M&A - Mergers and Acquisitions

M&A (Mergers & Acquisitions) umfasst sämtliche Arten von Unternehmenskäufen, Zusammenschlüssen, Übernahmen, Verkäufen, Carve-outs etc. 
Wer sich mit dem Thema M&A – insbesondere dem Unternehmenskauf als Kernpunkt des M&A-Geschäftes beschäftigt – muss die üblichen Abläufe in M&A-Transaktionen verinnerlicht haben. Dies ist von enormer Bedeutung für den Erfolg des Deals. Besonders hervorzuheben sind dabei der hohe Zeitdruck, unter dem solche Projekte durchgeführt werden (müssen), sowie der drohende Verlust in das Vertrauen in den jeweiligen Geschäftspartner und damit der drohende Verlust an Transaktionssicherheit.

Ablauf der M&A-Transaktion

  • "Aufhübschen" der Braut und ggfs. Re-Organisation und Positionierung
  • Suchen eines Käufers
  • Erste Gespräche und Letter of Intent (LOI)
  • Due Diligence
  • Vertragsverhandlungen / SPA – Share Purchase AGreement
  • Signing und Closing
  • Umsetzung und Integration

Aus Käufersicht gilt dies spiegelbildlich.

 

Grundfrage: Share Deal oder Asset Deal

M&A Transkationen im engeren Sinne sind zu unterteilen in Share Deal und Asset Deal. Wird die Gesellschaft erworben oder deren Wirtschaftsgüter (Assets)?

Share Deal

Ein Share Deal ist der Erwerb sämtlicher oder einzelner Anteile an einer Gesellschaft, die ein Unternehmen betreibt. „Share“ als englischsprachiger Sammelbegriff wird dabei für sämtliche Art von Gesellschaftsanteilen ungeachtet der konkreten Rechtsform verwendet und umfasst daher insbesondere Aktien, GmbH-Geschäftsanteile, KG-Anteile, BGB-Gesellschaftsanteile etc.

Ein Share Deal ist also der Kauf des Unternehmensträgers von den Gesellschaftern des Unternehmensträgers und damit der mittelbarere Erwerb des Unternehmens, wenn Käufer alle Gesellschaftsanteile oder zumindest eine Kontrollmehrheit am Unternehmensträger erwirbt. Ein bloßer Beteiligungserwerb liegt vor, wenn Käufer nur Gesellschaftsanteile erwirbt, ohne die Kontrolle über den Unternehmensträger zu erlangen (häufig im Bereich Private Equity und Venture Capital anzutreffen).

Durch den Share Deal gehen sämtliche Rechte und Pflichten und damit sämtliche Assets & Liabilities der erworbenen Gesellschaft mittelbar auf den Käufer über. Share Deals sind daher oftmals für die Durchführung der Transaktion vorteilhaft, da nicht einzelne Vermögensgegenstände übertragen werden müssen. Umgekehrt ist beim Share Deal erhöhte Aufmerksamkeit in der Due Diligence Prüfung erforderlich, da auch die unbekannten „Leichen im Keller“ mit erworben werden. Ein sog. cherry picking ist nicht ohne weitere Strukturierung möglich.

Asset Deal

Ein Asset Deal ist der Erwerb sämtlicher oder einzelner Vermögensgegenstände eines Unternehmens, das von einer Gesellschaft oder einer Einzelperson gehalten wird. Es werden keine Anteile übertragen, sondern einzelne Wirtschaftsgüter (ggf. auch Verbindlichkeiten, sofern gesondert vereinbart auch mit den Gläubigern dieser Verbindlichkeiten).

Ein Asset Deal ist der Erwerb der einzelnen Vermögensgegenstände. Der Erwerb erfolgt durch Kauf des Unternehmens (oder einzelner Teile davon) im Wege der sog. Singularsukzession und die Übertragung vom Verkäufer auf den Käufer folgt daher den Rechtsregeln für den jeweiligen einzelnen Vermögensgegenstand:

  • Grundstücke: Notarielle Beurkundung
  • Bewegliche Sachen: Übereignung (Bestimmtheitsgrundsatz)
  • Forderungen und IP: Abtretung
  • Verträge: Vertragsübernahme (Zustimmung des Vertragspartners erforderlich)

Im Asset Deal wird nur erworben, was im M&A-Kaufvertrag oder den Anlagen hierzu auch erfasst ist. Daher ist hier ein sog. cherry picking grundsätzlich einfacher und bestimmte Wertgegenstände bzw. Verbindlichkeiten können einfach ausgeklammert werden und sind dann nicht Teil der M&A-Transaktion.

Verhältnis von Due Diligence zum Kaufvertrag

Natürlich können nicht alle Risiken eines Unternehmenskaufs durch die Due Diligence aufgedeckt werden. Daher werden im Kaufvertrag (SPA -Share Purchase Agreement bzw. APA -Asset Purchase Agreement) oftmals umfangreiche Garantien und Erklärungen der Verkäuferseite abgegeben, um diese Risiken der Käuferseite abzufedern.

Post-Merger-Integration

Während der gesamten Transaktionsphase darf das Ziel, also die Integration des Kaufobjektes in die eigene Unternehmensstruktur und -kultur nicht aus den Augen gelassen werden. Denn erst nach dem Closing beginnt die eigentliche Umsetzung. Denn nun ist das Unternehmen erworben und die eigentliche Arbeit beginnt.

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Gastautor

Professor Dr. Clemens Engelhardt
Prof. Dr. Clemens Engelhardt (Jahrgang 1978) ist Hochschullehrer, Rechtsanwalt und Partner der auf Wirtschaftsrecht und Transaktionen spezialisierten Kanzlei trustberg in Berlin, München, Frankfurt, Hamburg, Prag und Mailand (www.trustberg.com). Prof. Dr. Engelhardt hat in München, Heidelberg und Frankfurt Jura studiert und promovierte dort im Aktienrecht. Er war zunächst für internationale Großkanzleien sowie für die Deutsche Bank in Frankfurt und London und für die Deutsche Börse tätig.

Vor seiner Zeit bei trustberg war er mehrere Jahre im Vorstandsbereich der Schörghuber Unternehmensgruppe tätig. Bei trustberg verantwortet Prof. Dr. Engelhardt die Bereiche M&A / Gesellschaftsrecht im Münchener Büro. Prof. Dr. Engelhardt veröffentlicht regelmäßig als Autor und Herausgeber zu wirtschaftsrechtlichen Themen. Prof. Dr. Engelhardt ist an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management in München Professor für Wirtschaftsrecht. 

Professor Dr. Engelhardt ist Autor des Essentials Mergers & Acquisitions