Prüfung/Bewertung
Versicherungsvermittler können Prozesskostenrisiko minimieren

Michael H. Heinz, BVK
Die eigene Absicherung in rechtlichen Fragen ist für Versicherungsvermittler ein wichtiges Thema. Lesen Sie hier, welche Optionen es gibt und wie man Risiken minimiert.
Gleiches Recht für alle! Für viele ist dieser Grundsatz selbstverständlich. Doch um Recht vor Gericht durchsetzen zu können, benötigt man neben einem erfahrenen Rechtsvertreter auch ein finanzielles Polster. Denn die Honorare von Rechtsanwälten richten sich am jeweiligen Streitwert aus, manche spezialisierte Advokaten berechnen aber frei ausgehandelte Stundenvergütungen, die zwischen 200 bis 600 Euro ausmachen können. Das ist neuerdings nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) möglich. Hinzu kommen noch Gerichtskosten, die je nach den beschrittenen Instanzen und dem Streitwert zwischen mehreren Hundert und mehreren Tausend Euro betragen können. Verliert man gar den Rechtsstreit, kommen noch einmal die Kosten des gegnerischen Anwalts nach dem RVG auf denjenigen zu, der sich im Recht wähnte, es aber nicht bekommen hat.
Der Anspruch des Rechthabens, den mancher Kläger oder mancher Beklagte mit dem Brustton der Überzeugung vorträgt, entwickelt sich deshalb vor diesem Szenario geschwind zu einem schwer kalkulierbaren Prozesskostenrisiko. Dieses kann summa summarum schnell hohe vier- bis fünfstellige Summen erreichen. Selbst wenn man Recht vor einen Zivilgericht erhält, kann es sein, dass sich der Zivilprozess angesichts der hohen Kosten zu einem finanziellen Nullsummenspiel entwickelt, in dem die auflaufenden Kosten das Erringen eines Rechtstitels ökonomisch nicht mehr rechtfertigen.
Im Geschäftsleben bewegen sich Gewerbetreibende und Unternehmer in komplexen rechtlichen Beziehungen, die von vertraglichen Gewährleistungs- und Haftungsrechten sowie von Urheber- und Patentrechten gekennzeichnet sind. Hinzu kommen noch datenschutzrechtliche Bestimmungen. Die Komplexität der Märkte wie der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen kann es mit sich bringen, dass ehemals gute Vertragspartner rechtlich verschiedene Auffassungen vertreten, die in ein Gerichtsverfahren mit dem oben beschriebenen Prozesskostenrisiko münden.
15.000 Rechtsberatungen im Jahr
Insbesondere bei selbstständigen Versicherungsvermittlern kommt es immer wieder zu Differenzen über Rechte und Pflichten aus den Vertretungsverträgen. Dabei interagieren Versicherungskaufleute gleich mit zwei Parteien mit häufig auch unterschiedlichen Interessenlagen: Einerseits mit ihren Versicherungskunden, die ein individuelles Absicherungsinteresse haben und andererseits mit den Versicherungsgesellschaften, deren Versicherungspolicen sie vermitteln.
Beim größten Berufs- und Interessenverband der Versicherungsvermittler in Deutschland, dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), weiß man über die differierenden Rechtsauffassungen der verschiednen Vertragsparteien seit Jahren ein Lied zu singen: „Allein im letzten Jahr führten die Rechtsanwälte des BVK über 15.000 Rechtsberatungen für Mitglieder durch“, informiert Michael H. Heinz, BVK-Präsident. „Diese Dienstleistung ist im Mitgliedsbeitrag inbegriffen und für Mitglieder mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Unsere sieben auf Handelsvertreter- und Maklerrecht spezialisierten Anwälte bieten sogar in einer weiteren Entwicklung der Rechtsstreitigkeit die außergerichtliche Vertretung der Versicherungsvermittler gegenüber den Versicherungsgesellschaften an.“ Hier können die spezialisierten BVK-Rechtsanwälte als Vermittler in der Auseinandersetzung der Vertragsparteien auftreten. „Nur in ganz wenigen Fällen scheitert diese außergerichtliche Interessenvertretung, so dass der Streit doch nur noch vor Gericht ausgetragen werden muss“, so der BVK-Präsident.
Und selbst für diese ultima ratio bietet der BVK seinen Mitgliedern eine eigene Rechtsschutzversicherung an, die, ebenso wie die Beratung, im Mitgliedsbeitrag enthalten ist und die die Kosten eines Prozesses trägt. Die Mitglieder haben dann einen Anspruch darauf, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens trägt, also nicht nur die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung, sondern bei Unterliegen vor Gericht auch die Kosten der Gegenseite sowie die aufgelaufenen Gerichtskosten. Mit diesen Dienstleistungen des Verbandes erhält somit der Grundsatz „Gleiches Recht für alle“ einen Sinn.
Mehr Informationen: www.bvk.de

