Insolvenz im Mittelstand - 45 Prozent könnten betroffen sein

Manche Experten rechnen bereits für das Jahresende und nicht erst zu Beginn des neuen Jahres mit einem deutlichen Anstieg der Zahlen bezüglich Insolvenzen. Von der Rückkehr zur Normalität weit entfernt befindet sich der Mittelstand.Insolvenz im Mittelstand
Die Kunden bleiben aus: Der Mittelstand gerät immer weiter in eine Krise

Ungefähr 90 Prozent der Insolvenzen basieren auf Zahlungsunfähigkeit

Mit der Beendigung der Aussetzung für die Antragspflicht einer Insolvenz sowie den neuen Bestimmungen für Verbraucherinsolvenzen könnte der Mittelstand durch die sinkende Masse der Kaufkraft in einen Teufelskreis geraten.

Vorerst gilt die Aussetzung der Pflicht für einen Antrag auf eine Insolvenz für überschuldete Unternehmen noch bis Ende Jahr. Ab dem 1. Oktober 2020 müssen Unternehmungen einen Insolvenzantrag stellen, wenn nicht mindestens 10 Prozent der Rechnungen beglichen werden können. Experten gehen davon aus, dass die Zahl der Insolvenz bereits ab dem vierten Quartal 2020 und nicht erst ab dem Jahr 2021 steigen wird.

Mit dem verschärften Gesetz droht eine zweite und möglicherweise dritte Insolvenzwelle, wenn Unternehmen die Erstellung der Finanzpläne für das Jahr 2021 planen und diese aufgrund der Verschuldung nicht aufgehen. Hier sind kaufkräftige Personen gefragt, welche ein insolventes Unternehmen kaufen, um so die Unternehmensnachfolge sicherzustellen.

Bei einer Zahlungsunfähigkeit hat das Unternehmen die Möglichkeit der Abgabe eines Finanzplans mit Fortbestand-Prognose oder die Rechnungen im Zeitraum von 21 Tagen zu begleichen. Denkbar wäre auch eine Unternehmensnachfolge. Ein Finanzplan kann genehmigt werden, wenn die Forderungen im Zeitraum von drei bis sechs Monaten beglichen werden können. Diese Verpflichtung war aufgrund der Covid-19-Krise bis 30. September 2020 ausgesetzt.

Vor allem Unternehmen ohne Reserven betroffen

Kritiker äußern sich dahingehend, dass mit der Regelung weder dem Markt noch den Unternehmen ein Gefallen getan worden sei und sind der Meinung, dass Unternehmen, welche vor der Krise keine Reserven aufbauen konnten, jetzt auch nicht in der Lage dazu wären. Laut einer Studie des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) liegt die Eigenkapitalquote von Unternehmungen mit 39 Prozent bei einem Wert von zwischen 20 und 250 Millionen.

Betroffen sind vor allem Unternehmungen, welche keine Möglichkeit haben, Reserven aufzubauen. Das Eigenkapital liegt in der Regel bei 20 oder weniger Prozent. Gefährdet sind insbesondere Unternehmen, welche Einschränkungen im Bereich von Sport- und Publikumsveranstaltungen sowie anderen Events in Kauf nehmen müssen.

Stellt ein Unternehmen den Antrag auf Eigenverwaltung, hat diese Entscheidung oft eine spätere Insolvenz zur Folge. Unter Umständen findet sich ein Käufer, welcher ein insolventes Unternehmen kaufen will.

Die Insolvenzwelle könnte auch im Handel weiterhin Realität bleiben, weil die Kundschaft infolge der Maskenpflicht fernbleibt. Hinzu kommen neue Reisebeschränkungen aufgrund der steigenden Fallzahlen. In einigen Städten sind die Weihnachtsmärkte bereits abgesagt.

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