Start eines Unternehmens – Neugründung oder Unternehmenskauf?
Wer selbständig unternehmerisch tätig sein möchte, braucht eine zündende Geschäftsidee. Doch wie starte ich mein Unternehmen? Dr. Daniel Mundhenke, LL.M erläutert Pro und Contra einer Neugründung gegenüber dem Kauf eines Unternehmens.

Start eines Unternehmens – Neugründung oder Unternehmenskauf?

Planung der unternehmerischen Tätigkeit

Zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit benötigt der Unternehmer zunächst eine zündende Geschäftsidee, einen Businessplan sowie eine durchdachte Finanzierung. Für die Umsetzung stellt sich hierbei die maßgebliche Frage, ob das Unternehmen gänzlich neu gegründet oder stattdessen ein bestehendes Unternehmen erworben und mit eigenen Ideen fortgeführt werden soll. Vor- und Nachteile bedürfen der sorgfältigen Abwägung.

Neugründung des Unternehmens

Eine Neugründung bietet theoretisch den Vorteil, ein gänzlich neues, auf die eigenen ideellen und geschäftlichen Vorstellungen maßgeschneidertes Unternehmen von der Pike auf aufzubauen. Einflüsse Dritter, etwa des Voreigentümers, bestehen noch nicht. Die Unternehmenskultur kann frei und nach eigenen Vorstellungen entwickelt werden. Schlanke Strukturen und anfangs fehlende Bindungen garantieren eine höhere Bewegungsfreiheit, die Frage der Übernahme von Altlasten oder unliebsamen Geschäftszweigen stellt sich nicht. Die Gründung selbst erfordert zunächst regelmäßig weniger Kapitaleinsatz als der Kauf eines bestehenden Unternehmens, das Verlustrisiko ist entsprechend überschaubar.

Demgegenüber wird der Umsatz und Ertrag zu Beginn tendenziell gering sein, so dass ausreichend Kapital für die – häufig in Summe unterschätzten – Anfangsinvestitionen und laufenden Kosten vorhanden sein muss. Je höher der Investitionsbedarf, insbesondere für Räumlichkeiten, Betriebsausstattung, Mitarbeiter, Einkauf und sonstige Vorleistungen, desto stärker stellt sich bereits anfänglich die Finanzierungsfrage. Ob der Aufbau des Geschäftsbetriebs gelingt, ist häufig im Vorfeld fraglich und mit Unsicherheiten verbunden, zumal das Unternehmen zu Beginn im Markt gänzlich unbekannt ist und sich dem bereits bestehenden Wettbewerb stellen muss. Die Suche nach geeigneten Mitarbeitern ist mit Risiken behaftet, ein funktionierendes Marketing, der Vertrieb, ein Kundenstamm und Lieferantenbeziehungen noch nicht existent. Geschäftsräume müssen gesucht, die erforderliche Betriebsausstattung beschafft und erforderliche Genehmigungen eingeholt werden. Der Aufbau des Unternehmens erfordert somit einen hohen zeitlichen Aufwand. Den Vorteilen der größeren Gestaltungsfreiheit bei einer Neugründung und des häufig zu Beginn geringeren Kapitaleinsatzes (gegenüber einem Unternehmenskauf) steht folglich das Risiko eines noch nicht entwickelten und erprobten Geschäftsbetriebs gegenüber.

Kauf eines Bestandsunternehmens

Die organisatorische und ideelle Freiheit, die eine Neugründung bietet, besteht bei einer Nachfolgelösung selbstredend nicht. Sowohl die Kultur des Unternehmens wie auch der Geschäftsbetrieb sind bereits existent, so dass es genauer Prüfung bedarf, ob das Unternehmen zu den ideellen und geschäftlichen Vorstellungen und strategischen Zielen des Nachfolgers passt und sowohl inhaltlich als auch personell ausreichend Potential und Flexibilität für gewünschte Änderungen und neue Visionen zulässt. Schließlich sollte der Nachfolger einkalkulieren, dass es aufgrund der Historie des Unternehmens eine unerwartete Hürde darstellen kann, in kurzer Zeit die Akzeptanz von Mitarbeitern und Geschäftspartnern zu erlangen.

Können die Vorfragen positiv beantwortet werden, kann der Erwerb eines sorgfältig geführten Unternehmens vielfältige Vorteile und Chancen bieten. Das Geschäft ist im Markt etabliert und bietet prognostizierbare Ertragsaussichten, eine bestehende Mitarbeiterstruktur, eine ausgereifte Geschäftsorganisation, erprobte Geschäftsabläufe, die erforderliche Geschäftsausstattung, Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Wünschenswerterweise bietet es zudem noch Potential für weitere Entwicklungen und Modernisierungen durch den Nachfolger. Die mögliche Bewertung des bestehenden Unternehmens anhand existierender Unternehmenszahlen kann des Weiteren zu einer einfacheren Bonitätsprüfung durch die finanzierenden Banken beitragen und somit eine Kreditaufnahme erleichtern. Last but not least kann es sich im Rahmen einer Nachfolgelösung anbieten, den Veräußerer noch für eine gewisse Zeit, z.B. als Geschäftsführer oder Berater, im Unternehmen zu halten, um auf die Erfahrungen zugreifen zu können und eine nahtlose Überleitung auf den Nachfolger zu ermöglichen. Die bestehende Rechtsform des Unternehmens sollte in der Regel kein Hindernis für eine Übernahme darstellen und könnte bei Bedarf im Wege einer Umwandlung modifiziert werden.

So chancenreich die Übernahme eines bestehenden Unternehmens sein kann, so genau sollte man dieses vorab im Rahmen einer sorgfältigen „Due Diligence“ betriebswirtschaftlich, rechtlich und steuerlich unter die Lupe nehmen, um Risiken im Zusammenhang mit der Übernahme zu reduzieren. Die Mitwirkung des Verkäufers durch Bereitstellung der für eine ordnungsgemäße Prüfung erforderlichen Unternehmensinformationen ist dabei unerlässlich. Die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben hat der Verkäufer zum Schutz des Erwerbers regelmäßig im Unternehmenskaufvertrag zu garantieren.

Finanzierung der Gründung bzw. des Kaufs

Eine besondere Herausforderung stellt für den Gründer sowie Nachfolger üblicherweise die Finanzierung der Gründung bzw. des Kaufpreises dar. Regelmäßig reicht das Eigenkapital des Gründers oder Nachfolgers nicht für den Aufbau bzw. den Erwerb des Unternehmens aus. Sowohl bei der Gründung als auch bei dem Erwerb eines Bestandsunternehmens können Existenzgründer bzw. Unternehmensnachfolger als Finanzierungshilfe u.a. auf staatliche Förderprogramme mit unterschiedlichen Zielen und Voraussetzungen, insbesondere der KfW (z.B. der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“, „ERP-Kapital für Gründung“, „ERP-Förderkredit KMU“ und der „KfW-Förderkredit großer Mittelstand“) sowie der Bundesländer (z.B. der „Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge“, der „NRW. Bank. Gründungskredit“ oder der „Niedersachsen-Gründerkredit“), zugreifen. Als weitere Finanzierungsmöglichkeiten kommen Investorenbeteiligungen oder klassische Bankdarlehen in Betracht.

Im Rahmen des Unternehmenskaufs bieten sich weitere Gestaltungsoptionen, um die finanzielle Belastung des Nachfolgers zu reduzieren. Eine Option besteht beispielsweise darin, dass der Veräußerer dem Nachfolger für Teile des Kaufpreises ein sogenanntes Verkäufer-Darlehen gewährt, indem Teile des Kaufpreises verzinslich gestundet werden. Als positiven Nebeneffekt vermag ein solches Verkäufer-Darlehen den Verkäufer zudem zusätzlich zu motivieren, den reibungslosen und erfolgversprechenden Übergang des Unternehmens zu unterstützen, um seine Aussicht auf Rückzahlung des Verkäufer-Darlehens zu sichern. Im Verhältnis zu einer daneben bestehenden Bankenfinanzierung stellen sich bei einem Verkäufer-Darlehen nicht selten Folgefragen, die der Klärung bedürfen, etwa, welche der Finanzierungen bei Kapitalengpässen bevorzugt zu bedienen ist. Eine weitere Option zur Gestaltung des Kaufpreises kann darin bestehen, einen niedrigeren Grundkaufpreis, allerdings mit Nachzahlungsverpflichtungen für den Fall eines positiven Geschäftsverlaufs in zu bestimmenden Folgezeiträumen („Earn-Out“), zu vereinbaren. Hierdurch kann das anfängliche Risiko des Nachfolgers, einen zu hohen Kaufpreis zu zahlen, reduziert werden. Werden die vereinbarten Ergebnisse durch das Unternehmen anschließend nicht erreicht, bleibt es bei dem Grundkaufpreis.

Fazit

Eine pauschale Antwort, ob der Kauf eines Unternehmens einer Neugründung vorzuziehen ist, gibt es folglich nicht. In jedem Fall aber bietet der Unternehmensmarkt aussichtsreiche Chancen, ein passendes und etabliertes Unternehmen – Finanzierbarkeit vorausgesetzt – zu übernehmen, um unmittelbar und ohne große Anlaufphase vollumfänglich unternehmerisch tätig zu sein. Um den Erfolg einer solchen Übernahme zu sichern, ist eine vorhergehende eingehende Prüfung des Unternehmens, sowohl aus ideeller, betriebswirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Sicht unerlässlich, um etwaigen Stolpersteinen frühzeitig begegnen zu können.

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Autor

Daniel Mundhenke

Daniel Mundhenke
Rechtsanwalt, Mediator, Partner
BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN

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