem Unternehmen die Förderfähigkeit bescheinigt hat, stellt der Investor bei der Behörde ebenfalls online einen Antrag. Das Amt prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bescheid.

Achtung: Der Gesellschaftsvertrag, die Satzung oder der Beteiligungsvertrag zwischen Investor und Unternehmen beziehungsweise die Wandelung von Wandeldarlehen, dürfen erst geschlossen werden, wenn der Investor seinen Antrag gestellt hat.

Dafür muss der Bewilligungsbescheid des Amts jedoch noch nicht vorliegen. Nachdem der Investor die Zahlung für die Anteile vorgenommen hat, fordert er die steuerfreie Erstattung von 20 Prozent der Investitionssumme bei der Behörde an. Hierfür müssen dann auch entsprechende Verträge oder Dokumente vorliegen, aus denen die Beteiligung hervorgeht.

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