Corona-Krise: Zweiklassengesellschaft unter PE-Investoren

Bis Anfang Juni hatten auch Unternehmen, die im Besitz von Private-Equity-Investoren sind, Chancen auf Liquiditätshilfen durch die KfW. Das hat sich nun geändert. Die Folge ist eine Ungleichbehandlung.

Corona-Krise: Zweiklassengesellschaft unter PE-Investoren
KfW-Darlehen: Private-Equity-Fonds jetzt im Nachteil

Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in Existenzprobleme gebracht, ja manche in die Insolvenz geschickt. In Deutschland hilft die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler, wenn diese in finanzielle Schieflage geraten sind. Um die Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, kann man einen KfW-Kredit erhalten. Das galt bislang auch für Unternehmen, die im Eigentum von Private-Equity-Investoren sind.

Das hat sich nun seit Anfang Juni geändert. Mit einem sogenannten Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“, einer Anlage zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 2. Juni, wird die herrschende Praxis geändert. Bernd Egbers, Rechtsanwalt und Partner von Renzenbrink & Partner in München, sagt: „Bislang sind die Kredite auch Unternehmen zu Gute gekommen, die im Besitz von Private-Equity-Fonds sind – nun gehen diese Firmen leer aus.“

Hintergrund: Wenn Private-Equity-Investoren ein Unternehmen erwerben, dann finanzieren sie rund 60 Prozent des Kaufpreises mit der Hilfe von Banken oder Kreditfonds, rund 40 Prozent stellen sie selber zur Verfügung. Üblicherweise stellt der PE-Fonds dem Unternehmen das Geld überwiegend als nachrangige Gesellschafterdarlehen zur Verfügung. Nachrangigkeit heißt hierbei, dass die Banken und andere Gläubiger zuerst bedient werden, dann die Gesellschafter. „Das nachrangige Darlehen ist also praktisch als Eigenkapital zu behandeln“, sagt Egbers.

Die Firmen, die entsprechende Anträge für ein KfW-Darlehen über ihre Bank stellen, dürfen zum Stichtag 31. 12.2019 noch keine finanziellen Schwierigkeiten gehabt haben. Infolge der KfW-Richtungsänderung werden die subordinierten Gesellschafterdarlehen nun im Rahmen der Beurteilung, ob es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt, als Fremdkapital berücksichtigt. „Dieses stellt aufgrund der typischen Finanzierungsstruktur im Private Equity Bereich faktisch eine absolute Benachteiligung der Branche beim Zugang zu diesen Förderdarlehen dar“, sagt Egbers.

Zudem hat die KfW in der bisherigen Praxis anders gehandelt. „Diejenigen, die früh den Antrag gestellt haben, sind noch in den Genuss dieser Förderdarlehen gekommen.“ „Das wird eine große Welle geben“, sagt Egbers. „Die Private-Equity-Branche ist die Erste, die wieder Geld zur Verfügung stellt, wieder investiert und damit Deutschlands Aufschwung anfüttert.“

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