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Rechtsberatung Franchiserecht
Rechtsberatung
Als gut etabilierte Kanzlei bieten wir eine auf Franchisegeber und Franchisenehmer spezialisierte Rechtsberatung an.
Nachdem ich bereits meine Promotion zum Thema Franchising geschrieben habe, bin ich nun bereits seit vielen Jahren schwerpunktmässig im Handels- und Gesellschaftsrecht tätig, welches das Franchiserecht in allen seinen Facetten umfasst. Wir bieten gleichermassen die Begleitung im Rahmen einer Systemgründung als auch die dauerhafte Systembetreuung unserer Franchisegeber Mandanten an. Dies umfasst nicht nur die Erstellung oder Aktualisierung von Franchiseverträgen und Beratung hinsichtlich der Systemkonzeptionierung, sondern auch die Nebenbereiche des allgemeinen Zivilrechts, wie beispielsweise das Mietsrecht, das Arbeitsrecht oder das allgemeine Vertragsrecht. Selbstverständlich können sich auch Franchisenehmer sowohl zu Fragen der Existenzgründung als auch im Rahmen eines bestehenden Franchiseverhältnisses an uns wenden.
Gleichermassen stehen Ihnen in unserem Hause 2 Fachanwälte für Steuerrecht zur Verfügung und eine Kooperation mit einer grossen Steuerberaterkanzlei, mit welcher wir dauerhaft zusammen arbeiten.
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