Franchisebetriebe und die Standortanalyse

Der richtige Standort ist für jeden Franchisebetrieb von elementarer Bedeutung und eng mit dem wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg verbunden.

Im Einzelhandel und in der Gastronomie, aber auch bei vielen Dienstleistern steigt mit jedem theoretisch infrage kommenden Kunden, der den Betrieb vor Ort wahrnimmt, auch die Chance, dass er tatsächlich zum zahlenden Kunden wird. Im Handwerk, bei Gebäudereinigern, großflächigen Fitnessbetrieben oder ähnlichen Betrieben spielen dagegen eher logistische Aspekte, wie Anfahrtswege oder bauliche Gegebenheiten eine große Rolle.

Wer ist zuständig für die Standortanalyse im Franchise?

Wer als angehender Franchisenehmer der Meinung ist, der Franchisegeber wird für ihn im Sinne der vorvertraglichen Aufklärungspflichten für den beabsichtigten Standort eine detaillierte Analyse durchführen oder durchführen lassen, der irrt sich. Die Verantwortlichkeit für die Standortanalyse war über viele Jahre immer wieder ein Diskussionspunkt zwischen Franchisegebern und ihren künftigen Franchisenehmern. Spätestens wenn die Umsätze nicht wie geplant eintraten, wurden oft Franchisegeber auf Schadenersatz verklagt. In den Jahren 2004 und 2005 gab es jedoch Urteile verschiedener Oberlandesgerichte, die seitdem von grundsätzlicher Bedeutung sind. Danach gehört es nicht zu den Pflichten des Franchisegebers, dem Franchisenehmer eine Standortanalyse vorzulegen.

Es liegt in der Verantwortung des Franchisenehmers, sich über die Chancen und Risiken eines in die engere Wahl gezogenen Standortes eingehend zu informieren und sie zu bewerten. Da der Franchisegeber einen Standort genehmigen muss, wird er dem Franchisenehmer diese Genehmigung aber nicht geben, wenn der Standort ganz offensichtlich ungeeignet ist.

Standortkriterien, der Franchisegeber

Der Franchisegeber entwickelt und erprobt ein Standortprofil, aus dem alle wesentlichen Entscheidungskriterien hervorgehen und stellt diese Erkenntnisse dem Franchisenehmer zur Verfügung, damit er sich bei der Standortsuche nicht verzettelt. Das Profil besteht in der Regel aus zwei Kategorien, nämlich Richtwerten zum Makrostandort und zum Mikrostandort. Zum Makrostandort gehört die grundsätzliche Kategorisierung der Lage des Betriebes und die Bestimmungsgröße für das quantitative Umsatzpotential, Kaufkraft-, Umsatz- und Zentralitätskennziffern für den regionalen Markt, Mitbewerber in den zeitlichen Distanzzonen, der Branchenmix im unmittelbaren Umfeld, und die Infrastruktur aus ÖPNV und Parkmöglichkeiten sollte natürlich kundenfreundlich sein.

Besonders das Vorhandensein von Frequenzbringern ist für die Qualität eines Standortes im Einzelhandel und in der Gastronomie von großer Bedeutung. Frequenzbringer sind Kundenmagnete, die unterschiedliche Käufergruppen anziehen und damit Kundenströme erzeugen. Sie haben eine wichtige Funktion im Branchenmix der Umgebung, da sie Kaufkraft binden und Mitnahmeeffekte für die anliegenden Geschäfte erzeugen. Bei der Entscheidung zum Mikrostandort stehen die optimale Größe der Verkaufsfläche und der Nebenflächen, der räumliche Zuschnitt und die Zugänglichkeit der Flächen, bauliche Standards und die behördlichen Rahmenbedingungen zur Fassadengestaltung im Mittel-punkt der Betrachtung. Last not least natürlich die Höhe und die Struktur der Miete, aber auch die Laufzeit des Mietvertrages, Anpassungs- und Übertragungsoptionen, usw.

Was beim Mietpreis zu beachten ist

Wenn dem Franchisenehmer ein Standort angeboten wird, sind die Erfahrungswerte aus den bereits tätigen Franchisebetrieben eine wertvolle Entscheidungshilfe. Wenn alle Standortkriterien erfüllt sind, bleibt die Frage, ob der Mietpreis in einem realistischen Verhältnis zu den erwartbaren Umsätzen steht. Um den Mietpreis beurteilen zu können, müssen verschiedene Punkte beachtet werden. Zum Beispiel kann eine Monatsmiete von 3.500 Euro angemessen sein, wenn der Vermieter umfangreiche Umbauarbeiten entsprechend dem Systemauftritt übernimmt, die der Franchisenehmer dadurch beim Start nicht als Investition finanzieren muss. Der Vorteil einer günstigeren Monatsmiete von 2.700 Euro dagegen verflüchtigt sich, wenn bei der Mietfläche vorab ein Renovierungsstau durch Ausgaben im hohen fünfstelligen Bereich beseitigt werden muss.

Beeinflusst wird die Wirtschaftlichkeit der Mietfläche auch durch den Zuschnitt. Nebenflächen für Lagerung, Technik und Sozialräume müssen im Verhältnis zur tatsächlichen Betriebsfläche stehen. Bei der Betriebsfläche selbst ist ein quadratischer Grundriss in der Regel besser als ein länglicher. Längliche Räume haben rechnerisch mehr Wandflächen die baulich hergerichtet und gepflegt werden müssen, was die Rentabilität belastet. Aber der günstigste Mietpreis nützt nichts, wenn bauordnungsrechtliche Vorgaben existieren, die der geplanten Nutzung entgegenstehen – ein nicht unwesentliches Detail.

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Gastbeitrag

Reinhard Wingral
Global Franchise AG

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