Steuern & Recht
Dynamischer Prozess

Jörg Bösser
Den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS steht ein erneuter Systemwechsel mit weitreichenden Änderungen für die Praxis bevor.
Accounting is the language of business – die Rechnungslegung ist heute Geschäftssprache. So verwundert es nicht, dass sich die International Financial Reporting Standards (IFRS) jüngst in rasantem Tempo zu der weltweit bedeutendsten „Geschäftssprache“ entwickelt haben. Die IFRS-Bilanzierung setzt allerdings eine intensive Beschäftigung mit der Materie voraus. Angesichts des dynamischen Normenentwicklungsprozesses, den das International Accounting Standards Board (IASB) als Standardsetzer angestoßen hat, keine leichte Aufgabe.
Umfangreiche Änderungen
Vor dem Hintergrund der Vielzahl an für Geschäftsjahre ab 2009 verpflichtend neu anzuwendenden Standards und Interpretationen wurde bereits damals von einem Systemwechsel gesprochen und der Begriff „IFRS 2.0“ geprägt. Heute – wenige Jahre später – sind die nach IFRS bilanzierenden Unternehmen sogar mit noch umfangreicheren Änderungen konfrontiert, so dass man erneut von einem Systemwechsel und daher von „IFRS 3.0“ sprechen kann. Im ersten Halbjahr 2011 wurden vom IASB einige Projekte zum Abschluss gebracht, die durch die Finanzmarktkrise an Priorität gewonnen hatten. Die in diesem Kontext entwickelten Neuregelungen müssen verpflichtend für Geschäftsjahre ab 2013 umgesetzt werden. Die Verabschiedung der Standards für Konzernabschlüsse und Joint Ventures kann dabei unter anderem zu einer Änderung des Konsolidierungskreises führen. Daneben wurden erstmals Richtlinien zur Ermittlung von Fair Values entwickelt und in einem Standard zusammengefasst sowie die zeitverzögerte Erfassung von Pensionsaufwendungen abgeschafft. Bereits diese ausgewählten Änderungen können erhebliche Auswirkungen auf die Abschlüsse der nach IFRS bilanzierenden Unternehmen haben. Weiterreichende Konsequenzen sind zudem aus dem Projekt zu Finanzinstrumenten zu erwarten, dass die derzeitigen Regelungen voraussichtlich ab 2015 ablösen wird. Noch gravierender dürften sich allerdings die gegenwärtig noch nicht finalisierten Projekte „Leasing“ und „Umsatzrealisierung“ auf künftige IFRS-Abschlüsse auswirken, mit deren Pflichtanwendung ebenfalls ab 2015 zu rechnen ist. Das gegenwärtig für Leasingtransaktionen vom IASB präferierte Modell würde beim Leasingnehmer zwingend zur bilanziellen Erfassung aller Leasingverhältnisse führen, was nicht selten nachteilige Auswirkungen auf einschlägige Bilanzkennzahlen haben dürfte. Die geplanten Neuregelungen im Bereich der Umsatzrealisierung, die Anfang dieser Woche in einem überarbeiteten Standardentwurf veröffentlicht wurden, können zu einschneidenden Periodenverschiebungen führen oder sogar in einem Umsatzverlust münden. Die Praktiker sind gut beraten, sich rechtzeitig mit „IFRS 3.0“ auseinanderzusetzen, um unternehmensspezifische Änderungen rechtzeitig verstehen und kommunizieren zu können.
Kontaktdaten
Sie erreichen Jörg Bösser per E-Mail unter joerg.boesser@de.ey.com
Jörg Bösser ist Partner bei Ernst & Young in Eschborn und leitet das IFRS Solutions Center GSA (Germany – Switzerland - Austria)


