Steuern & Recht
Interner Verkauf zahlt sich aus

Roman Hieronimus und Marco Wunderlich
In vielen Fällen entscheiden sich mittelständische Unternehmer bei der Firmenübergabe an einen Nachfolger für eine Anteilsschenkung. Unter finanziellen Aspekten ist das allerdings nicht immer die beste Lösung.
Für zahlreiche Unternehmer, die sich aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen möchten, führt der Weg in den Ruhestand über die Familie. Nichts scheint naheliegender, als die Firma an die Kinder zu übergeben, die sie ganz im Sinne des Seniors weiterführen – deren persönliche und fachliche Eignung vorausgesetzt. Doch mit der familieninternen Nachfolgelösung ergeben sich auch Fragen. Wie sichert der Alt-Unternehmer seinen Lebensabend finanziell ab? Was kann die Familie tun, damit das Unternehmen unter steuerlichen Gesichtspunkten möglichst günstig in die Hände der nächsten Generation übergeht? Dabei kommen zwei wesentliche Aspekte in Betracht: die Schenkung und der Verkauf von Unternehmensteilen. Eine Schenkung ermöglicht es zwar, den Verkehrswert des Unternehmens über ein Nießbrauchrecht, das den Lebensunterhalt des Unternehmers sichert, zu senken. Dies wirkt sich zudem steuerlich günstig für den Beschenkten aus. Da aber eine Schenkung unter die Schenkungssteuer fällt, sind mögliche Steuervergünstigungen beziehungsweise die komplette Verschonung des Betriebsvermögens von der Besteuerung an Voraussetzungen gekoppelt. So darf etwa die im Betrieb erbrachte Lohnsumme in einem Zeitraum von fünf bis sieben Jahren ein bestimmtes Niveau nicht unterschreiten.
Den Fiskus im Blick
Diese fiskalischen Auflagen stellen gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit schwankender Auftragslage ein Risiko für die Unternehmerfamilie dar. Eine sinnvolle Alternative zur Schenkung ist daher der Verkauf von Firmenanteilen an einen familiären Nachfolger. In vielen Fällen fährt er mit der Zahlung eines Kaufpreises günstiger als mit der Versteuerung der Schenkung. Was allerdings bleibt, ist die Herausforderung, die Übernahme finanziell zu stemmen. Üblicherweise erwarten Banken einen Eigenkapital- beziehungsweise Eigenmitteleinsatz von 30 bis 40 Prozent. Doch für die zumeist notwendige Kauffinanzierung stehen dem Nachfolger öffentliche Förderprogramme wie etwa der KfW-Gründerkredit-Universell zur Verfügung. Die Förderung beantragt er bei der Hausbank.
Geförderte Finanzierung
Für den KfW-Gründerkredit-Universell gilt ein individueller, auf zehn Jahre fester Zinssatz. Die jeweilige Höhe richtet sich nach der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten. In der tilgungsfreien Zeit leistet der Nachfolger nur Zinsen auf den ausbezahlten Kredit. Sollte die Eigenkapitalausstattung ein Hindernis darstellen, kann der Nachfolger mit ERP-Kapital für Gründung zudem ein nachrangiges Darlehen der KfW in Anspruch nehmen. Dafür ist ein Eigenmitteleinsatz von mindestens 15 Prozent erforderlich.
Mehr Informationen: Ihr Ansprechpartner in der Mittelstandsbank ist Marco Wunderlich, Leiter öffentliche Förderprogramme. Sie erreichen ihn per E-Mail:marco.wunderlich@commerzbank.com
Roman Hieronimus ist Spezialist in der Nachfolgeberatung der Commerzbank AG. Sie erreichen ihn per E-Mail unter roman.hieronimus@commerzbank.com


