Bei Ermittlung des Unternehmenswertes anhand der Multiplikator-Tabelle ist der nachhaltig zu erwirtschaftende EBIT (Earnings Before Interest and Tax = Gewinn vor Zinsen und Steuern) in der Zukunft anzusetzen. Die erwirtschafteten Gewinne der Vergangenheit können in diesem Zusammenhang lediglich zur Plausibilisierung der künftig zu erwartenden Gewinne dienen, begründen für sich aber noch nicht den Unternehmenswert.
Ebenso ist der nachhaltige EBIT um sog. Inhaberspezifika zu bereinigen. Dieses ist häufig gegeben, wenn Familienmitglieder zu marktunüblichen Konditionen im Unternehmen arbeiten. Wird der private Fuhrpark über das Unternehmen abgerechnet oder ist der Mietzins, der für die genutzte Immobilie an die Besitzgesellschaft gezahlt wird, marktüblich? Zum Beispiel muss bei der Zahlung eines deutlich über Markt liegenden Gehaltes an den geschäftsführenden Gesellschafter die Differenz zu dem Marktgehalt dem EBIT noch zugeschlagen werden. Ein typisches Maß für angestellte Geschäftsführer von KMU’s liegt oft zwischen EUR 80.000 und 120.000, je nach Größe und Ertragskraft des Unternehmens.
Bei der Ermittlung des bereinigten EBIT ist abschließend vor allem darauf zu achten, dass bei Betrachtung einer Personengesellschaft (z.B. GbR, GmbH & Co. KG, etc.) die Arbeitsleistung und das Gehalt des tätigen Inhabers kostenmäßig nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt wird. Um hier eine Vergleichbarkeit mit einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, etc.) herzustellen, ist vor Anwendung des EBIT-Multiples bei einer Personengesellschaft immer der in der G+V ausgewiesene EBIT noch um ein Geschäftsführergehalt zu reduzieren, da alleine dies systematisch sonst zu einem überhöhten Unternehmenswert führt.