Prüfung/Bewertung
Firmenerbe frühzeitig absichern

Dr. Ralph Beckmann
Das Erbschaftssteuerrecht für Unternehmen hält einige Unwägbarkeiten bereit.
Der Gesetzgeber hat mit der Reform des Erbschaftssteuerrechts zum 1. Januar 2009 die Bedingungen zur Weiterführung eines Betriebes durch Erben grundsätzlich vereinfacht. Ganz ohne Kritik blieb das Steuerrecht für Unternehmen allerdings nicht. Der Grund: Um Steuervergünstigungen beziehungsweise eine komplette Verschonung des Betriebsvermögens von der Besteuerung in Anspruch nehmen zu können, müssen Nachfolger bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Regeln einhalten
Während diese für relativ kleine und große Unternehmen mit Konzernstruktur in der Regel keine Behinderung darstellen, können die fiskalischen Auflagen für den klassischen mittelständischen Betrieb zum ernsthaften Problem werden. So müssen die Erben von Unternehmen mit einer Größe ab 20 Mitarbeitern den Betrieb fünf Jahre fortführen, um 85 Prozent der Steuer erlassen zu bekommen. Für eine gänzlich steuerfreie Vererbung sind es sieben Jahre. Hinzu kommt bei beiden Optionen die Lohnsumme, die während der entsprechenden Haltefrist 400 Prozent beziehungsweise 700 Prozent des ursprünglichen Niveaus nicht unterschreiten darf. Gerade diese Auflage kann ein Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten belasten. Zu den Auftragseinbrüchen kommt dann eine Verpflichtung zur Nachzahlung der Erbschaftssteuer.
Alternativen entwickeln
Um gar nicht erst in Schwierigkeiten wie diese zu geraten, sollten Unternehmer im Rahmen ihrer Nachfolgeplanung zusammen mit ihrem Berater über andere Wege nachdenken. Dies kann eine Schenkung sein, bei der der Verkehrswert durch ein Nießbrauchsrecht, das den Lebensunterhalt des Unternehmers sichert, gesenkt wird. Eine sinnvolle Alternative zur Schenkung an den Nachfolger aus der Familie ist auch, Firmenanteile an ihn zu verkaufen. In vielen Fällen fährt er mit der Zahlung eines Kaufpreises günstiger als mit der Versteuerung der Schenkung oder des Erbteils.

