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Unternehmensbewertung - eine schwierige Angelegenheit?

Andreas Sattler

Kaum ein betriebswirtschaftlicher Sachverhalt gibt zu so verschiedenen Meinungen Anlass wie der Wert eines Unternehmens.

Zwar diskutieren die Fachleute – Bewerter, Industriemakler, Bankiers und andere – kaum noch über die Methode, den Wert zu ermitteln. Denn das Ertragswertverfahren bzw. das  EBIT-Verfahren und als ergänzendes Verfahren die sogenannte Discounted-Cash-Flow-Methode (Methode der abgezinsten Cash-Flows) ist gängige Praxis. Selbst die Rechtsprechung geht davon aus, dass dies die „richtige" Vorgehensweise ist, um den Wert eines Unternehmens oder einer Beteiligung zu ermitteln.

Zwei Größen gehen in den Ertragswert ein: der nachhaltige Ertrag und der Zinssatz. Letzterer wird nach der Formel der ewigen Rente berechnet, das heißt: Ertragswert ist gleich nachhaltiger Gewinn geteilt durch Zins. Man kann bei beiden Größen trefflich darüber streiten, mit welchen Wertansätzen zu rechnen ist. Da sich ein Kaufpreis immer aus den Erträgen der Zukunft amortisieren muss, herrscht Einvernehmen, dass der nachhaltige Ertrag ein fundiert ermittelter Zukunftsertrag sein muss. Dieser kann nach verschiedenen, je nach Art des Unternehmens anzusetzenden Korrekturfaktoren aus den Erträgen der vergangenen Jahre abgeleitet werden. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn die Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten Jahre ein relativ kontinuierliches Bild aufzeigen und wenn davon auszugehen ist, dass sich an dieser Situation in den nächsten Jahren nichts ändert. Für den Blick in die Zukunft müssen beispielsweise der Markt und die Abhängigkeit von den Unternehmerpersönlichkeiten betrachtet werden. In anderen Fällen müssen Planungsrechnungen zur Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen Ertrags erstellt werden. Jede Planungsrechnung ist zwar nur eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, doch ist sie der einzig gangbare und richtige Weg. Größere Meinungsunterschiede gibt es, wenn Unternehmen hinsichtlich des Zinssatzes bewertet werden, mit dem der nachhaltige Ertrag abzuzinsen ist.

Sattler & Partner ist in seiner fast 30-jährigen Bewertungstätigkeit auf Zinssätze zwischen 5 und 50 Prozent gestoßen. Je nachdem wie abgezinst wird, kann durch solch unterschiedliche Zinssätze der Wert eines Unternehmens um das Vielfache steigen oder sinken.

Jede Bewertung eines Unternehmens muss sich am Markt messen lassen. Der für das Unternehmen ermittelte Wert sollte bei dessen Verkauf zumindest annähernd erzielt werden können. Bewertungsgutachten mit Unternehmenswerten, die in der Praxis nur mit ihrer Hälfte realisiert werden können, machen keinen Sinn. Der Kunde hätte sich das Geld für die Bewertung sparen können. „Ein Unternehmen ist das wert, was ein Käufer bereit ist, dafür zu bezahlen.“ Eine gute Bewertung nimmt genau dies vorweg.

Aus diesen Gründen ist es wichtig, eine Unternehmensbewertung von erfahrenen Profis erstellen zu lassen. Die damit verbundenen Kosten werden durch den erzielten Verkaufspreis in der Regel vielfach kompensiert.

Kontaktdaten

Sie erreichen Andreas Sattler per E-Mail unter andreas.sattler@sattlerundpartner.de

Andreas Sattler ist Vorstand der Sattler & Partner AG.